cathystraum am 03.06.2009 um 16:32 Uhr
Folgendes hätte mir heute passieren können: Ich fuhr mit dem Fahrrad an einer gläsernen Bushaltestelle vorbei. In der Bushaltestelle hatte sich ein Rabe verflogen, der so irritiert was, dass er immer nur von der rechten zur linken Glasscheibe flog. Wenn er jetzt, in dem Moment, als ich dort vorbei fuhr, den Weg nach draußen gefunden hätte und mich mit seinem spitzen Schnaben am Kopf getroffen hätte, wäre es möglich gewesen, dass ich gestürzt wäre und mich verletzt hätte.
Da man sich bei Stürzen vom Fahrrad ja erheblich verletzen kann, frage ich mich, gilt so etwas als Unfall oder war man einfach zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort . Ich frage deshalb, weil es mich interessiert, ob in diesem Fall die Unfallversicherung in Anspruch genommen werden kann.

Wie schon swisslady sagt: es ist ein Unfall und die Unfallversicherung müßte dafür eintreten. Wenn Dir ein Hund ins Rad liefe, für den eine Haftpflichtversicherung besteht, könntest Du zusätzlich noch Haftpflichtansprüche geltend machen (Schaden am Rad!). Diese Ansprüche kannst Du natürlich auch ohne bestehende Hundehaftpflicht-Versicherung gegen den Halter stellen, doch oft kommt dabei nicht viel raus. Wer kein Geld für eine Hundehaftpflichtversicherung hat, hat oft auch sonst kein Geld in der Tasche - leider. Für herumfliegende Raben kannst Du niemanden haftbar machen, den Schaden am Rad müßtest Du in dem Fall also selber tragen.

Unfall und "zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort zu sein" schliesst sich ja nicht aus. Natürlich wäre es ein Unfall. Es wäre auch ein Unfall, wenn du einfach so mit dem Rad gestürzt wärst.
cathystraum am 3. Juni 2009 16:43 Danke für deine Antwort. Du bist anscheinend die Einzige die meine Frage ernst nimmt, obwohl sie nur fiktiv gestellt war.
Klar ist das ein Unfall. Vorsatz war da ja nun nicht dabei. Mir ist es schon öfter passiert, dass Vögel auf Kollisionskurs geflogen sind. Die eine Taube sah ich auch schon mit dem Schnabel in meiner Stirn stecken. ;-)
cathystraum am 3. Juni 2009 16:45 Danke für deine Antwort.

Sicher kannst Du die Unfallversicherung beanspruchen. Kollision mit Wild gehört auch dazu.
cathystraum am 3. Juni 2009 16:54 Danke für deine Antwort.

Der geschiderte Fall wäre auf jedem Fall ein Unfall. Die Def. krieg ich nicht mehr zusammen vielleicht kennt ja jemand die Begriffe? PAUKE P..lötzlich A.. (von)ußen U..nerwaret K.. E..
(P)lötzlich, von (a)ußen, (u)nvorhergesehen auf den (K)örper wirkendes (E)reignis = PAUKE
durch Zufall gelesen aber viele Ratschläge..... nur ist Fakt, dass für den Schaden keiner aufkommt, den der Rabe gehört sicher in die freie Natur...bei einem Wildschaden ist es anders, auch wenn das Tier verletzt noch flüchten konnte am Auto usw. kann man es nachprüfen, man kann seinen Versicherungsmann/Frau fragen, aber meißt schlechte Aussichten.
Danke für deine ausführliche Antwort.