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Unfälle beim Vorbesitzer eines gebrauchten PKW, wie nachweisen ?

gefragt von Ehrlicher am 06.11.2009 um 9:25 Uhr

Ich habe vor ca. 12 Mo. einen gebr. PKW in einem Autohaus gekauft, war ein Notkauf weil ich kurz danach einen Arbeitsplatz angetreten habe den man nicht per öffentl. bVerkehrsm. erreicht Es stellte sich schon nach Tagen raus das der PKW ein erheblichen Frontunfall hatte, und dadurch im Nachhinein Reparaturen auftreten die normalerweise nicht nötig sind wie z:B.
-gebrochene Lambdasonde nach 700km, da Kühler durch verbogenenes Rahmenteil drückte -Zierleistevon schleift an Kotflügel
-Motoraufhängungen ausgeleiert/ angerissen
-Auspuffhalterung am Fahrzeug fehlt, Auspuff dadurch lose
-Hitzeschutzblech am Auspuff total verbogen
-Auspuff deshalb abgefallen
-Spaltmaße stimmen nicht
-Kupplungsseil def.
Im Kaufvertrag steht nicht fahrbereit/Ausschlachten (auf Nachfrage wegen schlechter Kompression, konnte man bei der Probefahrt nicht festst.) jedoch nichts von einem schweren Unfall, beim Kauf war die Heckstoßstange aus Plastik an 3 Stellen gebrochen. Jetzt möchte ich das Fahrzeug zurückgeben da ein Bekannter das gleiche Fahrzeug, nur 2 Jahre älter, mit jetzt 100.000km mehr auf dem Tacho hat, und keine solche Probleme (außer etwas Rost) damit hat, er hat eigentlich damals fast den gl. Preis bezahlt (100 Euro weniger). Außerdem steht im Kaufver. eine Frau, unterschr. hat ein Mann mit anderem Namen im Autohaus. Kann man von Versicherung Unfälle erfahren ?


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anonym
beantwortet von mig112 am 6. November 2009 09:28
4x
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Ähem, du hast also ein Schrottauto (aussschlachten) gekauft und willst den Schrott nach 1 Jahr zurückgeben, weil es tatsächlich Schrott ist!?

Mensch, wo lebst du bloß???

Kommentar von Ehrlicher am 7. November 2009 00:43

Eine Hausnummer weiter in der Straße wo du wohnst, ist dir das Auto den nicht aufgefallen ?


Bause2404
beantwortet von Bause2404 am 6. November 2009 09:40
2x
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"Im Kaufvertrag steht nicht fahrbereit/Ausschlachten"

Das sagt doch schon Alles. Schlimmer geht´s ja garnicht. Da ist jetzt auch egal, ob es einen Unfall gab oder was mit der Kompression nicht stimmt. Wenn du mit dem Wagen jetzt schon 1 Jahr durch die Gegend eierst, hast du ja noch Glück, dass er überhaupt noch fährt. Was willst du denn im Autohaus sagen, warum die den Wagen zurück nehmen sollen? Die haben dir Schrott verkauft und das auch im Vertrag festgehalten.

Die Vorbesitzer müssten im Fahrzeugbrief stehen. Wenn du sie irgendwie erreichst, werden sie wahrscheinlich erstaunt sein, dass ihr Totalschaden noch fährt. Das Autohaus hat dich aber sowas von völligst verarscht, sorry, echt, wie dumm von dir.

Kommentar von Ehrlicher am 7. November 2009 00:27

Naja von Schrott steht aber nichts im Kaufvertrag, mann kann auch Fahrzeuge Ausschlachten die kein Schrott sind, siehe Abwrackprämie.

Kommentar von 4eda6e2283f4cb082856c5bb326fb161smallBause2404 am 7. November 2009 17:57

Wat is los?

nicht fahrbereit/Ausschlachten

Übersetzung: SCHROTT


anonym
beantwortet von Gingryu am 6. November 2009 09:31
1x
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Da hast Du leider Pech. Bei dem Kaufvertrag hast Du keine Ansprüche auf irgendeine Form von Gewährleistung. Normalerweise, wenn Du einen Gebrauchtwagen gekauft hättest, hättest Du ne ganze Menge machen können. Aber so hast Du Dir gemäß Vertrag nur einen Haufen Schrott gekauft und dementsprechend kannst Du keine Ansprüche anmelden, dass Dein Auto Fahrbereit und Mängelfrei sein sollte. Nicht ohne Grund verkaufen Händler Autos als nicht fahrbereit und als Fahrzeug zum Ausschlachten.


anonym
beantwortet von anjanni am 6. November 2009 09:31
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Wenn im Kaufvertrag nicht steht, daß der Wagen keinen Unfall hatte, und wenn im Kaufvertrag sogar steht "nicht fahrbereit" - dann hast Du wohl schlechte Karten... Du hast vertragsmäßig Schrott gekauft - was erwartest Du?

Aber daß der Vertrag nicht von Deinem Vertragspartner unterschrieben ist, ist schon merkwürdig.

Nur - nach 12 Monaten einen Vertrag noch anfechten - damit wirst Du eh nicht durchkommen.


antidepri
beantwortet von antidepri am 6. November 2009 09:44
0x
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"Gekauft wie besehen" hätte ich noch verstehen können, aber wenn gravierende Mängel bereits im Kaufvertrag kenntlich gemacht wurden (Auschschlacht-Kfz)... und dann noch 12 Monate verstrichen... kein Anwalt der Welt würde da einspringen, garantiert nicht, keine Chance auf Ausgleich oder Nachbesserung.


Kommentar von Ehrlicher am 7. November 2009 00:36

Dadurch das 12 Monate verstrichen sind macht es den Verkäufer / Händler auch nicht ehrlicher.

Kommentar von Ehrlicher am 7. November 2009 00:52

Zum Ausschlachten wirds da nicht viel geben.


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