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Unfall in Deutschland auf Durchreise (EU-ausländisches Auto)? Wie Schadensregulierung?

gefragt von mokinysmokinys am 17.06.2007 um 10:16 Uhr

Freunde aus Litauen kamen mich gestern besuchen. Auf einem Parkplatz an einer Raststätte ist ihnen ein anderes Auto beim rückwärts Ausparken seitlich aufgefahren. Ergebnis: Tür eingedellt. Ein Polizist hat den Schaden protokolliert (Zeuge). Sonst konnten sich aber beide Parteien nicht verständigen. Wir haben nur die Telefonnr. vom Verursacher und dessen Versicherungsnummer. Da ich gerne vermittelnd helfen will, interessiert mich jetzt, wie wir jetzt richtig bei der Schadensabwicklung vorgehen?


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Reply


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 17. Juni 2007 11:24
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Wieso ist Litauen EU-Ausland?

Hier müssten doch dieselben Regeln gelten wie bei einem Crash mit etwa einem Niederländer.

Kommentar von 1aae3257ff904262245bb2473f8ee9cfsmallmokinys am 17. Juni 2007 16:34

Hallo demosthenes, hatte richtig gedacht, aber missverständlich geschrieben. Wollte damit sagen, ein ausländisches Auto, jedoch in der EU. Ja, es müsste genau dasselbe sein, wie bei einem Unfall mit einem Niederländer, Polen, Österreicher oder Tschechen. Mich interessieren genau diese Regeln. Was muss ich beachten und wie ist die Abwicklung genau?

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 18. Juni 2007 06:43

@demosthenes: Litauen ist übrigens Mitglied der Europäischen Union - seit dem 1. Mai 2004. Oder habe ich deine Frage falsch verstanden?

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 18. Juni 2007 10:46

@pooky:

Das war eine rethorische Frage, weil mokinys in der Frage Litauen als EU-Ausland bezeichnet hatte, was ja eindeutig nicht stimmt.

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 18. Juni 2007 13:49

Ich verstehe dich, aber manche bezeichnen Länder außerhalb eines EU-Landes, zum Beispiel Deutschlands, aber innerhalb der Europäischen Union als EU-Ausland, also als "Ausland innerhalb der EU". Das ist sicher missverständlich formuliert.

Kommentar von 1aae3257ff904262245bb2473f8ee9cfsmallmokinys am 18. Juni 2007 16:22

Richtig. Es ist wirklich etwas knifflig, sich hier unmissverständlich auszudrücken. Habt ihr vielleicht Vorschläge? Aber demosthenes wollte ja nur rethorisch etwas spielen. Will hier keinem unterstellen, er könne nicht alle 27 EU-Mitgliedsländer aufzählen, samt Hauptstädten, den drei größten Flüssen und deren jeweilige Nationalgerichte ;-)))


pooky
beantwortet von pooky am 18. Juni 2007 06:42
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Die Abwicklung läuft über das "Grüne Karte"-Büro des jeweiligen Landes, aus dem derjenige kommt, der die Entschädigung für sich in Anspruch nimmt. Wäre ein Deutscher Unfallopfer, dann das "Grüne Karte"-Büro in Hamburg. Diese übernimmt die Funktion der "gegnerischen Versicherung". Deshalb ist es wichtig, dass man vom Unfallgegner die Daten seiner Grünen Karte erhalten hat. Es reichen aber auch die üblichen Daten (Kennzeichen, Land, KFZ-Führer, KFZ-Halter), da die Grüne Karte mittlerweile nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist. Da aber auf ihr auch die Versicherungsdaten aufgeführt sind, erleichtert es die Abwicklung, wenn diese ebenfalls dem Büro mitgeteilt werden.

Übrigens: im "Grüne Karte"-Verbund sind nicht nur EU-Länder, sondern auch diverse andere, zum Beispiel Albanien, Marokko und Türkei. Aber das ist ja hier nicht wichtig, da Litauen zur EU gehört.


mokinys
beantwortet von mokinys am 20. Juni 2007 18:47
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War alles halb so schlimm. Hier mein Feedback: Über die zentrale GDV Dienstleistung (Gesamtverband der Deutschen Versicherer Tel: 0180-25026) habe ich die Versicherung und die Versicherungsnummer des Verursachers bekommen. Musste lediglich den Vorfall schildern und das Kennzeichen des Versicherers nennen. Danach habe ich die Versicherung des Verursachers kontaktiert, den Schaden gemeldet, eine Kopie des Fahrzeugscheins und Bilder des Geschädigten geschickt (per E-Mail) und heute habe ich schon die Schadensumme genannt bekommen. Nun muss nur noch der Geschädigte (nach seiner Rückreise) seine Bankdaten nachreichen und bekommt das Geld per EU-Überweisung überwiesen. Das war's. So einfach kann es sein und das alles nur über das Telefon und online.




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