gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Und wenn ich das Auto angemeldet und verisichert lasse,es aber keinen TÜV/ASU hat?

gefragt von akkaschaakkascha am 08.05.2009 um 13:22 Uhr

Und wenn ich das Auto angemeldet und verisichert lasse,es aber keinen TÜV/ASU hat?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

auto (22036)
abmeldung (97)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von Tumba am 8. Mai 2009 13:23
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dann gibt es ein Knöllchen wegen abgelaufenem TÜV / AU.

Kommentar von finna am 8. Mai 2009 13:23

genau! Und das im dümmsten Fall täglich!

Kommentar von Dd19787b04f80a0f223b4ba94212402bsmallGhost696 am 8. Mai 2009 13:24

aber nur wenn du das auto ohne TÜV/AU fährst

Kommentar von Tumba am 8. Mai 2009 13:24

Nein, auch wenn es geparkt ist. Lies die StVO...

Kommentar von Simple_avatar2smallEttom am 8. Mai 2009 13:24

auch wenn es auf öffentlichen Flächen steht!

Kommentar von finna am 8. Mai 2009 13:25

Na die Polizei/Ordnungsamt geht davon aus, dass das Auto auch gefahren wird, wenn es im öffentlichen Verkehrsraum (also dem Parkplatz) steht.


LieberGott
beantwortet von LieberGott am 8. Mai 2009 13:23
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kann sein, dass dann nix passiert. Warum verkaufst Du es nicht sofort?


anonym
beantwortet von Kaktus60 am 8. Mai 2009 13:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Riskierst du trotzdem eine Strafe!


Ettom
beantwortet von Ettom am 8. Mai 2009 13:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das geht nicht, du kannst das Auto nicht nur versichern, aber frag doch mal deinen Versicherungsfachmann was es für Möglichkeiten gibt! Oder du schaust dich nach einem günstigem Stellplatz um, die kannst schon haben für 10-15 Euro im Monat


Ettom
beantwortet von Ettom am 8. Mai 2009 13:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ansonsten verkauf es doch jetzt einfach sofort!



anonym
beantwortet von t124terra am 8. Mai 2009 13:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bußgeld wird fällig nach kurzer Zeit wird abgeschleppt


akkascha
beantwortet von akkascha am 8. Mai 2009 13:27
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Will ich ja verkaufen aber es ging mir darum was ich bis dahin machen soll. Ich werde es ja nicht morgen verkauft haben. Und ich glaube nicht dass ich auf diesem Püarkplatz ein Knöllchen bekommen,da stehe ich und andere Seit Jahren, es ist ein kostenloser Parkplatz. Wenn ich damit ohne TÜV/ASU fahre bekomme ich Strafe?Wie hoch könnte die denn sein? Darf man das Auto nach Ablauf des TÜVs nicht noch 3 Wochen normalerweise fahren?

Kommentar von Tumba am 8. Mai 2009 13:28

Du bekommst die Strafe, wenn Du fährst oder wenn das fahrzeug irgendwo abgestellt ist. Die Höhe der Strafe kannst Du dem Bußgeldkatalog entnehmen.

Kommentar von Simple_avatar3smallakkascha am 8. Mai 2009 13:32

Danke Tumba für die Hilfe ;-)

Kommentar von HoBi06 am 8. Mai 2009 13:47

Das ist eine falsche Meinung,das man nach Ablauf von TÜV noch 3 Wochen fahren darf.Mit Ablauf des Monats der auf dem TÜV Stempel aufgezeigt wird ist das Auto nicht mehr verkehrstüchtig und kostet Geld.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 8. Mai 2009 13:58
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn die HU mehr als zwei bis zu vier Monaten überzogen wird: 15,- EUR Von vier bis acht Monaten: 25,- € Und mehr als acht Monaten: 40,- €, 2 Punkte

Bei der AU sieht es so: Mehr als zwei bis zu acht Monate: 15,- € Und mehr als acht Monate: 40,- €, 1 Punkt

Das gilt natürlich nur, wenn sich das Auto im öffentlichen Strassenverkehr (auch Parkplatz) befindet.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.