Hallo liebe Nutzer dieser Community,
habe folgendes Anliegen:
ich hatte einen Unfall. Ich fuhr im Auto aus einer Ausfahrt nach links. Es war keine Straße, sondern ein geteerter Feldweg. Die Kurve war mit Autos zugeparkt, es war Nachts. Habe mich nach links getastet, bis mir ein Fahrrad ins Auto raste. Ich konnte nichts machen, war im ersten Gang und stand beim Bremsen sofort. Das Fahrrad hatte kein Licht, der Fahrer war alkoholisiert (0,6 Prom.) und hatte zusätzlich ein Person auf dem Lenker gehabt. Der Fahrradfahrer wäre beinahe mit einem anderen Auto vorher schon zusammengestossen.
Wie ist hier die Rechtslage? Hat jemand von Euch/Ihnen Erfahrungen oder mal was &aum

Warte ab, bis du per Schreiben zur Stellungnahme aufgefordert wirst. Und bemühe dich dann, den Unfall nicht mit irrelevanten Beschönigungen (siehe dein Kommentar) zu beschreiben. Ein Bearbeiter deiner Stellungnahme wird sicher nicht sehr positiv darauf reagieren, wenn du schreibst, dass dir ein Fahrrad in dein Auto "gerast" ist. Auch steht kein Auto (ob erster Gang oder nicht) sofort; es gibt physikalische Gesetze zur Trägheit der Masse bei Bewegung, die du nicht überlisten kannst. Und die Frage zur "Alkoholisierung" des Fahrers, des unbeleuchteten Fahrrads und ob der Fahrer schon vorher fast mit einem anderen Auto zusammengestossen wäre, spielt nur bei der Straf-Aufteilung eine Rolle. Wenn du ehrlich (ohne Beschönigungen deinerseits) bist, wird ein evtl. Verfahren vielleicht eingestellt, wenn es überhaupt dazu kommt. Möglicherweise hörst du gar nichts mehr davon.
Hauptsache polizeilich aufgenommen, hoffe ich. Und dann mit der Deckungszusage der Rechtsschutz zum Anwalt.

Wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hatte, wartest Du brav, bis was kommt. Oder versuchst du weitere neutrale Unfallzeugen zu finden.
Du hast hoffentlich die Polizei gerufen. Dazu ist man bei Personenschaden sowieso verpflichtet.
Gibt es Zeugen?
Wenn der Fahrradfahrer vorher schon mit einem Auto beinahe zusammengestoßen war - gibt es auch dafür Zeugen? (Den Autofahrer vielleicht?)
Auch wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, solltest Du zu einem Anwalt gehen. Besprich das mit Deiner Autohaftpflicht!