wenn zwischen zwei bebauten grundstücken ein verwahrlostest unbebautes grundstück liegt,mußder besitzer des grundstücks für ordnung sorgen und wenigstens die benachbarten grenzen der anderen grundstücke von unkraut und anderen gewächsen befreien?
Solange von Bewuchs und Zustand keine Gefahr für Gesundheit und öffentliche Ordnung ausgeht, nein. Es ist jedem selbst überlassen, sein Eigentum zu behandeln, wie es ihm richtig erscheint, solange er dadurch keinen Dritten in seinen Rechten beschneidet. Das hier ist nicht der real existierende Sozialismus.

Nein, muss er nicht. Das Problem hatten wir jahrelang. Du kannst keinen Grundstückseigentümer zwingen, Pflanzen zu entfernen, die Du für Unkraut hälst. Er ist nur dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Du auf Deinem Grunstück nicht beeinträchtigt wirst.
das war mein Anliegen, das Unkraut wächst meterhoch und fragt nicht wo das Grunstücksende ist. Es ist ja ein unbebautes Grundstück
frage diesbezüglich mal in deiner gemeindeverwaltung nach.
sollte das grundstück z.bsp. in stadtmitte liegen, können da auflagen wegen der stadtansicht bestehen.
ansonsten kann jeder sein unkraut wachsen lassen wie er lustig ist.
wenn jemand sein grundstück in einem naturbelassenem zustand haben möchte hast du keine möglichkeit.
Wir wohnen im Saarland; einer unserer Bekannten hatte ein Grundstück gekauft, um später evtl. darauf zu bauen. Während es denn nun so brach lag, kam ein Schreiben der Stadt, in dem er aufgeforderte wurde, doch bitte Blätter, Unkraut, Äste etc. zu entfernen. Hat dann jemanden damit beauftragt, da er selbst zu der Zeit ca. 50 km weit weg gewohnt und auch keine Zeit gehabt hat.

Eigentlich ja, wird aber in der Praxis meist vernachlässigt.
schurke am 11. Juli 2008 18:40 Wolfi, ist das in Meck-Pomm wirklich so?
nö, auch da kann jeder wachsen lassen, was er will.

die für deinen ort passendste antwort gibt ein anruf beim zuständigen ordnungsamt. wahrscheinlich fällt die antwort aber kaum anders aus als die bisherigen antworten...
den habe ich auch nicht gemeint, dachte nur, dass Eigentum verpflichtet und das gegenseitige respektieren gehört wohl zu einer Demokratie,was hat Ordung und Rücksicht auf en Anderen mit Sozialismus zu tun ?
Der Begriff "Eigentum verpflichtet" bezieht sich (das nur am Rande) auf die These, dass jede Form von Eigentum in einer Gesellschaft auch Verantwortung zeitigt. Der Tenor der Frage lautete aber, ob man jemandem vorschreiben könnte, wie er sein Eigentum zu nutzen/gestalten habe, weil es einem selbst in der vorgefundenen Form nicht gefällt.
ich kenne den nur vom hörensagen!!