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Unfall mit bereits verletzen Hirsch

gefragt von 98spike98spike am 25.08.2009 um 9:12 Uhr

Ich hatte in der Nacht von Samstag auf Sonntag mit einem, bereits auf der Autobahn liegendem Hirschen eine leichte Berührung. Wobei er mir mit dem Geweih an der Hintertür Beulen und Lackschäden verursacht hat, es wurde Polizeilich aufgenommen. Der Schaden bewegt sich in einem vierstelligen bereich. Der Hirsch hatte zuvor einen Motorradfahrer zu fall gebracht. Nun sagt meine Versicherung das es kein Wildschaden mehr sei, hat jemand schon in die Richtung Erfahrungen gemacht oderb Urteile ergangen und kann mir irgendwie weiterhelfen.


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firstguardian
beantwortet von firstguardian am 25. August 2009 09:14
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Keider kein Wildschaden, da bei einem solchen Schaden vorausgesetzt wird, das ein Wild aktiv in das fahrende Fahrzeug läuft. Die Vollksko dürfte in dem Fall aber greifen!

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 25. August 2009 09:16

Er lag nicht auf der Seite, sondern so das er mit der Kopfbewegung die Tür traf, also war er doch in Bewegung oder

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 25. August 2009 13:32

Nein, das zählt nicht als eine solche Bewegungsenergie, die Wild beim heranstürmen in ein Fahrzeug entwickelt! Nur solche Schäden sind abgedeckt. Die Versicherung hat Recht! Das Verhalten des Hirsches war allenfalls hinterhältig! Der Motrradfahrer wird entschädigt.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 25. August 2009 09:15
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Typisch Versicherung und wie nennt sich das ganze jetzt...


anonym
beantwortet von newcomer am 25. August 2009 09:18
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eventuell kannst du falls bekannt den Motorradfahrer in die Pflicht nehmen, da er seinen Unfall bzw. die Folgen ungenügend gesichert hat

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 25. August 2009 09:19

Hätte er auch nicht da sein Motorrad auf seinem Bein lag

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 25. August 2009 13:36

Newcomer hat sich offenkundig noch nie ein Duell auf der Autobahn mit einem Hirsch gliefert! Übrignes Hat ein Motorrad selten ein Warndreieck im Kofferaum! Geschweige denn warnt er auf der Autobahn den folgenden Verkehr um dann nach Überleben des Sturzes vom nächsten Fahrzeug getötet zu werden - Witzbold!!!


anonym
beantwortet von christianbruno am 25. August 2009 09:32
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Die erste Antwort ist wohl falsch. Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, daß auch, wenn ein totes Tier für den Schaden verantwortlich ist, Versicherungsschutz besteht.(Az.: 5 S 244/06)

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 25. August 2009 09:33

Ah ja dankeschön, dann werd ich mal nach dem Urteil suchen, vielleicht hat jemand ja noch mehr für mich

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 25. August 2009 13:38

Versicherungsschutz besteht bei einer Vollkaskoversicherung! Es greift nicht die Kfz-haftpflicht und es handelt sich nicht bei dem zweiten Fahrezeug um einen Wildschaden im versicherungstechnischen Sinne! Haben Sie das von Ihnen zitierte Urtteil auf diese Feinheiten hin aufmerksam gelesen und auch verstanden?

Kommentar von christianbruno am 25. August 2009 16:40

Das die Haftpflicht-Versicherung nicht zahlt, ergibt sich schon aus dem Namen. Es geht im Zweifelsfall vor allem um die Teilkasko-Versicherung.

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 26. August 2009 08:20

So ist es


Leichnam69
beantwortet von Leichnam69 am 25. August 2009 09:15
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Wie willst Du an einem auf der Strasse liegenden Hirsch so vorbeifahren oder rutschen das nur Deine Hintertür beschädigt wird?

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 25. August 2009 09:18

Er war noch nicht Tot, sondern nur verletzt und wurde später vom Tierarzt erst getötet


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