Wenn man einen Unfall baut mit einem Auto, was nur für Fahrer ab 23 versichert ist und ein 18 jähriger damit einen unfall baut, gibt es für den Versicherungsnehmer dann nur eine Geldstrafe und die Differenz von "Fahrer unter 18 fahren ebenfalls" zu zahlen oder erlischt dann der Versicherungsschutz?
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das Auto ist grundsätzlich mal versichert, ganz egal was bei den Daten angegeben ist, d.h. es besteht Versicherungsschutz und die Versicherung wird - so es denn ein Versicherungsschaden ist - auch zahlen.
ABER: Solche Dinge wie Einzelfahrer, Fahrer ab 23 usw. sind Dinge, die eine Police grundsätzlich billiger machen, weil Risiken für die Versicherung ausgeschlossen werden. Wer hier unrichtige Angaben macht, muß mit Regressforderungen rechnen.
Also wenn man angibt, dass nur Fahrer ab 23 das Fahrzeug führen, dann darf man keine jüngeren ranlassen, tut man es doch, wird die Versicherung sich beim Versicherungsnehmer gütlich halten, was den Schaden betrifft und möglicherweise dann auch die Versicherung von sich aus kündigen.

Ich habe unserem Versicherungsmann die gleiche Frage einmal gestellt, da bei unserer Versicherung nur mein Mann u.ich angegeben waren u.unser Sohn gerade seinen Führerschein gemacht hatte. Er hat mir geantwortet, dass wir,auch wenn unser Sohn einmal mit dem Wagen fahren sollte u.einen Unfall bauen sollte, wir trotzdem versichert seien. Wohl aber müssten wir dann in dem Fall rückwirkend ab 1.1. den höheren Beitrag zahlen,dh.das rückwirkend unser Sohn mit in den Vertrag aufgenommn würde.
waterlilies am 23. April 2007 13:50 Unser Versicherungsvertreter hat es genau so gesagt. Das wir bei einem Unfall nachträglich in Regress genommen würden hat er ausdrücklich verneint. Diese gelte aber nur, wenn der Sohn nicht "ständig" sondern nur ausnahmsweise mit meinem Wagen gefahren ist. Wie immer man das nun belegen soll.
Solange es bei einem reinen Sachschaden bleibt sind die meisten Versicherungen relativ kulant. Bei Personenschäden kann das ganze recht gravierende Folgen haben. Im Regelfall gilt aber immer, dass der Fahrzeughalter in Regress genommen wird wenn er denn der Versicherungsnehmer ist. Vertragsstrafen, Kündigung der Versicherung und Regress Forderungen seitens der Versicherung sind nicht unüblich.

Wie oben schon beschrieben, man ist versichert. Aber die Versicherungsgesellschaft wird künftig die Prämiendifferenz fordern und kann Sie bei einem Schaden auch in Regress nehemn, d.h., dass letzten Endes Sie dann auf dem Schaden sitzen bleiben. Wennes aber künftig nur in Ausnahmefällen passiert, dass ein Faher unter 23 Jahre alt ist, können Sie es vorher der Versicherung melden und es wird "nur" für diesen Tag eine Mehrprämie berechnet.
Manche Versicherer verlangen zusätzlich 1 Jahresprämie als "Strafe", verzichten dann jedoch auf mögliche Regressansprüche. Im Notfall dürfen auch andere Personen dieses KFZ fahren. Bei Werkstattbesuchen dürfen selbstverständlich die Beauftragten das Fahrzeug zur Probe fahren oder beim Besuch von Hotels deren Beauftragte das Fahrzeug in die Garage fahren.