gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


unbebautes grundstück

gefragt von mialena am 11.07.2008 um 18:30 Uhr

wenn zwischen zwei bebauten grundstücken ein verwahrlostest unbebautes grundstück liegt,mußder besitzer des grundstücks für ordnung sorgen und wenigstens die benachbarten grenzen der anderen grundstücke von unkraut und anderen gewächsen befreien?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

grundstück (123)
unbebaut (1)
ähnliche Fragen

Reply


FordPrefect
beantwortet von FordPrefect am 11. Juli 2008 18:36
4x
Thumb_up

Solange von Bewuchs und Zustand keine Gefahr für Gesundheit und öffentliche Ordnung ausgeht, nein. Es ist jedem selbst überlassen, sein Eigentum zu behandeln, wie es ihm richtig erscheint, solange er dadurch keinen Dritten in seinen Rechten beschneidet. Das hier ist nicht der real existierende Sozialismus.

Kommentar von mialena am 12. Juli 2008 12:16

den habe ich auch nicht gemeint, dachte nur, dass Eigentum verpflichtet und das gegenseitige respektieren gehört wohl zu einer Demokratie,was hat Ordung und Rücksicht auf en Anderen mit Sozialismus zu tun ?

Kommentar von Simple_avatar7smallFordPrefect am 14. Juli 2008 10:17

Der Begriff "Eigentum verpflichtet" bezieht sich (das nur am Rande) auf die These, dass jede Form von Eigentum in einer Gesellschaft auch Verantwortung zeitigt. Der Tenor der Frage lautete aber, ob man jemandem vorschreiben könnte, wie er sein Eigentum zu nutzen/gestalten habe, weil es einem selbst in der vorgefundenen Form nicht gefällt.

Kommentar von mialena am 12. Juli 2008 12:21

ich kenne den nur vom hörensagen!!


schurke
beantwortet von schurke am 11. Juli 2008 18:36
4x
Thumb_up

Nein, muss er nicht. Das Problem hatten wir jahrelang. Du kannst keinen Grundstückseigentümer zwingen, Pflanzen zu entfernen, die Du für Unkraut hälst. Er ist nur dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Du auf Deinem Grunstück nicht beeinträchtigt wirst.

Kommentar von mialena am 12. Juli 2008 12:18

das war mein Anliegen, das Unkraut wächst meterhoch und fragt nicht wo das Grunstücksende ist. Es ist ja ein unbebautes Grundstück

Kommentar von mialena am 12. Juli 2008 14:59

das tut es

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 12. Juli 2008 15:27

Dann würde ich mich an Deiner Stelle an die Gemeindeverwaltung wenden. Viel Erfolg


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 11. Juli 2008 18:39
3x
Thumb_up

frage diesbezüglich mal in deiner gemeindeverwaltung nach.

sollte das grundstück z.bsp. in stadtmitte liegen, können da auflagen wegen der stadtansicht bestehen.

ansonsten kann jeder sein unkraut wachsen lassen wie er lustig ist.


domchef
beantwortet von domchef am 11. Juli 2008 18:53
1x
Thumb_up

wenn jemand sein grundstück in einem naturbelassenem zustand haben möchte hast du keine möglichkeit.


anonym
beantwortet von silvhei am 11. Juli 2008 22:10
1x
Thumb_up

Wir wohnen im Saarland; einer unserer Bekannten hatte ein Grundstück gekauft, um später evtl. darauf zu bauen. Während es denn nun so brach lag, kam ein Schreiben der Stadt, in dem er aufgeforderte wurde, doch bitte Blätter, Unkraut, Äste etc. zu entfernen. Hat dann jemanden damit beauftragt, da er selbst zu der Zeit ca. 50 km weit weg gewohnt und auch keine Zeit gehabt hat.





Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 11. Juli 2008 18:36
0x
Thumb_up

Eigentlich ja, wird aber in der Praxis meist vernachlässigt.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 11. Juli 2008 18:40

Wolfi, ist das in Meck-Pomm wirklich so?

Kommentar von benutzer27 am 11. Juli 2008 18:47

nö, auch da kann jeder wachsen lassen, was er will.


Patron
beantwortet von Patron am 11. Juli 2008 19:04
0x
Thumb_up

die für deinen ort passendste antwort gibt ein anruf beim zuständigen ordnungsamt. wahrscheinlich fällt die antwort aber kaum anders aus als die bisherigen antworten...




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.