ullagio am 18.01.2009 um 15:44 Uhr
vater hat mutter sitzegelassen um eine ander frau zu heiraten,haben keine kinder zusammen:also einzelkind!vater ist gestorben was hat das kind für rechte?

Haupterbe ist die Witwe und das Kind bekommt mindestens seinen Pflichtteil, es sei denn, es existiert ein Testament.

Es ist ein Kind seines Vaters, also hat es auch Erbanspruch! Hoffe, habe deine Frage richtig verstanden, ist ein wenig wirr!
die witwe erbt die hälfte, und das/die kind(er) teilen sich in die andere hälfte...
sollte ein testament vorhanden sein, daß die witwe alleinerbin ist, hat das kind anspruch auf den pflichtteil (hälfte des gesetzlichen erbteils in bar)

Wenn der Vater mit der anderen Frau verheiratet war und die beiden keinen Ehevertrag hatten, erbt die Frau die Hälfte, alle Kinder dieses Mannes (auch die mit anderen Frauen) zusammen die andere Hälfte. Es sei denn, es gab ein Testament, in dem dieser Mann seine Ehefrau allein (oder jemand anderen) eingesetzt hat. Dann gilt das Testament und dieses Kind hat Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser wird in Geld ausgezahlt und muss innerhalb von drei Jahren eingefordert werden, sonst verfällt der Anspruch. Wenn deine Angabe "haben keine Kinder zusammen", sich auf den Verstorbenen bezieht und er auch anderweitig keine Kinder hatte, ist das Kind Erbe zu 1/2 - wenn der Mann keinen Ehevertrag und kein Testament hatte. Viele machen aber ein Testament, um zu vermeiden, dass ein uneheliches Kind etwas erbt. Ich finde das aber irgendwie ungerecht, wenn man Kinder in die Welt setzt, sollte man sich auch irgendwie drum kümmern und verantwortlich zeigen - und nicht alles wegnehmen...
Wer sagt denn, ob es nicht Väter gibt, die sich gekümmert haben, z.B. bei der Erziehung, Ausbildung u.s.w., das Kind aber später sich vom Vater abgewandt hatte und sich auch nicht um seine Pflege im Alter sorgte. Dann ist das Pflichtteil sehr fremdbestimmend. In vielen Ländern gibt es so etwas nicht!
smile am 19. Januar 2009 19:09 @Nunuhueper: Ja, auch solche Fälle gibt es sicher viele. Aber eben auch andersrum. Ich arbeite in einem Notariat. Du kannst dir nicht vorstellen, wie viele Männer sich hier beraten lassen, die Kinder, die sie nicht mit ihrer jetzigen Ehefrau / Partnerin zusammen haben, von der Erbschaft ausschließen wollen. Das sind oftmals nicht solche grassen Fälle, wie du schilderst, und mein Chef kann oft nicht verstehen, warum das Kind nichts erben soll....
ullagio am 19. Januar 2009 19:59 Der Vater hat vsich erst,als die Tochter Verheiratet war ,mit ihr in verbindung gesetzt,ab dann regelmässigen Besuch bederseitig!Seine Frau hat sogar die Tochter als ihr Kind angenommen,natürlich ohne schriftliche Beilage!Was kann ich tun????

ich denke sogar,wenn kein Testament vorhanden ist, hat das Nichteheliche Kind Anspruch auf die Hälfte, nicht nur den Pflichtteil.Erkundige Dich beim Notar.
ullagio am 18. Januar 2009 15:52 Danke für die Antwoten !!
erbe ist halbe halbe zwischen witwe und kind, es sei denn es existiert ein testament, dann steht dem kind aber das pflichtteil zu

die geheiratete frau is haupterbe. das kind erhält aber einen pflichtteil.

Alle Rechte, wie ein eheliches Kind, also voll erbberechtigt...

Zumindest den Pflichtteil, ansonsten Testament nachsehen.