Jeman hat mein Auto angefahren und ist geflohen. Die Polizeit hat ihn nun ermittelt und mir die Adresse gegeben. Wie gehe ich jetzt vor, Richten lassen und die Rechnung schicken ? Alles direkt mit seiner Versicherung klären ? Ich brauche das Auto momentan täglich. Wie lange kann man sich Zeit lassen? Ist es ein Problem wenn man das erst in vier Wochen richten lässt ? Sollte man lieber ein Gutachten machen lassen und erst die Zahlung abwarten und dann den Schaden beheben ? Fragen über Fragen aber war jemand von euch schonmal in der Lage!
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Mit der Versicherung abklären! Ist einfach sicherer.

Beauftrage einen Anwalt, der regelt alles bestmöglich für dich!
Bist du Rechtsschutz Versichert? Sonst musst du das Geld vorstrecken. Am Ende muss er das alles eh bezahlen, wenn er kann.
Anwalt hinzuziehen.
Nun der Fall ist ja klar, der Gegner geständig. Die Polizei hats ermittelt. Brauch ich wirklich noch nen Anwalt, brauch ich nicht eher einen Gutachter, der sagt wie hoch der Schaden ist ?
ruf deine versicherung an, die können in so einem fal weiterhelfen und das evt direkt mit der versicherung des gegenübers klären
Aber meine Versicherung hat doch damit gar nichts zu tun!?

richtige reihenfolge ist eigendlich:
Strafantrag bei der Polizei stellen; Richten lassen und Rechnung zu ihm schicken oedr direckt zu seiner versicherung

Die Versicherung hat am meisten Routine in sowas oder einen Anwalt beauftragen nur nicht selbst aktiv werden!!
Auf jeden Fall Anzeige erstatten und einen Anwalt beauftragen.

ich hatte genau das gleiche Problem.Fand es eigentlich schon stark,dass mir die Polizei die Adresse gab,anstatt da selber vorstellig zu werden.War ja schließlich Fahrerflucht.Ich bin dann zu den Leuten nach Hause gefahren und hab denen verklickert,dass die Anzeige steht,bis der Schaden behoben ist.Wir haben uns dann so geeinigt,ohne Versicherung und die haben alles bezahlt.
ruf die andere versicherung an die erklären dir deine RECHTE UND PFLICHTEN also ruf gleich in der früh an

er wird auf jeden fall angeklagt da fahrerflucht einen straftatbestand darstellt! in der regel ist es so, das du an den verursacher herantreten musst! wenn er abstreitet musst du leider das verfahren abwarten, da jeder unschuldig ist bis ihm die schuld bewiesen wurde. lg malli
Wie schnell muss das passieren ?
Unverzüglich (=ohne schuldhaftes Zögern). Reparieren lassen kannst Du später, aber melden musst Du's schnell.