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Unfall mit Fahrerflucht... wie gehe ich vor

gefragt von IdnalbIdnalb am 06.09.2009 um 20:47 Uhr

Jeman hat mein Auto angefahren und ist geflohen. Die Polizeit hat ihn nun ermittelt und mir die Adresse gegeben. Wie gehe ich jetzt vor, Richten lassen und die Rechnung schicken ? Alles direkt mit seiner Versicherung klären ? Ich brauche das Auto momentan täglich. Wie lange kann man sich Zeit lassen? Ist es ein Problem wenn man das erst in vier Wochen richten lässt ? Sollte man lieber ein Gutachten machen lassen und erst die Zahlung abwarten und dann den Schaden beheben ? Fragen über Fragen aber war jemand von euch schonmal in der Lage!


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butz1510
beantwortet von butz1510 am 6. September 2009 20:47
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Mit der Versicherung abklären! Ist einfach sicherer.

Kommentar von Simple_avatar7smallIdnalb am 6. September 2009 20:53

Wie schnell muss das passieren ?

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 6. September 2009 21:21

Unverzüglich (=ohne schuldhaftes Zögern). Reparieren lassen kannst Du später, aber melden musst Du's schnell.


AlienSquadron
beantwortet von AlienSquadron am 6. September 2009 20:47
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Beauftrage einen Anwalt, der regelt alles bestmöglich für dich!

Bist du Rechtsschutz Versichert? Sonst musst du das Geld vorstrecken. Am Ende muss er das alles eh bezahlen, wenn er kann.


anonym
beantwortet von hst44 am 6. September 2009 20:48
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Anwalt hinzuziehen.

Kommentar von Simple_avatar7smallIdnalb am 6. September 2009 20:52

Nun der Fall ist ja klar, der Gegner geständig. Die Polizei hats ermittelt. Brauch ich wirklich noch nen Anwalt, brauch ich nicht eher einen Gutachter, der sagt wie hoch der Schaden ist ?


anonym
beantwortet von madness am 6. September 2009 20:48
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ruf deine versicherung an, die können in so einem fal weiterhelfen und das evt direkt mit der versicherung des gegenübers klären

Kommentar von Simple_avatar7smallIdnalb am 6. September 2009 20:50

Aber meine Versicherung hat doch damit gar nichts zu tun!?


Tobi120977
beantwortet von Tobi120977 am 6. September 2009 20:48
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richtige reihenfolge ist eigendlich:

Strafantrag bei der Polizei stellen; Richten lassen und Rechnung zu ihm schicken oedr direckt zu seiner versicherung


treulose
beantwortet von treulose am 6. September 2009 20:49
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Die Versicherung hat am meisten Routine in sowas oder einen Anwalt beauftragen nur nicht selbst aktiv werden!!


anonym
beantwortet von Sally2809 am 6. September 2009 20:49
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Auf jeden Fall Anzeige erstatten und einen Anwalt beauftragen.


Teify
beantwortet von Teify am 6. September 2009 20:53
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ich hatte genau das gleiche Problem.Fand es eigentlich schon stark,dass mir die Polizei die Adresse gab,anstatt da selber vorstellig zu werden.War ja schließlich Fahrerflucht.Ich bin dann zu den Leuten nach Hause gefahren und hab denen verklickert,dass die Anzeige steht,bis der Schaden behoben ist.Wir haben uns dann so geeinigt,ohne Versicherung und die haben alles bezahlt.


PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 7. September 2009 01:04
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ruf die andere versicherung an die erklären dir deine RECHTE UND PFLICHTEN also ruf gleich in der früh an


malli
beantwortet von malli am 7. September 2009 10:26
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er wird auf jeden fall angeklagt da fahrerflucht einen straftatbestand darstellt! in der regel ist es so, das du an den verursacher herantreten musst! wenn er abstreitet musst du leider das verfahren abwarten, da jeder unschuldig ist bis ihm die schuld bewiesen wurde. lg malli


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