Ich habe mit dem Wagen einer Freundin das Rolltor eines Supermarktes geschrottet. Kommt für diesen Schaden meine Haftpflicht- oder ihre KFZ-Versicherung auf?
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Die KFZ Versicherung deiner Freundin, weil in dem Fall das Auto der Verursacher ist. Wenn du dich selber an dem Rolltor zu schaffen gemacht hättest, wäre deine Haftpflicht dafür aufgekommen, wenn es nicht mutwillig gewesen wäre.

Die Kfz Versicherung.
@Draschomat, auch wenn sie einen Alleinfahrertarif hat müssen die zahlen. Die werden sich nur geld bei ihr zurück holen. Eine Kfz Versicherung kann sich nie vor der Leistung gegenüber dem Geschädigten rausreden.
Draschomat am 3. Februar 2009 20:27 d.h. sie muss den schaden selber bezahlen?
wfwbinder am 3. Februar 2009 20:36 wenn sie denn wirklich einen alleinfahrertarif hat, was in der Fragestellung nicht enthalten ist, könnte zumindest ein Teil angefordert werden. ich glaube es gibt aber eine Begrenzung auf 5.000,- Euro. aber wer so einen Tarif hat, weiss das und kann sich entsprechend verhalten.

ihre kfz-versicherung kommt da eher nicht auf, wenn sie angegeben hat, dass nur sie (bzw. irgendwelche personen außer du^^) mit dem auto fährt.
würd mich halt mal mit allen versicherungsleuten in verbindung setzen^^

immer die KFZ haftpflicht es sei denn du hast dich gegen das auto gelehnt und es damit versehntlich gegen das tor geschoben ;-)
:S Oh man ;) Wir schaun dann mal ihre Unterlagen durch...
Wenn sich das Fahrzeug noch im Gebrauch befindet - was hier der Fall ist - zahlt die Haftpflicht des Fahrzeuges deiner Freundin.
Entgegen der hier wiederholt genannten Äusserungen - wann hören die falschen Gerüchte endlich auf :-(( - tritt die Haftpflicht auch dann ein wenn deine Freundin als alleinige Fahrerin eingetragen ist. Allerdings riskiert sie den Kaskoschutz und evtl. stellt die Versicherung Regressansprüche bzgl. des Haftpflichtschadens.
wenn nur sie als Fahrer gemeldet ist macht die Versicherung das doch nicht so einfach
wäre ja sonst sinnlos
ah sehe schon dass das Thema aufgegriffen wurde
noch einer, der so denkt wie ich^^ vll hab ich doch nicht so unrecht ;-)
Da musste aufpassen. Da kann sich die Versicherung rausreden da es im Vertrag anders steht. Deine Haftpflicht springt da glaub nicht ein, weil das ja durch nen anderen Versicherungsbereich (Autoversicherungen) abgedeckt wird. Es gibt da so klauseln mit dem Alter, Fahrer muss älter sein als erfasste Person also in dem Fall deine Freundin etc. Wenn das nicht greift kanns teuer werden, muss aber nicht. Wenn das Gutachten zu hoch ausfällt mach ein Gegengutachten, aber stell dich im Falle eines Versicherungsausfalls auf hohe Kosten ein.