n13m4nn5 am 31.05.2008 um 3:25 Uhr
Unter welchen Vorraussetzungen wird meine Wohnung von der Bundeswehr, sprich Unterhaltssicherung, bezahlt?
Finde verschiedenste Angaben im Web, wer weiß es sicher?
Mit dieser Frage wendest du dich unter Beibringung aller Unterlagen und Offenlegung des Gesamtsachverhaltes - günstigerweise im Wege persönlicher Vorsprache - an die für dich zuständige Wehrbereichsverwaltung.

U.a.mußt Du die Wohnung schon länger als 1Jahr haben bzw.darin wohnen.Der Mietvertrag müßte aber auf Dich laufen. So war es zumindest bei mir vor einigen Jahren.