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Unfall mit Auto der Freundin, welche Versicherung kommt dafür auf?

gefragt von Ina2000 am 03.02.2009 um 20:21 Uhr

Ich habe mit dem Wagen einer Freundin das Rolltor eines Supermarktes geschrottet. Kommt für diesen Schaden meine Haftpflicht- oder ihre KFZ-Versicherung auf?


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Tornby
beantwortet von Tornby am 3. Februar 2009 20:22
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Die KFZ Versicherung deiner Freundin, weil in dem Fall das Auto der Verursacher ist. Wenn du dich selber an dem Rolltor zu schaffen gemacht hättest, wäre deine Haftpflicht dafür aufgekommen, wenn es nicht mutwillig gewesen wäre.

Kommentar von 3d86c15319329a563c2437ef84687002smallFelix820 am 3. Februar 2009 20:28

wenn nur sie als Fahrer gemeldet ist macht die Versicherung das doch nicht so einfach

wäre ja sonst sinnlos

ah sehe schon dass das Thema aufgegriffen wurde

Kommentar von A01eb098ec1b3ae542973cd9059b847esmallDraschomat am 3. Februar 2009 20:30

noch einer, der so denkt wie ich^^ vll hab ich doch nicht so unrecht ;-)

Kommentar von 0dfd1cb6358063405cea03ead187b273smallTornby am 3. Februar 2009 20:30

Da musste aufpassen. Da kann sich die Versicherung rausreden da es im Vertrag anders steht. Deine Haftpflicht springt da glaub nicht ein, weil das ja durch nen anderen Versicherungsbereich (Autoversicherungen) abgedeckt wird. Es gibt da so klauseln mit dem Alter, Fahrer muss älter sein als erfasste Person also in dem Fall deine Freundin etc. Wenn das nicht greift kanns teuer werden, muss aber nicht. Wenn das Gutachten zu hoch ausfällt mach ein Gegengutachten, aber stell dich im Falle eines Versicherungsausfalls auf hohe Kosten ein.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 3. Februar 2009 20:25
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Die Kfz Versicherung.

@Draschomat, auch wenn sie einen Alleinfahrertarif hat müssen die zahlen. Die werden sich nur geld bei ihr zurück holen. Eine Kfz Versicherung kann sich nie vor der Leistung gegenüber dem Geschädigten rausreden.

Kommentar von A01eb098ec1b3ae542973cd9059b847esmallDraschomat am 3. Februar 2009 20:27

d.h. sie muss den schaden selber bezahlen?

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 3. Februar 2009 20:36

wenn sie denn wirklich einen alleinfahrertarif hat, was in der Fragestellung nicht enthalten ist, könnte zumindest ein Teil angefordert werden. ich glaube es gibt aber eine Begrenzung auf 5.000,- Euro. aber wer so einen Tarif hat, weiss das und kann sich entsprechend verhalten.


Draschomat
beantwortet von Draschomat am 3. Februar 2009 20:23
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ihre kfz-versicherung kommt da eher nicht auf, wenn sie angegeben hat, dass nur sie (bzw. irgendwelche personen außer du^^) mit dem auto fährt.

würd mich halt mal mit allen versicherungsleuten in verbindung setzen^^


medic
beantwortet von medic am 3. Februar 2009 20:25
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die versicherung vom kfz-halter..


jochenprivat
beantwortet von jochenprivat am 4. Februar 2009 01:11
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Die Kfz.-Haftpflicht natürlich.



malli
beantwortet von malli am 4. Februar 2009 11:53
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immer die KFZ haftpflicht es sei denn du hast dich gegen das auto gelehnt und es damit versehntlich gegen das tor geschoben ;-)


anonym
beantwortet von Ina2000 am 4. Februar 2009 18:08
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:S Oh man ;) Wir schaun dann mal ihre Unterlagen durch...


anonym
beantwortet von IchSchauMal am 4. Februar 2009 19:05
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Wenn sich das Fahrzeug noch im Gebrauch befindet - was hier der Fall ist - zahlt die Haftpflicht des Fahrzeuges deiner Freundin.

Entgegen der hier wiederholt genannten Äusserungen - wann hören die falschen Gerüchte endlich auf :-(( - tritt die Haftpflicht auch dann ein wenn deine Freundin als alleinige Fahrerin eingetragen ist. Allerdings riskiert sie den Kaskoschutz und evtl. stellt die Versicherung Regressansprüche bzgl. des Haftpflichtschadens.


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