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Unfall in der Probezeit (2 wochen zuvor mit 34 kmh zu schnell angehalten) Führerschein jetzt weg ?

gefragt von aerox04 am 07.11.2009 um 9:18 Uhr

Hallo Bin noch in der Probezeit und habe Angst um meinen Führerschein.

Also bin vor ca. 2 Wochen mit meinem Motorrad angehalten worden, ich war 34 km/h zu schnell außerorts das bedeutet das ich 3 Punkte bekomme und ein Aufbausiminar machen muss, habe aber im bußgeldkatalog nachgeschaut und da stand das ich kein Fahrverbot bekomme...

Jetzt das Problem ich wollte gestern nacht aus auf einem Parkplatz ausparken mit meinem Auto und habe dabei ein Auto übersehen das vorbeifahren wollte... Ich habe den Wagen an der seite etwas geschliffen also der Andere hat einen Kratzer und bei mir ist auch ein Kratzer also eig. garnicht so schlimm.... Nur das ich halt Schuld bin habe dann auch die Polizei gerufen. Habe jetzt nur Angst das ich wegen dem Unfall wieder Punkte bekomme und sozusagen nochmal ein Aufbausiminar oder so bekomme... (Polizei habe ich deshalb gerufen weil ich dachte das es sowas wie eine Teilschuld gibt denn der Fahrer des anderen wagen war mind. 20 kmh schnell und auf einem Parkplatz ist ja nur Schritttempo erlaubt).

Ich kenne mich da nicht so aus. Währe nett wenn mir jmd. weiterhelfen könnte.

MFG


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Chianti
beantwortet von Chianti am 7. November 2009 09:22
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dass der andere zu schnell war, dürftest du kaum beweisen können ..... mein rat: einen rechtsanwalt aufsuchen, oder beim ADAC beraten lassen, sofern du rechtsschutzversichert bist bzw mitglied beim adac bist

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 7. November 2009 12:20

Das wird keine Rechtsschutzversicherung tragen!


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 7. November 2009 12:19
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Also alles was Recht ist! In der Probezeit wären eigentlich die 34 km zu schnell schon Grund genug, dass der Führerschein entzogen wird! Mit so einem Verhalten beweißt der Fahrer doch eindeutig, dass er zur Teilnahme am Strassenverkehr (noch) nicht geeignet ist! Und dann gleich danach der nächste Fauxpas? Also hat der Warnschuß nicht ausgereicht, um besonders zu sensibilisieren? Es wäre das einzig Richtige, wenn der Führerschein weg wäre!


Andreas1971
beantwortet von Andreas1971 am 8. November 2009 19:18
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Hallo, Deine Liste an Missetaten ist schon recht beeindruckend! Lass deswegen nicht den Kopf hängen. Du solltest jetzt ganz schnell eine Fahrschule aufsuchen, vorausgesetzt Du hast schon das Schreiben Deiner Führerscheinstelle, wegen eines Aufbauseminares. Schiebe die Suche nicht auf die lange Bank, ansonsten kann die Fahrschule auch nichts machen. Es ist richtig, dass Du den Führerschein abgeben musst. Du hast zwei Verstöße der Kategorie A (schwerwiegende Verstöße z.B. Geschwindigkeit und Gefährdung des Straßenverkehrs §315c StGB)begangen. Hier hätte schon einer ausgereicht. Wende Dich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, die sind speziell dafür geschult.


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