Unbefristets Arbeitsverhältnis zu einem von mir bestimmten Termin kündigen?

6 Antworten

Wenn Du keine Probezeit mehr hast, in der der AG selbst ohne Angabe von Gründen kündigen kann, ist das schon möglich.

Schriftlich kündigen würde ich dann in KW 19. Die Kündigung kann dann frühestens zum 30. Juni sein, da die Frist für Mai nicht mehr reicht und Du bist auf der sicheren Seite da auch eine Kündigung des AG (falls er das denn wollte und könnte) nicht mehr zu einem früheren Termin erfolgen kann.

Solltest Du ein gutes Verhältnis zu Deinen Vorgesetzten haben, kannst Du selbstverständlich schon früher mit ihnen sprechen und sie auf Deine Kündigung vorbereiten. Das kannst aber nur Du selbst entscheiden.

Ja, das ist möglich. Du schreibst dann: Hiermit kündige ich zum 30.6.. Dann ist die Kündigungsfrist eingehalten und der AG hat dann Zeit sich nach wem neues umzugucken.

Die Kündigung muss SPÄTESTENS 4 Wochen vor dem Monatsende vorliegen. Du annst selbstverständlich auch früher Bescheid geben. Das ist der Firma gegenüber nur fair. So hat sie länger Zeit sich darauf einzustellen.

Eine frühere Gegenkündigung darf das Unternehmen nicht aussprechen.

Du kannst schon morgen Deine Kündigung bei Deinem Arbeitgeber abgeben. Es kann Dich keiner hindern, schon so früh zu kündigen, dann kann sich Dein Arbeitgeber auch schon rechtzeitig nach einem Ersatz für Dich umsehen.

Wenn du jetzt kündigst bist du auf jeden Fall im Zeitrahmen.