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unangemeldetes Auto-> Fahrt zur Zulassungsstelle erlaubt?

gefragt von alleseasy am 23.03.2009 um 20:40 Uhr

Hallo, ja wie gesagt möchte ich mir morgen ein Auto kaufen und ich habe gehört das die Fahrt zur Zulassungstelle erlaubt wäre. Habe neue Kennzeichen auch hier die ich mir reseviert habe, wenn "ja" müsste ich die anbringen? mfg


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Trilobit
beantwortet von Trilobit am 23. März 2009 20:40
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Ohne Kennzeichen darfst du den Wagen nicht auf öffentlichen Straßen bewegen.

Kommentar von C21b39101749a8a4582f639ed5c891fasmallMystika1245 am 23. März 2009 20:41

Und auch nicht abstellen sonst gibts ein roten Punkt ;)


anonym
beantwortet von anaconda62 am 23. März 2009 20:42
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vom wohnort bis zur zulassungsstelle darfst du den wagen (kürzester weg) mit der versicherungskarte bewegen. zulassungstag muss vermerkt sein.

nur im selben landkreis. also nicht in münschen kaufen und nach kiel zur zulassung!


heureka47
beantwortet von heureka47 am 23. März 2009 20:42
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In Hamburg ist die DIREKTE Fahrt von der Wohnung bzw. dem Standort des nicht angemeldeten Fahrzeugs zur Zulassungsstelle zulässig - ABER NUR MIT GÜLTIGER DECKUNGSKARTE DER VERSICHERUNG! Im Zweifelsfalle erkundige dich bei DEINER Zulassungstelle!


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 23. März 2009 20:45
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Frag bei der Zulassung nach! In Frankfurt darfst Du auf dem kürzesten Weg zur Zulassungsstelle fahren, wenn das Fahrzeug versichert ist.


anonym
beantwortet von newcomer am 23. März 2009 20:40
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Rote Nummer


rivabella
beantwortet von rivabella am 23. März 2009 20:40
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Nur mir roter Nummer !!!


Chrissi2708
beantwortet von Chrissi2708 am 23. März 2009 20:41
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verboten... erlaubt nur mit tageskennzeichen und/oder roten kennzeichen...


anonym
beantwortet von alleseasy am 23. März 2009 20:43
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mh nagut dann muss ich wohl doch anders hinkommen.. danke für die schnellen Antworten!


nissaja
beantwortet von nissaja am 23. März 2009 20:43
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Lass Dich von jemanden zur Zulassungsstelle bringen.


KerstinLisa
beantwortet von KerstinLisa am 23. März 2009 20:45
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wenn du sie da hast,warum bringst du sie nicht an?


istie
beantwortet von istie am 23. März 2009 20:47
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ohne Kennzeichen darfst Du auf der Straße nicht fahren, auch nicht zur Zulassungsstelle. Dafür kannst Du dir rote Nummern mieten oder das Auto vom Händler anmelden lassen.


anonym
beantwortet von VoinG am 24. März 2009 11:18
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Ich empfehle meinen Kunden folgendes: 1. Kennzeichen bei der Zulassungsstelle online reservieren 2. Bei mir die Kennzeichen online bestellen ;) http://www.wunschkennzeichen-discount.de (Versand dauert aber 1-3 Werktage, schaffst du jetzt nicht mehr, wenn du morgen das Auto zulassen möchtest) 3. Deine Versicherung informieren und dort alles klären 4. Das Auto zulassen (die ersten 3 Schritte machst du online, ohne deinen Popo vom Computer wegzunehmen, das ist ja super! :D )

Hierfür lese bitte die Informationen der Zulassungsstelle Köln die du nach der Reservierung zu lesen bekommst, mit den Paragrafen etc.

Das amtliche Kennzeichen: K-*****

wurde für Sie reserviert! Ihre Reservierungsnummer: ******* Reserviert am: 24.03.2009 Reserviert bis: 20.09.2009 Gebühr: 10,20 Euro

Bitte drucken Sie die Reservierungsbestätigung aus und legen Sie sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vor. Sie können auch schon jetzt die Schilder anfertigen lassen und damit zur Zulassungsstelle oder zum Kundenzentrum Innenstadt fahren. Bitte beachten Sie dazu unbedingt die Hinweise auf der ausgedruckten Reservierungsbestätigung.

(und hier sind die Hinweise)

Die Fahrt zur Zulassungsstelle: Fahrten mit dem Fahrzeug, für das Sie Ihre Wunschkennzeichen gekauft haben, sind (entsprechend §10 Abs. 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung, FZV) im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren erlaubt. Dazu müssen die Kennzeichenschilder fest am Fahrzeug montiert sein. Die Fahrt muss auf direktem Wege erfolgen und ist beschränkt auf den auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und einen angrenzenden Bezirk. Achtung: Fahrten zu anderen Zwecken sind nicht zulässig und nach §§ 1 und 6 des Pflichtversicherungsgesetzes strafbar, da hierfür kein Versicherungsschutz besteht. Bei der Fahrt zur Zulassungsstelle sind die Fahrzeugpapiere und die Versicherungsbestätigung ("Deckungskarte") mitzuführen. Auf der Deckungskarte darf der Textzusatz "Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach §10 Abs. 4 FZV" nicht gestrichen sein. Die Versicherungsbestätigung muss vollständig ausgefüllt sein, Änderungen und Streichungen sind nicht erlaubt.

Also die Antwort lautet JA, möglich, Kennzeichen anbringen musst du!


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