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Und noch eine Musterungsfrage.

gefragt von n13m4nn5n13m4nn5 am 31.05.2008 um 3:25 Uhr

Unter welchen Vorraussetzungen wird meine Wohnung von der Bundeswehr, sprich Unterhaltssicherung, bezahlt?
Finde verschiedenste Angaben im Web, wer weiß es sicher?


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anonym
beantwortet von DrSeltsam am 31. Mai 2008 07:58
0x
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Mit dieser Frage wendest du dich unter Beibringung aller Unterlagen und Offenlegung des Gesamtsachverhaltes - günstigerweise im Wege persönlicher Vorsprache - an die für dich zuständige Wehrbereichsverwaltung.


Toni71
beantwortet von Toni71 am 31. Mai 2008 11:13
0x
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U.a.mußt Du die Wohnung schon länger als 1Jahr haben bzw.darin wohnen.Der Mietvertrag müßte aber auf Dich laufen. So war es zumindest bei mir vor einigen Jahren.



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