gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Unberechtigte Kreditkartenzahlung - bekomme ich mein Geld wieder?

gefragt von Hoyari am 13.07.2009 um 9:25 Uhr

Mit meiner Kreditkarte wurden Sachen bezahlt, die ich ganz bestimmt nicht gekauft habe. Allerdings wurden die Käufe im Internet getätigt, sodass ich schlecht beweisen kann, dass ich es nicht war. Habe ich trotzdem eine Chance mein Geld wieder zu bekommen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Finanzen (23468)
Geld (22327)
Kreditkarte (703)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Nellina
beantwortet von Nellina am 13. Juli 2009 09:27
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

sofort eine Anzeige bei der Polizei machen und die Karte sperren lassen. Der Betreiber wird Dir dann sagen, wie vorzugehen ist.


anonym
beantwortet von anjanni am 13. Juli 2009 09:27
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Setze Dich mit dem Kreditkartenunternehmen in Verbindung und kläre, welche Schritte Du einleiten mußt.

Außerdem würde ich Anzeige (gegen unbekannt) erstatten.

Auch bei Internetzahlungen läßt sich zurückverfolgen, von welchem Rechner die getätigt wurden.


anonym
beantwortet von OoestrellaoO am 13. Juli 2009 09:28
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn sich herausfinden lässt wohin die sachen geschickt wurden kannst du vielleicht auch den übeltäter ermitteln. mal bei den firmen anfragen bei denen die sachen bestellt wurden


anonym
beantwortet von saan71 am 13. Juli 2009 09:28
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo, ja, die Chance besteht. Bitte eine schriftliche Reklamation an die Kreditkartenfirma senden, mit der Schilderung des Sachverhalts und bitte um Rückabwicklung und Gutschrift der Beträge auf Dein Konto. Kreditkarte natürlich sofort sperren lassen. Bitte dem Kreditkartenunternehmen sobald als möglich alles mitteilen, da es für das Unternehmen Fristen gibt, an die es sich bei der Bearbeitung von Reklamationen zu halten hat. Gruß


anonym
beantwortet von docbde am 13. Juli 2009 09:28
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, die Knete bekommst Du wieder. Einfach bei deiner bank der Abrechnung widersprechen. Die melden sich dann und teilen dir den weiteren Ablauf mit. Wichtig: Karte sofort sperren lassen, um weiteren Mißbrauch zu verhindern. Für den Schaden könntest Du nämlich haftbar gemacht werden.


coffeefreund
beantwortet von coffeefreund am 13. Juli 2009 09:30
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

bei diebstahl haftet das kreditkartenunternehmen, vorrausgesetzt du meldest den verlust sofort,vielleicht ist es in diesem fall ähnlich. aber natürlich sofort karte sperren lassen, polizei informieren, und kreditkartenunternehmen anrufen.


ameise99
beantwortet von ameise99 am 13. Juli 2009 09:37
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Polizei und Kartensperre wie schon genannt. Noch einen weiteren Schritt. Die Kreditkartenausgaben werden dir per Lastschriftverfahren auf deinem laufenden Konto belastet. Lastschriftverfahren kannst du widerrufen. Nimm diesen vor. Bis zur endgültigen Klärung bleiben diese Beträge beim Kreditkartenunternehmen offen. Über den Kontoauszug kennst du den Lieferant/Internetanbieter. Lasse dir von diesem alle Unterlagen, Angaben über die Bestellung zukommen. Von Auftraggeber, Adresse, Kreditkartennummer, Kartenschlüsselnummer. Evtl. wurden nur Zahlendreher vorgenommen und mit dem Karteninstitut nicht abgeglichen.


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 13. Juli 2009 09:38
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ob Du Dein Geld zurück bekommst, liegt (vorläufig) zum einen an einer kulanten Handhabung des Kreditkartenunternehmens. Selbstverständlich Karten sperren lassen. Ob Du von den Firmen ausführliche Auskunft erhälst? Wenn die Sachen nicht auf Deinem Namen bestellt wurden, an eine andere Adresse und nur mit Deiner Karte bezahlt wurden, würde eine Auskunft datenschutzrechtliche Konsequenzen bei Herausgabe für das Unternehmen entstehen können. Daher würde ich auch zu einer Anzeige raten. Macht die ganze Sache auch glaubhafter gegenüber dem kartenunternehmen. Denn wenn Du es warst, kommt ja noch die Vortäuschung einer Straftat usw. hinzu. Dann dem Kartenunternehmen den Sachverhalt mitteilen und die schon vorliegenden Informationen beilegen. Ob eine Rücklastschrift sinnvoll ist, kann ich von hier ohne nähere Sachkenntnis nicht beurteilen.


Mismid
beantwortet von Mismid am 13. Juli 2009 09:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

naja, die Sachen werden ja nicht an deine Adresse geliefert worden sein und bei Kreditkarten gibt es ja eine Haftungsgrenze


anonym
beantwortet von Rafaelta am 13. Juli 2009 09:43
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, du bekommst dein Geld wieder. Die Beweislast liegt bei der Bank. Erst wenn die dir beweisen können, dass du doch derjenige warst, der eingekauft hat, musst du bezahlen.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.