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Unfall mit Totalschaden, Wiederbeschaffungswert zu gering

gefragt von pulser am 09.07.2009 um 22:40 Uhr

Ich hatte einen unverschuldeten Unfall. Habe mir anschließend selber einen Gutachter meiner Wahl gesucht. Leider hat dieser den Wiederbeschaffungswert berechnet ohne die Ausstattung etc. zu berücksichtigen, also deutlich zu niedrig, was auch bei Recherchen im Internet auffällt. Er hat das Gutachten auch schon an die gegnerische Versicherung gesandt. Welche Möglichkeiten bleiben mir? Ein zweites Gutachten müsste ich selber zahlen, die Versicherung wird das sicher nicht übernehmen. Steht mir ein Anwalt zu? Bzw. würde die gegnerische Versicherung die Kosten übernehmen? Danke für die Mühen


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anonym
beantwortet von tofa77 am 10. Juli 2009 08:05
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Ganz einfach! Ruf den Gutachter an und red mit ihm darüber. Dieser kann ohne großen Aufwand ein korrigiertes Gutachten zu Versicherung schicken. Thema erledigt...

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 10. Juli 2009 19:21

Genau das ist der einfachste Weg. Aber eigentlich schickt die gegnerische Versicherung selbst einen Gutachter bei so einem Haftpflichtschaden. Warum nicht in diesem Fall ?


Naddl2010
beantwortet von Naddl2010 am 9. Juli 2009 22:41
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Hast du eine Versicherung die das abdeckt?

Wenn nicht kannst du daraus lernen. Ich weiß das ist kein Trost,...

Habe seit Jahren den gleichen GA und der ist Spitze.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 10. Juli 2009 19:22
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Aber eigentlich schickt die gegnerische Versicherung selbst einen Gutachter bei so einem Haftpflichtschaden. Warum nicht in diesem Fall ?


rree3346
beantwortet von rree3346 am 9. Juli 2009 22:42
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Da wäre ein Rechtschutz von Vorteil, weil er evtl. die Kosten eines weiteren Gutachten übernehmen würde.


anonym
beantwortet von mellia35 am 9. Juli 2009 22:46
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ich glaube bei der Berechnung spielt die Ausstattung auch keine Rolle


anonym
beantwortet von pulser am 9. Juli 2009 22:50
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Die Ausstattung spielt schon eine Rolle. Also meine damit nicht Radio / CD etc. jedoch hat der Wagen eine exklusive Innenausstattung die beim Wiederbeschaffungswert (gleicher Wagen bei gleicher Ausstattung, Laufleistung, Alter und Zustand) eine Rolle spielt. Die Kosten für ein weiteres Gutachten würde ich sogar übernehmen (150,- rund), jedoch ist die Frage ob die Versicherung das höhere Gutachten bzw. Wiederbeschaffungswert ohne Rechtsbeistand akzeptiert. Ich gehe nicht davon aus, daher meine Frage.


anonym
beantwortet von pulser am 10. Juli 2009 08:53
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Ja einen Versuch werde ich da noch starten. Leider ist er nicht so umgänglich, wie das immer so ist, ein Bekannter kennt einen Bekannten, der kennt dann einen Gutachter und meint der ist gut, und durch den Buschfunk zurück wird er immer besser ;) ... Ist mir auch für's nächste Mal eine Lehre, keine Abtretung zu unterschreiben sondern das Gutachten erstmal selber bezahlen und anschließend bei der Versicherung einzureichen. Danke für Eure Mühen


anonym
beantwortet von pulser am 11. Juli 2009 10:56
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Man hat immer die freie Gutachter wahl, das sollte man auch wahrnehmen. Wenn die Versicherung einen schickt ist das meistens nicht ganz so ideal.


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