gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Vielen Dank an die gutefrage.net-Community für 1 Million hilfreiche Antworten - auch im Namen aller Fragesteller und Ratsuchenden. Weiter so!

unbefristeter Arbeitsvertrag un dZusatzvereinbarung

gefragt von BaianaBaiana am 30.05.2008 um 3:28 Uhr

Mal angenommen... jemand hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Nun gibt es eine Zusatzvereinbarung, die unterschrieben werden sollte. Dieser Jemand unterschreibt die Zusatzvereinbarung mit dem Zusatz "befristet bis Ende 2008" - weil er oder sie die mündliche Zusage hat, dass sich dann noch etwas ändert ( bezogen auf die Zusatzvereinbarung zum unbefristeten Arbeitsvertrag).

Ist nach Ablauf der befristeten Zusatzvereinbarung der unbefristete Arbeitsvertrag mit den alten Konditionen weiterhin gültig?

Ansage: Wenn das jetzt gerade nicht die richtige Zeit für die Frage ist, dann stell ich sie morgen vormittag nochmal.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (8938)
arbeit (3222)
Vertrag (502)
ähnliche Fragen

Reply


anonym
beantwortet von DrSeltsam am 30. Mai 2008 05:26
3x
Thumb_up

Könntest du den Sachverhalt bitte präzisieren?

Diese schwammige Frage läßt sich nicht konkret beantworten, insbesondere nicht, ob durch die Zusatzvereinbarung mit Befristung aus dem vorher unbefristeten ein nachher befristeter Vertrag - in gemeinsamer, abändernder Willensübereinstimmung - geworden sein könnte.

Man muss die Abläufe vollständig kennen, um sie korrekt subsumieren zu können.

Ausweislich deiner Angaben kann man nur mutmaßend oraklen.

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 30. Mai 2008 10:36

Ich verstehe Dein Argument und bitte dennoch um Verständnis, dass ich den genauen derzeitigen und zukünftigen Arbeitsvertrag meiner Freundin nicht online stellen werde. Vermutlich war ihr erster Gedanke richtig, dass sie das mit einerm Juristen bereden sollte. Danke, dass Du in dieser Meinung bestärken kannst.

Kommentar von DrSeltsam am 30. Mai 2008 10:40

Ist keine Sache.

Die Frage läßt sich so nur leider nicht konkret beantworten.

Gewerkschaft ist im Zweifel billiger als anwaltliche Erstberatung.

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 30. Mai 2008 10:44

Dennoch danke für Deine Einschätzung, denke, dass ich nun ein wenig klarer sehe und ihr ein paar Hinweise geben kann, in welche Richtung der Hase läuft.


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 30. Mai 2008 03:36
2x
Thumb_up

Wenn die zusätzliche befristete Vereinbarung abgelaufen ist, gilt natürlich der ursprüngliche Arbeitsvertrag weiter, es sei denn, die Zusatzvereinbarung wird innerhalb der Befristung erneuert/verlängert, was dann aber wieder eine neuerliche Unterschrift durch den Arbeitnehmer erfordert.

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 30. Mai 2008 03:43

Danke Hoss - hast Du eine Paragraphenquelle dafür? Dann würde es meiner Freundin noch leichter fallen, dass Papier mit dem Zusatz "ich befriste" zu unterschreiben. Der Zusatz "befristet bis Ende des Jahres" steht nicht original in der Zusatzvereinbarung, sondern würde von ihr zugefügt werden.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 30. Mai 2008 03:49

Leider nicht. Aber:

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag bleibt solange gültig, bis dieser durch eine Kündigung/Änderungskündigung aufgehoben wird.

Eine befristete Zusatzvereinbarung ändert den unbefristeten Vertrag nur zeitlich begrenzt, was der Name allein ja schon ausdrückt.

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 30. Mai 2008 04:06

Auch, wenn der Unterschreiber ihn per handschriftlichen Zusatz befristet?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 30. Mai 2008 04:16

Na so einfach gehts nun auch wieder nicht.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 30. Mai 2008 04:06

Es kommt drauf an, was genau wörtlich vereinbart wird. Wenn sie einseitig irgendwelche Zusätze macht, dann muss ja auch erst mal der AG damit einverstanden sein und das ebenfalls ''absegnen'', denn das scheint ja ursprünglich nicht so vorgesehen zu seine (oder wurde es nur vergessen in der schriftlichen Niederlegung der Zusatzvereinbarung?).

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 30. Mai 2008 10:35

Nein, es ginge um einen vom Arbeitgeber als unbefristet geplanten Zusatz, der von ihr nur als befristet unterschrieben würde, da der AG zugesichert hat, dass die neu vereinbarten Konditionen zum Jahresende neu überprüft und ggf. angepasst werden.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 30. Mai 2008 17:20

Dann muss sie darum bitten, dass auch so in die Vereinbarung zu übernehmen. Eine Befristung ist eh nicht die richtige Formulierungsrichtung, da ja die Konditionen entweder bleiben oder angepasst werden. Bei einer Befristung wären die neuen Konditionen - bei beiderseitiger Einigung - dann beendet und der Urzustand tritt wieder ein. Aber das ist ja nicht das Ziel.


TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 30. Mai 2008 06:42
1x
Thumb_up

Einen unbefristeten Arbeitsvertrag kann man nicht einfach durch einen Zusatz in einen befristeten Arbeitsvertrag abändern. Wenn eine Befristung ausläuft, dann ist automatisch das Arbeitsverhältnis beendet. Mündliche Vereinbarungen, die nicht im Arbeitsvertrag aufgenommen werden verlieren bei Unterschirft des Arbeitsvertrages ihre Gültigkeit. Wer möchte denn die Befristung, der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer? Wenn das so einfach wäre, dann könnte sich jeder Arbeitgeber mit einer Befristung als Zusatz zum bestehenden Arbeitsvertrag von unliebsamen Arbeitnehmern ohne große Probleme trennen. Das ist nicht im Sinne des Arbeitsrechts. Vielleicht solltest du Deine Frage etwas genauer stellen. Einen Arbeitsvertrag kann man nur vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnis befristen. Zeitlich, wenn der Arbeitnehmer noch nie vorher in der Firma beschäftigt war, oder mit einem Sachgrund, wenn dieser Arbeitnhemer schon einmal in dieser Firma tätig war. Dann kann man den Vertrag innerhalb von zwei Jahren 3 mal verlängern. Bei einer Befristung mit Sachgrund muss aber der Sachgrund bei der erneuten Befristung angegeben werden. LG TawaGirl

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 30. Mai 2008 06:52

Wäre doch mal lustig, wenn der Arbeitnehmer den bereits vom Arbeitgeber unterschriebenen Vertrag zurückschickt und einfach mal die Bezahlung von 3.000 € durchstreicht und stattdessen 10.000 € hinschreibt.

Kommentar von DrSeltsam am 30. Mai 2008 07:13

@TawaGirl:

Zunächst käme es darauf an, was AN und AG übereinstimmend wirklcih wollten.

Fraglich ist danach, ob dieser übereinstimmende Wille rechtsverbindlich zulässig definiert werden kann.

Als theoretisches Konstrukt könnte ein unbefristetes AV beendet und ein anschließend befristetes AV begründet werden; AG sowie AN nennen diesen Gesamtvorgang "Zusatzvereinbarung".

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 30. Mai 2008 10:38

Der AG möchte eine unbefristete Zusatzvereinbarung, die AN möchte diese befristet wissen, da vom AG mündlich zugesagt wurde, dass zum Ende des Jahres die Konditionen der Zusatzvereinbarung neu überprüft und ggf. angepasst werden.

Kommentar von DrSeltsam am 30. Mai 2008 10:50

Dann bittet man normalerweise, diese mündliche Zusage in die schriftliche Zusatzvereinbarung mit aufzunehmen.

Diesen Alleingang deiner Freundin kann ich nicht nachvollziehen.

Ist ihr Verhältnis zum Arbeitgeber angespannter Natur?

Dann wäre der "Alleingang" vielleicht noch weniger günstig, als ohnehin schon.


dwarf
beantwortet von dwarf am 30. Mai 2008 06:47
1x
Thumb_up

Bin mir da nicht so sicher, aber wenn ihr einen Betriebsrat habt, bitte fragt bei diesem mal nach, ansonsten bei der Gewerkschaft. Hört sich aber so an, als wenn dort jemand aus dem Unternehmen gedrängt werden soll, die mündliche Vereinbarung denke ich hat wohl keine Wirksamkeit, weil Aussage gegen Aussage. Es liegt ja ein unterschriebenes Schriftstück vor. Nur welchen Grund gibt es, jemanden den Arbeitsvertrag zu befristen? Eventuell hat der Arbeitnehmer besonderen Kündigungsschutz?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 30. Mai 2008 06:56

Es geht nicht darum den Arbeitsvertrag zu befristen. Es wurde etwas vereinbart (Z.B. Arbeitnehmerin X übernimmt bis Ende Dezember 2007 die Teamleitung der Gruppe A mit entsprechender Vergütung oder bis eine Vertretung gefunden ist). In dem gefragten Fall hat man wohl nur vereinbart, dass zwar das mit der Teamleitung vereinbart wird, aber die Arbeitnehmerin, möchte nicht auf immer und ewig dort Teamleitung sein, deswegen will sie diese Vereinbarung befristet haben.

Das mit der Teamleitung war nur ein Beispiel von mir, um die Sache besser zu verdeutlichen. Es kann sich genau so gut um was anderes handeln, was zusätzlich vereinbart wurde/werden sollte.

Kommentar von Simple_avatar4smalldwarf am 30. Mai 2008 07:00

schäm dann hab ich die Frage nicht verstanden.

Kommentar von Simple_avatar3smallTawaGirl am 30. Mai 2008 07:06

Dann läuft der alte Vertrag unverändert weiter, wenn diese Befristung beendet ist. So wird ein Schuh drauß. Danke Bitmap. LG TawaGirl

Kommentar von DrSeltsam am 30. Mai 2008 07:16

@bitmap:

Wie du schon ausgeführt hast, einseitig mag sie wollen, was sie will.

"Rechtstechnisch" wäre das eine Ablehnung der Zusatzvereinbarung des AG durch den AN mit dem Angebot des AN an den AG eine Zusatzvereinbarung nach Gusto des AN abzuschließen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 30. Mai 2008 07:46

@DrSeltsam Ich vermute mal, dass die Freundin als Laie die Sache einfach zu naiv sieht. Rechtskenntnisse sind ja nun mal nicht jedem in die Wiege gelegt worden. ;-)

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 30. Mai 2008 10:41

Danke Bitmap. Das ist ein gutes Beispiel - trifft zwar nicht den Fall, aber spiegelt das Problem sehr gut wider. Richtig: Die Freundin ist absoluter Laie und hofft, "dass das einfach so geht".

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 30. Mai 2008 10:43

Die Zusatzvereinbarung trifft alle Arbeitnehmer des Betriebes, nicht nur meine Freundin. Ein Betriebsrat existiert nicht.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.