Habe ich eine Helmpflicht wenn ich mit meinem Rennrad unterwegs bin? Was passiert wenn ich einen Unfall habe und keinen Helm trage, wie verhält sich eine Versicherung? Bin ich versicherungstechnisch abgedeckt?

Fahrrad - Helmpflicht
Nach dem Gesetz ist das Tragen eines Helmes beim Fahrradfahren keine Pflicht. Da das Helmtragen demnach eine freiwillige Angelegenheit ist, vertrat man bisher die Rechtsauffassung, dass einem Fahrradfahrer ohne Helm im Fall eines Unfalls keine Teilschuld angelastet werden kann. So auch das Oberlandesgericht Hamm (AZ 27 U 93/00) im Fall eines Fahrradfahrers, der mit einem Hund zusammen gestoßen und schwer gestürzt war. Der Fahrradfahrer trug keinen Helm und der Hundehalter wollte dem Radfahrer mit der Begründung, die schweren Kopfverletzungen des Radfahrers hätten verhindert werden können, wenn der Verunfallte einen Helm getragen hätte, nicht alle Behandlungskosten erstatten. Das OLG wies dies mit der Begründung zurück, dass es in der Gesellschaft (noch) keine allgemeine Anerkennung der Notwendigkeit einer Schutzmaßnahme durch das Tragen eines Helmes gebe, selbst wenn das Tragen von Schutzhelmen bei erwachsenen Radfahrern zunehme. Hinzu komme auch der Umstand, dass eine einschlägige gesetzliche Regelung nicht einmal diskutiert werde.
Jetzt hat das Landgericht Krefeld (AZ 3 O 179/05) anders entschieden und einem 10jährigen Jungen, der auf einem privaten Garagenhof mit seinem Rad ohne Helm gefahren ist und von einem Transporter, der auf den Hof fahren wollte und wegen der angrenzenden Hecke den Jungen nicht sehen konnte, mit dem Kind zusammen prallte, eine Mitschuld von 50 % angelastet, weil er ohne Helm Fahrrad gefahren ist. Auch wenn es keine Helmpflicht gebe, stelle das Nichttragen eines Fahrradhelms eine „Außerachtlassung der eigenen Interessen“ dar, so das Gericht.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat vor einem Jahr dazu geurteilt (Aktenzeichen: I-1 U 182/06). Danach hat ein Rennradfahrer IMMER eine Mitschuld, wenn er ohne Helm verunglückt. Ist das der Fall, kann das den Schadenersatzanspruch mindern oder gar ausschließen. Der Kläger, ein 67-jähriger Rennradfahrer, unterlag damit in zweiter Instanz. Zuvor hatte das Landgericht seine Klage abgewiesen, mit der Begründung, dass der Kläger nicht auf Sicht fuhr und damit zu schnell eine unübersichtliche Kurve. Das Oberlandesgericht bestätigte diese Entscheidung, ergänzte jetzt aber das grundsätzliche Mitverschulden, wenn der Fahrer fahrlässigerweise ohne Helm unterwegs ist.

In unserer Tagespresse stand mal: auf einem Rennrad besteht grundsätzlich Helmpflicht! Ich vermute mal, Du hast bei der Versicherung schlechte Karten.

Es existiert (leider) keine Helmpflicht. Aber für mich wäre das eigentlich keine Frage. Mein Kopf ist mir wichtig genug, dass ichs nicht ausprobieren muss, ihn mit was Hartem bei 30 km/h zu konfrontieren. Ich kenne jemanden, der fast 2 Jahre in Krankenhäusern zugebracht hat, wegen einer schweren Kopfverletzung. Und der ist auch heute noch nicht wieder ''fit''.

Nach neustem Urteil zimlich hart. Kann bis zum Verweigern der Versicherung gehen zu zahlen!!!!!!!!!