Frage von bully47 28.12.2012

Unfall Krankenwagen selber bezahlen???

  • Antwort von DoktorNoth 28.12.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Normalerweise zahlt das die Kasse. Ein Eigenanteil wird manchmal erhoben, die obligatorischen 10 Euro z.B., das ist aber nicht überall so und könnte durch eine Zuzahlungsbefreiung auch entfallen. Ich wurde also erstmal entspannt ins neue Jahr gehen.

  • Antwort von derdorfbengel 28.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ab 2013 enrtfällt die Zuzahlung bekanntlich sowieso, da der Bundestag sie ja einstimmig (!) aufgehoben hat. Bis zu diesem Jahr musst Du die 10 Euro zahlen, das war es aberauch. Mit denanderen ca. 250 bis 300 Euro musst Du Dich nicht befassen.

    Es ist auch nicht so, dass Du die quasi geschenkt bekämst. Es ist eine Krankenversicherung, deren Leistung Du erhältst, weil Du einen Beitrag erbracht hast!

    Ein Schuldprinzip gibt es nicht. Du bekommst die Leistungen nicht nur dann, wenn Du "unschuldig" krank geworden wärest. Bei Unfällen gilt das eben so wenig wie bei Krankheiten. Es wird keine Ursachenforschung angestellt, die Raucher, Trinker, Esser, Sportler, Vielrbeiter usw. ausschliesssen würde.

    Im Übrigen würde das wohl dazu führen, dass für 99 Prozent aller Kranken keine Leistung gezahlt würde, dennfür, grob geschätzt, soviele kann man eine Ursache ihrer Erkrankung im Verhalten finden.

    Dann würde es jedesmal eine Art "Strafprozess" geben müssen, um ein solches Verschulden zu ermitteln. Da müsstest Du auch Anspruch auf ein Gerichtsverfahren durchmehrere Instanzen bekommen und Anspruch auf einen Rechtsanwalt, Gutachter uvm.

    Die Rechtsprechung müsste dann Masstäbe entwickeln, welches Verhalten,das zu einer Krankheit führt, man zeigen darf und welches nicht. Mit Rechtsstaat könnte das nichts mehr zu tun haben.

    Bizarrerweise würden die Justizkosten wohl in den meisten Fällen die der Behandlung um ein Mehrfaches übersteigen.

  • Antwort von RHWWW 29.12.2012

    Hallo,

    die Krankenkasse wird zunächst die Kosten für den Krankenwagen und die Behandlung übernehmen. Wegen der Zuzahlungsbefreiungskarte entfallen die 10 Euro Zuzahlung.Später erhält man von der Krankenkasse einen Fragebogen zum Unfallhergang. Dort hat man wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Dann sucht die Krankenkassen einen möglichen "Schuldigen" (z.B. Wirt, wenn Geländer an der Treppe fehlt).

    Ggf. prüft die Kasse auch, ob dieser Paragraph gegenüber dem Versicherten anzuwenden ist:

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__52.html

    Gruß

    RHW

  • Antwort von jakkily 28.12.2012

    Wie teuer der Krankentransport im Allgemeinen wird, hängt auch davon ab ob der Notarzt dabei war oder nicht.

    Nach meinem epileptischen Anfall wurde ich mit dem Rettungswagen samt Notarzt ins Krankenhaus gebracht und später kam die "Rechnung" Vollkosten waren etwas über 950,-€ meine ich, die von der Krankenkasse übernommen werden, Anteilig musste man nur 10,-€ zahlen.

    Nach meinem Unfall, wo nur der Rettungswagen ohne Notarzt kam, betrugen die Vollkosten ca. 350,-€, Anteilig wieder 10,-€.

    Jetzt weiß ich nicht ob dabei auch der Anfahrtsweg eine Rolle spielt, denn in dem einen Fall war er ca. 15 km zum Krankenhaus und im anderen etwa 2-3 km.

    Es kann natürlich auch sein, das du vollständig für die Kosten aufkommen musst, da der Sturz durch Alkoholeinfluss entstanden ist.

    Stand in meinem Arztbrief, nach meiner Medikamentenvergiftung auch drin, das ich haftbar sei, sprich man mir die Behandlungskosten hätte komplett auferlegen können.

    Wenn du es aber genau wissen willst, dann erkundige dich mal bei deiner Krankenkasse.

    lg, jakkily

  • Antwort von DerHans 28.12.2012

    Wenn der behandelnde Notarzt den Krankentransport angeordnet hat, bezahlt den die Krankenkasse. Aber ganz allgemein könnte die Krankenkasse von dir eine Kostenerstattung verlangen, wenn du den Unfall durch deine Volltrunkenheit selbst herbei geführt hast.

  • Antwort von Jazebel 28.12.2012

    Kommt drauf an, Rettungskosten für selbst verschuldete Unfälle (angetrunken gestürzt) müssen nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Halt einfach die Klappe und frag nicht nach (schon gar nicht bei deiner Krankenkasse!), sonst weckst du schlafende Hunde. Wenn doch ein Brief kommt, Versuch dich juristisch zu wehren. Kostenfragen für den Einsatz (mit Notarzt oder ohne?) hoher dreistelliger bis mittlerer vierstelliger Betrag.

  • Antwort von Ichbineinfachso 28.12.2012

    Frage einfach mal bei deiner Krankenkasse nach, die sind normalerweise sehr hilfsbereit.

  • Antwort von Auchdazu 28.12.2012

    das kann schon seht teuer werden und im Zusammenhang damit das Alkohol im Spiel ist wird sich die Krankenkasse wohl an die wenden.

  • Antwort von Leomeister 28.12.2012

    Musst mal abwarten, ist unterschiedlich

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