mein mann hat vor drei tagen einen super kleinen bagatell schaden an einem parkenden auto verursacht. es soll beim rückwärtsfahren passiert sein. man sieht aber überhaupt nichts an seinem wagen. er hat überhaupt nichts bemerkt da er sonst ausgestiegen wäre und auf die fahrerin gewartet hätte!!! so hat ein super zeuge seine nummer aufgeschrieben und die fahrerin hat es prompt der polizei gemeldet. ich bzw. wir haben aber erst drei tage später abends von der polizei davon erfahren.... wie verahlten wir uns jetzt. habe die vermutung die fahrerin will sich auf unsere kosten ihr auto generall überholen lassen. was würdet ihr machen an unserer stellen!!

Kann ich mal fragen, wie alt euer Auto ist, und wie alt das geschädigte Auto?

Es werden 2 Geschichten auf Euch zukommen: 1. Zivilrechtlich die Forderung der Unfallgegnerin auf Schadensersatz für den entstandenen Schaden am Fahrzeug. 2. Strafrechtich ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.
Meldet den Schaden erst mal Eurer KFZ-Haftpflicht, und falls vorhanden Eurer Verkehrsrechtsschutzversicherung damit die informiert sind.
Die Gegnerin hat das Recht den Schaden von einem Sachverständigen begutachten zu lassen, damit der entstandene Schaden beziffert werden kann. Allerdings bleibt sie bei Bagatellschäden möglicherweise auf den Gutachterkosten sitzen.
Falls eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht, sofort zum Anwalt. Falls nicht, würde ich erst einmal abwarten. Macht die Gegnerin einen kleinen Schaden geltend, der tatsächlich von Deinem Mann verursacht worden sein könnte, dann lieber die Versicherung zahlen lassen und abheften.
Falls der Schaden größer ausfällt und sich der Verdacht erhärtet, dass evtl. Altschäden mit auf Eure Kosten repariert werden sollen, dann zum Anwalt für Verkehrsrecht.
danke für die ausführliche auntwort
habe heute einen anwalt für verkehrsrecht angerufen habe termin am donnerstag bekommen
mal sehen was dann daraus wird. er wird auf jeden fall darauf drängen die fahrerflucht zu beseitigen.... denn mein mann hat von dem unfall bzw. auffahrunfall abselut nichts bemerkt ebenso sein beifahrer!"!!
welche strafe könnte ihn erwarten das wäre noch interessant zu wissen wegen fahrverbot oder punkte flensburg usw. welche erfahrungen habt ihr schon sammeln müssen
hallo
danke für die schnellen antworten!! ja warum ich die vermutung habe sie möchte....ihr auto general überholen lassen. ich hatte telf. kontakt mit ihr und man konnte das aus dem gespräch heraus hören...sie wollte unter anderem gleich einen gutachter am samstag besuchen....

Warum denkt man von seinen Mitmenschen immer nur das schlechteste?"habe die vermutung die fahrerin will sich auf unsere kosten ihr auto generall überholen lassen."
Also normalerweise gibt es immer einen Knall den man auch hört, wenn man gegen ein anderes Auto fährt.
Es kann natürlich auch sein, dass die geschädigtge Fahrzeugführerin gegen ein anderes Auto gefahren ist und dieses beschädigt hat und nun Deinem Mann eins reinwürgen will. Kein Scherz: das hatte ich mal!!!
Hatte mir damals einen Anwalt genommen und der hat die Ermittlungsakte eingesehen. Wie sich später herausstellte war die Zeugin die den Unfall der Polizei meldete eine gute Freundin der wirlichen Unfallverursacherin.
Am anderen Auto wo die Verursacherin gegen gefahren ist, war auch kein Schaden ersichtlich. Und an meinem ja natürlich auch nicht.
PoisonIvy am 1. November 2009 14:25 Wenn man ein anderes Auto nur anstupst, gibt das keinen Knall, kann aber unschöne Kratzer geben, was natürlich bei einem noch relativ neuem Auto sehr ärgerlich ist.
Ja vielleicht war ein Knall etwas übertrieben aber hören tut man es definitiv.
alos das von meinem mann ist jetzt 10 jahre alt das von der frau habe ich noch keine ahnung aber neu denke ich nicht. bei unserem auto sieht man abselut nichts!!!! was müssen wir jetzt tun morgen am besten anwalt einschalten denke ich mal
Genau, Rechtsanwalt und Akteneinsicht anfordern, dann könnt ihr genau sehen, was der Vorwurf ist. Gut wäre es in dem Fall, eine Rechtsschutzversicherung zu haben.
habe heue gehört vom anwalt wenn der vorwurf fahrerflucht weiter besteht zahlt der rechtsschutz nicht...!!!!