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Unechtes XP

Frage von zetix zetix

Hallo ! Ich habe mir einen Rechner angeschafft, auf dem XP vorinstalliert war. Wie ich jetzt mitbekommen habe, ist das wahrscheinlich eine Raubkopie. Ich habe sofort eine Anonce in der Zeitung gemacht, wonach ich nun eine Original XP CD mit Key suche. Welche Strafen drohen, wenn ich bis dahin mit der kopierten Version erwischt werde.

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Antworten (6)

  • 1
    Antwort von linuxopa linuxopa

    Woher willst du wissen, dass das XP eine Raubkopie ist? War der Rechner neu? Von einem Händler?

    Alles offene Fragen.

    Auch wenn du eine Originale XP-CD mit Key von Privat kaufst, muss der Verkäufer seine XP-Installation löschen, sonst hast du eine Raubkopie!

    Bei XP kommt es nicht auf die CD an, sondern auf die Lizenz. Du kannst dir XP kostenlos von der Microsoftseite runterladen, aber dann musst du dir auch eine Lizenz bei denen kaufen, sonst hast du wieder eine Raubkopie.

  • 1
    Antwort von wernilein wernilein

    10 Jahre bei Wasser un Brot,

    Kommentar von rokr912 rokr912

    könnten auch 15 werden,und wenn keine Deutsche Staatsangehörigkeit droht sogar die Abschiebung :)

    Kommentar von wernilein wernileinwernilein

    auf alle fälle...

  • 0
    Antwort von rokr912 rokr912

    Wenn sie dich erwischen... Du bekommst beim starten einen hinweis das sie möglicherweise "Opfer" einer Raupkopie geworden sind bla bla bla.Also kauf dir einfach XP mit Key und gut is.Da kommt nix nach.Aber diese antwort nicht auf die Waage legen bitte.Das ist meine erfahrung damit,hatte das gleiche problem auch.

  • 0
    Antwort von frischling frischling

    http://de.wikipedia.org/wiki/Raubkopie#Rechtslage

  • 0
    Antwort von sturmei sturmei

    wenn dir unwissentlich etwas falsches verkauft wurde kannst DU nicht bestraft werden, sondern der verkäufer. aber such doch nicht in einer zeitung, du weiß doch dann nicht wieviele lizensen schon verbraucht wurden. in internetshopps bekommst du xp jetzt auch ganz günstig. und was meinst du mit erwischen? dich kann niemand erwischen weil du nichts getan hast.

    Kommentar von frischling frischlingfrischling

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

    Kommentar von sturmei sturmeisturmei

    ja viel wirds ihm höchstesn weggenommmen aber er bekommt doch keine strafe

  • 0
    Antwort von frischling frischling

    5 Jahre

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