Ich hatte einen unverschuldeten Unfall. Habe mir anschließend selber einen Gutachter meiner Wahl gesucht. Leider hat dieser den Wiederbeschaffungswert berechnet ohne die Ausstattung etc. zu berücksichtigen, also deutlich zu niedrig, was auch bei Recherchen im Internet auffällt. Er hat das Gutachten auch schon an die gegnerische Versicherung gesandt. Welche Möglichkeiten bleiben mir? Ein zweites Gutachten müsste ich selber zahlen, die Versicherung wird das sicher nicht übernehmen. Steht mir ein Anwalt zu? Bzw. würde die gegnerische Versicherung die Kosten übernehmen? Danke für die Mühen
Ganz einfach! Ruf den Gutachter an und red mit ihm darüber. Dieser kann ohne großen Aufwand ein korrigiertes Gutachten zu Versicherung schicken. Thema erledigt...

Hast du eine Versicherung die das abdeckt?
Wenn nicht kannst du daraus lernen. Ich weiß das ist kein Trost,...
Habe seit Jahren den gleichen GA und der ist Spitze.

Aber eigentlich schickt die gegnerische Versicherung selbst einen Gutachter bei so einem Haftpflichtschaden. Warum nicht in diesem Fall ?

Da wäre ein Rechtschutz von Vorteil, weil er evtl. die Kosten eines weiteren Gutachten übernehmen würde.
ich glaube bei der Berechnung spielt die Ausstattung auch keine Rolle
Die Ausstattung spielt schon eine Rolle. Also meine damit nicht Radio / CD etc. jedoch hat der Wagen eine exklusive Innenausstattung die beim Wiederbeschaffungswert (gleicher Wagen bei gleicher Ausstattung, Laufleistung, Alter und Zustand) eine Rolle spielt. Die Kosten für ein weiteres Gutachten würde ich sogar übernehmen (150,- rund), jedoch ist die Frage ob die Versicherung das höhere Gutachten bzw. Wiederbeschaffungswert ohne Rechtsbeistand akzeptiert. Ich gehe nicht davon aus, daher meine Frage.
Ja einen Versuch werde ich da noch starten. Leider ist er nicht so umgänglich, wie das immer so ist, ein Bekannter kennt einen Bekannten, der kennt dann einen Gutachter und meint der ist gut, und durch den Buschfunk zurück wird er immer besser ;) ... Ist mir auch für's nächste Mal eine Lehre, keine Abtretung zu unterschreiben sondern das Gutachten erstmal selber bezahlen und anschließend bei der Versicherung einzureichen. Danke für Eure Mühen
Man hat immer die freie Gutachter wahl, das sollte man auch wahrnehmen. Wenn die Versicherung einen schickt ist das meistens nicht ganz so ideal.
Genau das ist der einfachste Weg. Aber eigentlich schickt die gegnerische Versicherung selbst einen Gutachter bei so einem Haftpflichtschaden. Warum nicht in diesem Fall ?