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Unerwünschte Werbung an meinem Zaun, wie sieht es rechtlich aus?

gefragt von EinMensch am 06.06.2009 um 12:54 Uhr

Ein Discothekenbetreiber hört einfach nicht auf, meine Grundstücksbegrenzungen mit seinen Plakaten zuzupflastern. Mittlerweile sind es acht Stück. Ich habe schon mehrere Emails an die auf der Internetseite angegebene Adresse geschickt und auch öfter versucht dort anzurufen (geht keiner dran). Was kann ich dagegen tun? Was habe ich für Rechte?


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zj1000
beantwortet von zj1000 am 6. Juni 2009 12:55
3x
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Schreib ihm eine saftige Rechnung über Werbeflächenvermietung

Kommentar von EinMensch am 6. Juni 2009 12:57

Das habe ich auch schon in einer Email geschrieben. ;) Die Frage ist nur, ob das vor Gericht 'durchkäme'.

Kommentar von Ea35a73f3e3cf8fd4ab2d59fb2a9dd93smallzj1000 am 6. Juni 2009 12:59

Sicherheitshalber kannst Du zuerst auch ein Angebot schreiben, aber nicht per Mail


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 6. Juni 2009 12:55
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Du kannst Strafanzeige erstatten wegen Sachbeschädigung.

Kommentar von EinMensch am 6. Juni 2009 12:58

Echt? Wieso ist das Sachbeschädigung?

Kommentar von Baa3ed3856e37f893d2aefff995bdcc8smallMarcSu am 6. Juni 2009 13:01

Durch das Aufkleben der Plakate wird doch Dein Zaun in Mitleidenschaft gezogen, das nennt man Sachbeschädigung.


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 6. Juni 2009 12:55
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Wie wäre es mit einer Anzeige bei der Polizei?

Kommentar von EinMensch am 6. Juni 2009 12:56

Haben die nichts Besseres zu tun? ;)

Ich käme mir da irgendwie doof vor, wegen so etwas zur Polizei zu gehen.

Kommentar von Simple_avatar5smallschlossgeist am 6. Juni 2009 13:02

Nein, warum? Auch dafür ist die Polizei zuständig.


Karolus3
beantwortet von Karolus3 am 6. Juni 2009 12:56
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Anzeige erstatten wegen Sachbeschädigung.


harryohnetoto
beantwortet von harryohnetoto am 6. Juni 2009 13:02
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Schütze dein Eigentum! Sende ein Schriftstück als Einschreiben zu ihm, in dem deine Forderungen stehen. Setze ihm einen Termin zur Beseitigung der Werbung. Nach Ablauf der Frist reisst du den Dreck selber runter oder beauftragst eine Firma mit der Beseitigung. Falls Schäden durch das Anbringen der Werbung entstanden sind: Anzeige wegen Sachbeschädigung bei der Polizei.


Immotom
beantwortet von Immotom am 6. Juni 2009 13:02
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Sofort entfernen....dann lässt er es bestimmt nach einer Weile.

Kommentar von EinMensch am 6. Juni 2009 13:08

Ne, das lässt er eben nicht. Habe das schon probiert.


stefvol
beantwortet von stefvol am 6. Juni 2009 13:13
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hänge dir doch selber nen Plakat hin, ein riesengroßes, da drauf schreibst das du die disco nicht empfehlen kannst :-), schreib dem ne Rechnung für die Werbefläche, und wenn der net zahlt Mahnung - und dann gleich Mahnbescheid, sollst mal sehen wie schnell der entweder zahlt oder das Anbringen von Plakaten sein lässt.


Immotom
beantwortet von Immotom am 6. Juni 2009 13:22
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hatkeine Ruhe gelassen und ich habe mal gegoogled und das hier gefunden.

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/lexsoftexpress.cgi?chosenIndex=10979&aktuellesid=160103&link=amir

Kommentar von Simple_avatar4smallImmotom am 6. Juni 2009 13:32

hier noch was...das Ganze ist also eine Ordnungswidrigkeit für die, die Polizei sehr wohl zuständig ist. Quelle: www.polizei-sachsen.de 25-Jähriger klebte unerlaubt Plakate

Zeit: 22.01.2009, gegen 01.30 Uhr Ort: Dresden-Äußere Neustadt

Der junge Mann hatte in vergangenen Nacht an verschiedensten Stellen in der Dresdner-Neustadt Plakate geklebt, dass jedoch ohne eine Genehmigung. Die Aushänge (drei verschiedene) thematisierten allesamt die Veranstaltungen am 13. bzw. 14. Februar.

Eine Polizeistreife hatte die Plakatierungen bemerkt und nach dem Verursacher gesucht. Wenig später konnten die Beamten den Mann in der Nähe des Bischofsplatzes ausfindig machen.

Gegen den 25-Jährigen wurde eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgenommen.

Kommentar von EinMensch am 6. Juni 2009 13:42

Danke schön! Aber mein Zaun wurde nicht beschädigt. Die Schilder nerven einfach nur.

Na ja wichtig ist, ich muss mir das wohl nicht gefallen lassen. ;o)

Kommentar von Simple_avatar4smallImmotom am 6. Juni 2009 16:49

Bei dem geschilderten Fall in Sachsen ist auch nicht von Beschädigung die Rede, also ruhig mal der Polizei Bescheid geben. Er hat ja genügend Warnschüsse gehabt.


anonym
beantwortet von MGMGMG am 6. Juni 2009 14:06
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Plakatieren in Gemeinden ist nach vielen Ortssatzungen nicht so einfach erlaubt. Erkundige Dich bei deinem Ort, vielleicht hilft es ja, wenn er ein Bußgeldbezahlen darf. Ansonsten von einer Firma entfernen lassen und das Geld von ihm zurückholen, dafür wirst Du aber einen Anwalt brauchen, weil freiwillig zahlt er das bestimmt nicht.


Souraya
beantwortet von Souraya am 6. Juni 2009 23:21
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Hi,

hat er seine Plakate auf deinem Grundstück, an deinem Eigentum angebracht? Sollte dem so sein, kannst du sie doch einfach abnehmen. Eine Anzeige bei der Polizei ist wenig hilfreich, aber ein Gespräch mit einem Anwalt doch eher. Gib ihm die Vollmacht und lass ihn walten und verwalten. Der wird dem Discoinhaber horrende Kosten für die Werbung, die Sachbeschädigung und sein eigenes Honorar auf die Nase drücken. Gruss


anonym
beantwortet von Xindl am 7. Juni 2009 08:17
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Ich würde zuerst das Gespräch mit dem "Werbe-Kleber" suchen - wenn das nix hilft, dann bin ich auch für den Anwalt.

Nachdem der Zaun Dein privater Bereich ist denke ich, dass die Polizei und das Ordnungsamt da weniger machen, auch wenn's in vielen Städten genaue Regeln zum Plakatieren gibt.


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