Gabberspider am 04.11.2009 um 18:12 Uhr
Hallo Leute! Vor kurzer Zeit war ich einkaufen und hatte alle Waren bereits in meinen Einkaufswagen gelegt. An der Kasse nahm ich mir noch ein Päckchen Tabak, welches ich noch benötigte und im selben Moment schellte mein Handy. Reflexartig steckte ich den Tabak in meine Hosentasche, vergaß aber nach dem schauen auf mein Handy, den Tabak in den Einkaufswagen zu legen. Ich bezahlte die eingekauften Waren ganz normal und wollte das Geschäft verlassen. Plötzlich fiel mir auf, dass ich das Päckchen Tabak vergaß zu bezahlen. Ehe ich noch zur Information konnte um den Tabak zu bezahlen, wurde ich schon vom Kaufhausdetektiv angesprochen. Die Sache war mir total unangenehm und ich versuchte dem Detektiven zu erklären, dass ich gar nicht vor hatte zu klauen. Leider musste er aber einen Strafantrag schreiben. Ich bezahlte die Ware anschließend und entrichtete auch die 50€ wegen des Ladendiebstahls, um mir weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen. Bei meiner Aussage bei der Polizei fügte ich auch die Kassenbons zu meiner Aussage hinzu. Obwohl der Polizist meinte, dass man mich dafür eigentlich nicht belangen kann, weil man mir nicht nachweisen kann, ob ich den Artikel absichtlich stehlen wollte, bekam ich heute aber trotzdem einen Strafbefehl, dass mir gemäß § 465 StPO 300€ auferlegt werden. Ich bin dabei Einspruch zu erheben. Habt ihr gute Argumente und § wie ich mich verteidigen kann? LG

Du wolltest nicht einmal klauen, daher ist es unmöglich dir nachzuweisen, dass du die Straftat begehen wolltest. Um es dir nachzuweisen, müssten ja Beweise für deinen Vorsatz existieren.
Frag deinen Anwalt, ob er einen Freispruch aus Mangel an Beweisen ("Freispruch zweiter Klasse", wegen des schalen Beigeschmacks) für dich rausholen kann. Ein eventuelles Hausverbot könnte trotzdem noch bestehen bleiben, weil das das Hausrecht des Betreibers ist und du ein vielleicht noch vertrauenswürdiger, aber doch möglicherweise "unaufmerksamer" Kunde bist/warst. Das hängt von der Laune des Ladenbetreibers ab.
(Laienmeinung)

Schei$ Geschäft.
Bezahlt dem Detektiv eine Fangprämie. Hättest schon die 50 EUR nicht bezahlen sollen. Ist ein Eingeständnis.
Einspruch gegen den Strafbefehl wirst Du wohl durchkriegen. Mußt Du auch unbedingt machen.
.
Da sieht man mal wieder, wie schädlich Rauchen sein kann.

Nimm einen Anwalt. Denn aus der Sache kommst Du nicht so einfach raus, wie es zunächst scheint. Deine Einwände würden eher als Schutzbehauptung gewertet werden.
Richtig ist, dass der Vorsatz nachgewiesen werden muss. Aber wer steckt denn eine Sache fahrlässig in die Tasche?
Der falsch eingebrachte Hinweis auf die geringwertigkeit der Sache(§ 248a StGB)könnte die Vorsatzvermutung bestärken.
Wenn alles so einfach wäre, würde es ja kaum noch Verurteilungen diesbezüglich geben.
Hast du rechtsschutz? Es gibt auch online Anwalttelefone wo du mal Hilfe bekommen könntest. Kostet zwar ein bischen mehr an Telefongebühr aber lohnt sich! Google mal danach!
Deine Kaufabsicht war durch das bezahlen anderer, viel wertvollerer Dinge insgesamt ja eindeutig. Den Tabak wolltest du auf das Band legen, der Anruf hat dich aber so aufgeschreckt, dass du mit den Gedanken woanders warst. Du hattest also keine ABSICHT, den Tabak zu klauen, es war vielmehr ein Unfall.
Da du dich aber schon sehr gut verhalten hast, wird der Richter, denke ich, das Verfahren einstellen.
da hast du wohl echt einen schwarzen tag erwischt. wenn du eine rechtsschutzversicherung hast, frag da mal nach. ansonsten zahle - du hast ja den - wenn auch versehentlichen - diebstahl zugegeben
Schon scheiße son Stress wegen ner Kleinigkeit.
Die Frage der Schuld steht und fällt hier mit dem Vorsatz. Dieser ist nach deiner Aussage nicht vorhanden gewesen. Damit kann die Schuld in der Rechtstheorie verneint werden, doch der mangelnde Vorsatz ist in der Praxis schwer nachzuweisen. Nimm dir unbedingt einen Anwalt.
Wie hier schon zutreffend angemerkt wurde, müsste dir Vorsatz nachgewiesen werden. Du riskierst mit deiner Geschichte allerdings, dass man deinen Einwand als Schutzbehauptung abtun wird. Du musst zugeben, dass dann nahezu jeder Ladendieb einfach eine nette Geschichte erfinden könnte um so strafreiheit zu erlangen.
Ob die den Vorsatz überhaupt nachweisen müssen, wage ich zu bezweifeln. Denn kaum ein "Ladendieb" wird zugeben, vorsätzlich etwas eingesteckt zu haben. Fakt ist, daß er etwas eingesteckt hat und an der Kasse damit vorbei ist,egal was er sonst noch bezahlt hat und unabhängig von irgendwelchen anderen Umständen wie Handy usw. Rausreden will sich jeder, aber Ansage ist eben in den Geschäften, daß Ladendiebstahl zur Anzeige gebracht wird, ohne wenn und aber. Wie sollen die denn sonst vorgehen, wo soviel geklaut wird? Dem Fragesteller will ich nichts unterstellen, aber meiner Meinung nach ist er da auch dabei.
Wobei ich die 50€ noch durchgehen lassen würde, aber einen Strafbefehl über 300€ zusätzlich, halte ich auch für völlig unangemessen.
Also mal ganz ehrlich, ich gehe seit Jahren (und ich nenne jetzt mal den Namen des Ladens) bei Real einkaufen. Ich habe dort nie etwas geklaut und immer auch im hohen Wert dort eingekauft. Aber das mir jetzt einmal so ein Missgeschick passiert ist, stellt für mich keinen vorsätzlichen Ladendiebstahl dar, nur weil ich es an der Kasse verpeilt habe, weil ich abgelenkt wurde! Die 300€ zusätzlich sind doch voll übertrieben. Mit den 50€ bin ich doch schon genug bestraft! :-( Ziemlich teurer Tabak, ich wünschte ich könnte die Zeit umdrehen wegen so einer Schei*e!
@ Trilobit: Für mich bisher die Hilfreichste Antwort. Es fehlen mir nur ein paar Paragraphen um mich selbst zu verteidigen. Konnte bisher nur nichts finden... Falls jemand noch etwas gutes weiß, was ich schreiben könnte zu meinem Einspruchsschreiben, wäre ich äußerst dankbar!