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Und schon wieder: Kindergeld für Große....

gefragt von AnpelAnpel am 29.06.2009 um 13:20 Uhr

Hallo, nach abgeschl. Berufsaubildung habe ich die FOS absolviert und möchte nun mit einem Jahr BOS2 die allgemeine Hochschulreife erlangen. AAAber: Französisch ist 2. Fremdsprache und ich komme aus der Lateinecke, zudem stand ich bei der Schule auf Warteliste. Also werde ich die BOS2 erst 2010 machen und mir bis dahin die erforderlichen Französischkenntnisse privat (Schülerhilfe, Studienkreis - eine Sprachschule gibt es in meiner Ecke nicht) aneignen. Auch habe ich ab 01.07. einen 400 Euro Job bis zum Schulbeginn 2010. Und nun die Gretchenfrage: steht mir unter diesen Umständen Kindergeld zu? Bin unter 25. Danke fürs Antworten! Anpel


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Malkia
beantwortet von Malkia am 29. Juni 2009 13:24
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Dir nicht, aber eventuell deinen Eltern, sollten es bei der zuständigen Stelle beantragen, dann wird man sehen.
Schau mal hier: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/kindergeld/


TinoZeros
beantwortet von TinoZeros am 29. Juni 2009 13:21
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soweit ich weiss steht doch Kindergeld bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit zu oder


Tuune
beantwortet von Tuune am 29. Juni 2009 13:22
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Mein Bruder (23) studiert, und arbeit auf 400-Euro-Basis, außerdem ist er verheiratet und seine Frau arbeitet. Sogar er bekommt noch Kindergeld! ;)

Kommentar von anjanni am 29. Juni 2009 13:23

Jaja - aber er studiert - das ist ein Unterschied.

Kommentar von 3f15e2f10b12a42ccb29bce3c4b4ecd1smallTuune am 29. Juni 2009 13:57

ja aber studium oder normal schule - is doch in der hinsicht eh fast des gleiche


anonym
beantwortet von anjanni am 29. Juni 2009 13:23
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Kannst Du nur durch beantragen herausfinden. Ich denke, es wird Ermessenssache sein, ob ein ganzes Jahr in Deiner Situation noch als Übergangsphase gewertet wird.

Evtl. kannst Du Dich ausbildungssuchend melden - oder anmelden zu einem Berufsgrundbildungsjahr (nur der Form halber). Dann sind die Chancen besser.

Beachte, daß das u.U. auch Auswirkungen auf die Krankenversicherung (Familienversicherung) hat!

400-Euro-Job ist jedenfalls unterhalb der Einkommensgrenze.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 29. Juni 2009 13:23
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Wenn Du noch bei Deinen Eltern wohnst, dann steht das Kindergeld ihnen zu, weil die ja auch dafür sorgen, dass Du was zum Essen auf den Tisch bekommst und auch andere Kosten für Dich übernehmen. Wohnst Du nicht mehr zu hause, dann steht Dir das Kindergeld zu, allerdings nur bis zu einer bestimmten Verdienstgrenze


Samuel1974
beantwortet von Samuel1974 am 29. Juni 2009 13:28
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da du eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, steht dir rechtlich kein Kindergeld mehr zu! Und das ist auch gut so... Irgendwo muss es eine Grenze geben.

Kommentar von Simple_avatar6smallAnpel am 29. Juni 2009 14:24

Ja, irgendwie denke ich das ja auch: meine Mutter und ich werden den Sachverhalt an die Familienkasse geben und dann werden wir sehen! Wenn ich dann wieder zur Schule gehe, ändert sich ja die Sache erneut.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 30. Juni 2009 16:04

Falsch.

Kindergeld bekommt man, wenn man eine Ausbildung macht bis 25 plus Wehrdienst/Zivildienst.

.

Beim BAföG ist das anders. Es ist egal, die wievielte Ausbildung es ist.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 30. Juni 2009 16:07
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"und mir bis dahin die erforderlichen Französischkenntnisse privat (Schülerhilfe, Studienkreis - eine Sprachschule gibt es in meiner Ecke nicht) aneignen. "

Wenn Du eine Einrichtung findest, die bescheinigt, dass der wöchenliche Aufwand dort (incl. Vor- und Nacharbeit zu Hause) >= 10 h beträgt, sollte es mit dem KG keine Probleme geben.

.

Auch KG für die Zeiten zwischen den AUsbildungen beantragen!

.

EInkommensgrenze nicht überschreiten!


anonym
beantwortet von nitramnenie am 30. Juni 2009 18:32
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Ja, nach deinen Angaben als ausbildungsplatzsuchendes Kind. Dafür gibt es auch ein Formular. Erklärt dir die Hotline der Familienkassen oder direkt die Website: www.familienkasse.de.


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