pcfuzzi am 28.02.2009 um 1:06 Uhr
Aus erster Ehe habe ich eine Tochter, die heute 22 Jahre alt ist. Während der Trennungszeit zahlte ich freiwillig Ehegattenunterhalt und erhöhten Kindesunterhalt. Meine Exfrau klagte dennoch damals zusätzlich auf Ehegatten - und Kindesunterhalt, weil sie meinte, sie würde noch mehr bekommen. Durch Urteil aus 1992 wurde ihr der Ehegattenunterhalt damals versagt, für das Kind mußte ich nunmehr nur noch einen Unterhalt von 340 DM zahlen, also weit weniger, als ich vorher zahlte. 1994 brach der Kontakt zu meiner Tochter durch die Mutter ab. Ich suchte sie vergebens bis 2003. Dann fand ich sie und hatte auch einen einzigen Kontakt. Damals war sie 16 und wollte mit einer Ausbildung beginnen. 2004 erklärte mir meine Exfrau, dass meine Tochter soviel verdienen würde, dass sie auf meinen Kindesunterhalt verzichten könne. iIm Feb.2005 wurde meine Tochter volljährig. Da ich ja wußte, dass sie genug verdiente, zahlte ich dann nicht mehr. Vor zwei Monaten kam dann plötzlich ein Mahnbescheid für Unterhalt aus einem Zeitraum des Jahres 2005, als sie schon 18 war. Die Zahlung wies ich mit o.gen. Begründung ab. Nun hat meine Tochter mein Konto gepfändet und sich die Summe aus dem Mahnbescheid erzwungen. Das allein reicht ihr nicht, nun liegt schon wieder eine Kontopfändung vor, obwohl sie genug verdient, wie ich ja weiß. Was kann ich tun?? Ich scheine Abgezockt zu werden.

Ob Du Unterhalt zu zahlen hast oder ob das KInd zuviel verdient entscheidet das Gericht und nicht das Kind oder Ex-Frau.Wende DIch an einen Anwalt so schnell wie möglich

Da ist für mich ein Verständnisfehler drin. Wenn Sie genug verdient, hätte sie m. E. nciht einen titel für den Unterhalt bekommen können, oder anders, wenn es einen gerichtlich bestätigten Unterhalt gab und Du die zahlungen nur auf Grund der Aussagen Deiner Exfrau eingestellt hast, ohne das gerichtlich bestätigen zu lassen, hast Du leider einen Fehler gemacht.
Das Problem ist, wenn es erstmal einen Titel gibt ist die Situation sehr, sehr, schwierig, denn damit kann man eben leider auch Konten pfänden.
Am besten gehst Du mit dem Problem zum anwalt
pcfuzzi am 28. Februar 2009 01:20 Ja, das scheint mein Problem zu sein. Ich habe weiter oben ausführlicher kommentiert....

Geh zum Rechtsanwalt und streng ein neues Verfahren an.Bedenke aber, dass du die geschilderten Angaben irgendwie beweisen musst (schwarz auf weiß).

schau doch mal bei google nach unter Unterhaltszahlung+rechte+pflichten und nimm dir einen Anwalt, um die Uhrzeit kann dir das glaube keiner mehr beantworten
Ich war heute beim Anwalt, der mir jedoch erklärte, er könne nichts unternehmen, weil er zunächst Angaben über die geforderten Zeiträume braucht. Die soll ich mir besorgen, jedoch habe ich keine Möglichkeiten, an meine Tochter zu kommen, da sie auf Post nicht reagiert. Wielange kann sie ein solches Spiel durchziehen? In der ersten Pfändung am Montag wollte sie 1.200 Euro, die ich zahlte. In der heute vorliegenden, neuen Pfändung will sie zusätzlich weitere 2.500 EUR. Ich kann mir das nicht erklären, doch mittlerweile geht mein Erspartes aus. Ich selbst habe auch nur noch 605 EUR zum Leben, da ich nur noch EU-Rente bekomme.Aber das ist Geld, dass sie zwar dann nicht mehr pfänden kann, dennoch ist das Konto dicht und ich kann nichts mehr überweisen.
Dann wende DIch an das zuständige Familiengericht, dort gibt es Rechtspfleger die DIr Auskunft geben können wie DU DIch weiter verhalten kannst
Laut meinen Informationen darf ich doch gar nicht allein vors Familiengericht, sondern muß einen Anwalt beauftragen. Ist das falsch?
Du kannst Dich auch alleine bei einem REchtspfleger informieren
Danke dir. DH