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Unfall mit angetrunkenden Fahrradfahrer.

gefragt von Amalia2709Amalia2709 am 13.05.2008 um 13:46 Uhr

Hallo an Alle... Einem Freund ist folgendes passiert: er wollte an einer Strasse rechts abbiegen, vor der Strasse steht ein Schild: Achtung Radfahrer! Er bleibt stehen und läßt zwei Fußgänger und zwei Radler durch, schaut nach rechts und fährt an, in der Minute kam aus einem Tunnel, der zum Fußweg gehört ein weiterer Radfahrer. Dieser dachte, er könnte meinen Freund umradeln und knallte rechts ( an der Lampe) gegen ihn. Mein Freund hatte höchstens eine Geschwindigkeit von 5 km/h drauf und der Radler ist ungebremst gewesen. Polizei etc wurde gerufen. Zeugenaussagen aufgenommen und der Radler hatte einen Atemalkohol von 0,95 Promille und einen verstauchten Fuss. Was meint ihr wegen Teilschuld



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andreas48
beantwortet von andreas48 am 13. Mai 2008 13:47
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solche Fragen sollte man nach Akteneinsicht nur von einem Anwalt beantworten lassen, weil die Gesetzgebung und vor allem die Rechtssprechung doch sehr weit auseinanderklafft

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 13. Mai 2008 13:48

Sehr gut!

Kommentar von Simple_avatar8smallAmalia2709 am 13. Mai 2008 13:52

nee wollte jetzt auch keine genaue Aussage, dass ist mir klar das dies nur on der Staatsanwaltschaft beantwortet werden kann. Nur mal ne Vorstellung... Gruss

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. Mai 2008 13:55

Nicht Staatsanwalt, andreas48 schrieb Anwalt (und zwar einer für Verkehrsrecht) der Akteneinsicht nehmen kann.

Kommentar von Simple_avatar8smallAmalia2709 am 13. Mai 2008 14:03

Ja danke ich weiß...war auch schon da.. Lieben Gruß


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 13. Mai 2008 13:48
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Die Teilschuld wird Deinen Freund treffen. Ansonsten läßt sich das nicht genauer sagen. Aber ich würde von etwa 70% /30% ausgehen.


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 13. Mai 2008 13:50
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Der Radfahrer hat auf jeden Fall eine Teilschuld von mindestens 50%, da er ohne Alkoholgenuß den Unfall wenn evtl. nicht vermeiden, doch abmindern können. Aufgrund des Unfalls ist er seinen Führerschein, so vorhanden, auch los.

Kommentar von Simple_avatar8smallAmalia2709 am 13. Mai 2008 13:52

danke


Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 13. Mai 2008 15:10
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Bei alkoholisierten Radfahrern gilt normalerweise die Grenze von 1,6 Promille. Ab hier beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit.

Aber bei Problemen wie Schlangenlinien oder gar einem Unfall, greift die relative Fahruntüchtigkeit bei 0,3 Promille. Besitzt der trunkene Radfahrer einen Führerschein, so ist dieser gefährdet.

Wie jetzt die Mitschuld zwischen den Unfallbeteiligten aufgeteilt wird, hängt vom Richter ab. Der angetrunkene Radfahrer wird aber die Hauptschuld bekommen.

Kommentar von Simple_avatar8smallAmalia2709 am 13. Mai 2008 17:25

danke


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