habe gerade gelesen dass in freiburg ein Krankenwagen mit blaulicht und martinshorn bei rot in eine kreuzung gefahren ist auf der gerade ein anderer pkw fahrer bei grün drüber wollte.... jetzt wollt ich mal wissen wer eigentlich recht bekommt von den beiden?? hätte der pkw fahrer den krankenwagen hören müssen oder hätte der krankenwagen besser aufpassen müssen??

Sie werden beide Teilschuld bekommen. Auch der Krankenwagenfahrer muß sich vergewissern, dass die Kreuzung frei ist.

WIR hier kennen den exakten sachverhalt nicht.aber auch ein einsatzfahrzeug muss grösste sorgfalt walten lassen. trotz horn und blaulicht müssen die aufkommen.

Das wird wahrscheinlich für jeden Fall einzeln zu entscheiden sein... Die Einsatzwagen haben vor roten Ampeln auf jeden Fall ein Signal zu geben und die Fahrer haben sich zu überzeugen, dass das der Rest der Verkehrsteilnehmer auch wirklich kapiert hat bevor sie drüberbrettern. Wenn sonst alle gestanden haben, der langsam in die Kreuzung reingefahren ist und trotzdem abgeschossen wurde, wird wohl der PKW-Fahrer die größere Schuld bekommen. Eine Teilschuld wird aber sicher auch dem Krankenwagen-Fahrer zugewiesen werden...
http://www.google.com/search?q=martinshorn+an+kreuzungen&rls=com.microsoft:de:IE-SearchBox&ie=UTF-8&oe=UTF-8&sourceid=ie7&rlz=1I7HPEA_de hier ist ein gerichtsurteil
nix da teilschuld.
stimmt
Genau! Das konnte ich gestern beobachten. Er fur in den Kreuzungsbereich, hat sich kurz vergewissert und ist weiter gefahren.