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...und wenn die Ärzte geschlossen haben?

gefragt von Girlfriend am 03.11.2009 um 7:53 Uhr

Hallo,

also zu erst einmal: Ich bin Auszubildene und noch in der Probezeit. Seit gestern Abend habe ich Kopfschmerzen, Husten, bin etwas schlapp auf den Beinen und Halsschmerzen hatte ich auch die ganze Nacht. Jetzt muss ich aber heute zur Arbeit, da etwas wichtiges ansteht. Morgen ist dann Schule und danach muss ich ebenfalls Arbeiten. Zur Schule werde ich auch müssen, da ich von jemandem die komplette Arbeitsmappe habe (zum kopieren) und ihr diese auch wiedergeben muss, da eine Klausur ansteht am nächsten Schultag. Wenn ich dann auch der Schule komme (fahren 45 Minuten mit dem Auto dort hin), ist es ca. halb 1 und da machen ja die meisten Praxen ereits dicht. Wenn es mir bis dahin aber immer noch so schlecht geht und ich lieber zu Hause bleibe, kann ich mir ja keinen Krankenschein holen. Wie wird das dann geregelt?

lg und danke im Vorraus


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Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 3. November 2009 07:54
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Für diesen Fall gibt es den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder Notdienstpraxen. Wenn du aber wirklich krank bist, solltest du am besten gleich zum Arzt gehen. Gesundheit ist immer wichtiger, als irgend etwas "Wichtiges" in der Arbeit.


anonym
beantwortet von Marzipanjunge am 3. November 2009 07:55
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manche ärzte bieten auch Sprechzeiten ausserhalb der Praxiszeiten an einfacjh mal anrufen und nachfragen


Ysobel
beantwortet von Ysobel am 3. November 2009 07:55
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Dann gehst du am Donnerstag und lässt dich rückwirkend krankschreiben.

Kommentar von Marzipanjunge am 3. November 2009 07:56

Ärzte schreiben nicht rückwirkend krank

Kommentar von 6ccc4c0fc261f7a2a2e2984ff944fdf8smallVirtualSelf am 3. November 2009 07:56

Korrekt. Dürfen sie nicht.

Kommentar von B6e916940f858768e14a55d95cd5c284smallYsobel am 3. November 2009 07:57

doch dürfen sie, sogar 3 Tage rückwirkend....glaub mir, wir machen das und es ist noch nie was zurückgekommen.

Kommentar von Marzipanjunge am 3. November 2009 07:59

bist du arzt oder wie??

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 3. November 2009 07:59

Richtig. Da ein Arbeitnehmer ab dem dritten Tag eine AU-Bescheinigung vorlegen muss, darf ein Arzt auch bis zu drei Tage rückwirkend eine AU-Bescheinigung ausstellen, vorausgesetzt, der Grund der Arbeitsunfähigkeit liegt noch vor.

Kommentar von 475c790f541940fb1f794590a3c7850csmallSchokokeks1987 am 3. November 2009 08:01

Ich wurde auch rückwirkend krankgeschrieben!! Arzt hatte Di. zu, Mi. hin, kein Problem! Viele Ärzte haben aber auch vormittags und nachmittags ab 16 Uhr wieder geöffnet - einfach nachfragen!!!

Kommentar von B6e916940f858768e14a55d95cd5c284smallYsobel am 3. November 2009 09:39

Würde es einen Unterschied machen, ob ich Arzt bin oder nicht?


bebeque
beantwortet von bebeque am 3. November 2009 07:55
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Du kannst ja auch notfalls ins Krankenhaus, da gibts auch Ärzte und kannst dir ne Krankmeldung holen. Oder zum Bereitschaftsarzt


VirtualSelf
beantwortet von VirtualSelf am 3. November 2009 07:55
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Du solltest weder zur Arbeit, noch zur Schule gehen - schon aus Rücksicht auf deine Kollegen und Mitschüler - und dich heute krank schreiben lassen.



benji2005
beantwortet von benji2005 am 3. November 2009 07:57
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Ruf doch Deinen hausarzt an und frag ob der Dir ein Rezept und eine Krankmeldung hinterlegen kann. gut ich weiß nicht, ob es bei euch so einfach ist. Aber wenn du eh daheim bleiben willst, dann kannst da ja gleich zum arzt gehen. Hol dir von der Apotheke irgendwas gegen Erkältungen und kauf dir ein Erkältungsbad. Beides am Abend anwenden und ab ins bett, wirst sehen, dann geht es dir morgen gleich besser. Gute Besserung


anonym
beantwortet von tallymann am 3. November 2009 08:02
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Moin, Wenn es Dir so schlecht geht, dann sofort zum Arzt. Danach kannst Du ja immer noch schnell die Mappe in die Schule, und die Krankmeldung dem Arbeitgeber bringen. Bei den Symptomen denkt man ja gleich an die Schweinegrippe....ggg


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