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Unentschuldigter Fehltag im Unternehmen

gefragt von mathias62003 am 07.11.2009 um 11:25 Uhr

Arbeitnehmer wurde angerufen, weigen Einteilung, wurde nicht errecht und er hat sich auch nicht zurückgemeldet. Ist nicht zur arbeit erschienen. ist das ein Kündigungsgrund??


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anonym
beantwortet von DerIng am 7. November 2009 11:43
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Wenn es unterschiedliche Arbeitszeiten gibt, so muss es einen ordentlichen Dienstplan geben. Es gibt Tarifverträge, da muss der Diensplan spätestens am Do für Mo öffentlich aushängen. Danach ist eine Änderung nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Ich habe früher auch mal Dienstpläne geschrieben und die Leute vorher gefragt, ob sie bestimmte Wünsche haben. Wenn ich einen Mitarbeiter nicht erreichen konnte, hab ich ihn natürlich so eingetragen, wie ich ihn brauchte - war dann sein Pech. Der Dienstplan ist aber einzuhalten.


martinrosenheim
beantwortet von martinrosenheim am 8. November 2009 13:45
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Diese Frage ist kaum richtig beantwortbar, da Details fehlen: was heißt wurde angerufen wegen Einteilung ? Zurückgemeldet ? Ist er kurzfrstig nicht erschienen ?

Eine Kündigung kann unabhängig vom Sachverhalt wohl nicht rechtmäßig erfolgen, da Kündigungsgrund ein "verhaltensbedingter" wäre ... dazu bedarf es in fast jedem Fall einer Abmahnung.


anonym
beantwortet von mitterer am 9. November 2009 14:03
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Nach der Schilderung ist es kein Kündigungsgrund.

Bei sehr schweren Fällen oder im Wiederholungsfall (mit vorheriger Abmahnung) kann eine Kündigung gerechtfertigt sein. Dass setzt aber in jedem Fall voraus, dass der ARbeitnehmer auch wusste, dass er arbeiten soll. Am besten schriftlich.

Gehe ich bei Deiner Schilderung davon aus, dass er im Endeffekt gar nicht wusste, dass er arbeiten sollte (außer vielleicht durch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter?)? Das reicht noch nicht einmal für eine Abmahnung, es sei denn, es wurde eine Erreichbarkeit oder Bereitschaft schriftlich vereinbart.


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