Unbekanntes Paket aus Hagen?

5 Antworten

Wenn es an Dich adressiert ist, darfst Du es auch öffnen. Bei Unsicherheit ruhig in Anwesenheit eines Postfilialmitarbeiters. Wenn es dann ganz sicher nicht für Dich bestimmt war, schickst Du es einfach zurück, mit dem Vermerk, dass der Absender sich da vertan hat.

Stimmt die Aussage von "EineMutti"?

Nicht pauschal. Und zwar wegen Absatz 2 des § 241a BGB.

§ 241a BGB - Unbestellte Leistungen

(1) Durch die Lieferung beweglicher Sachen, die nicht auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden (Waren), oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat.

(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

Gut, jemand der sich auskennt :)

Mit Gesetzestexten hab ichs nicht so, wäre es möglich das grob zusammenzufassen?

0
@Gho5txx

wäre es möglich das grob zusammenzufassen?

Ich probier's mal. ;-)

Wenn Du Dich an keine eigene Bestellung erinnern kannst, gibt es eigentlich nur drei Möglichkeiten:

1) Jemand aus Deinem Bekannten-/Freundeskreis will Dir etwas schenken. Das ist die problemlose Variante.

2) Der Inhalt wurde versehentlich an Dich geschickt, sollte aber eigentlich einen anderen Kunden erreichen. Wenn dies aus den Umständen (z.B. Lieferschein mit anderem Adressaten im Paket) hervorgeht, solltest Du den Absender informieren. Behältst Du die Ware einfach, wären Ansprüche (Herausgabe etc. auf Grundlage von §§ 812 ff. BGB) des Verkäufers gegen Dich möglich.

3) Das Paket ist an Dich adressiert, weil jemand auf Deinen Namen Ware bestellt hat. Auch in diesem Fall solltest Du den Absender informieren (wie vor) bzw. die Sachen zurücksenden.

0
@RobertLiebling

Ok. Also Bekannte in Hagen hab ich nicht. Morgen werd ich mal gucken was drin ist, dann werde ich ja sehen was es ist :)

Danke schonmal :)

0

Die Ausführungen von Muttie sind richtig. Vor Jahren hab ich allerdings mal gelesen, dass man den Inhalt eine gewisse Zeit aufbewahren muss. Die Ware könnte euch ja versehentlich geschickt worden sein und muss auf Verlangen wieder rausgegeben werden

Dann wäre es ja ok, es zu öffnen (in der Postfiliale) und gleich zurückzuschicken, falls es nicht für mich gedacht war?

0
@Gho5txx
Dann wäre es ja ok, es zu öffnen (in der Postfiliale) und gleich zurückzuschicken.

Dir ist aber schon klar, wenn du das Paket geöffnet hast , dass du die Annahme dann nicht mehr verweigern kannst ?

0
Die Ware könnte euch ja versehentlich geschickt worden sein

Daher gibt's den § 241a (2):

Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

0

Grundsätzlich kannst du die Annahme immer verweigern. Klar kannst du ein Paket auch auf der Post öffnen und den Inhalt überprüfen. Wie das nun mit der exakten Rücksendung ist weiß ich nicht, also ob du es frankieren musst oder nicht. Du kannst Pakete aber auch "unfrei" verschicken, der Empfänger muss dann die Gebühr bezahlen, sofern er das Paket annimmt.

Hast du denn Anhand der Sendungsnummer geschaut, wer der Absender ist? Notfalls ruf dann doch dort an und frage nach.

Mehr als den Ort finde ich über die Sendungsnumemr nicht heraus, aber ich werde mal gucken was auf dem Paket steht. Ansehen wird man es ja wohl mindestens dürfen.

0
@Gho5txx

Du könntest bei DHL mit der Sendungsnummer anrufen, den Fall schildern und fragen, ob diese dir einen Absender nennen können.

0

Öffnen darfst du es erst wenn du den Empfang quittiert hast... vorher reinschauen und dann sagen "Will ich nicht" geht nicht.