Umzugsunternehmen kommt nicht.................

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Wenn du mit dem Umzugsunternehmen einen Vertrag hattest kannst du die Mehrkosten an es weitergeben - ich würde allerdings durch die welt telefonieren ob ich kurzfristig noch ein anderes Unternehmen bekommen - und wenn es teurer ist, soll mal schön der andere Unternehmer bezahlen. Bei einem Umzug handelt es sich immerhin um ein Fixgeschäft - es bring dir ja nichts, wenn er morgen kommt. Allerdings würde ich versuchen den Schaden möglichst gering zu halten - wer weiß, ob du das Geld jemals siehst (die sind in der Branche ja auch nicht alle auf Rosen gebettet - und ob er ne Versicherung für sowas hat wage ich zu bezweifeln).

Chloe0487 
Fragesteller
 30.08.2010, 11:41

Vertrag besteht! Es wurde ein Festpreis von 300,- Euro vereinbart!!! Es wurde auch festgehalten das die Wohnung am 30.08. zu räumen ist!

nadine120785  30.08.2010, 11:43
@Chloe0487

Na dann - google mal nach ob du in deiner Nähe kurzfristig jemanden anderes findest - und der Unternehmer soll dann alles bezahlen, was über die 300 EUR hinausgeht (pass aber auf, dass er im Vertrag nicht noch irgendwelche Nebenabreden festgehalten hat, auch wenn diese oft ungültig sind)

Kathy0905  30.08.2010, 11:43
@Chloe0487

ab zum Anwalt damit! Die müssen auf jeden Fall dafür aufkommen, sie haben ihre Seite des Vertrags ja nicht erfüllt.

outfreyn  30.08.2010, 11:42

Gerade wenn er beruflich mit Wertgegenständen zu tun hat (Möbel etc.) wäre es Wahnsinn, keine Betriebshaftpflichtversicherung zu haben.

Selbst Schuld! Bei dem angebotenen Preis hättest Du Dir überlegen müssen, ob alles seine Richtigkeit hat. Der Preis war zu niedrig (um damit leben zu können), die Umzugsunternehmung hat einen besseren Auftrag gefunden und abgesagt. LKW kaputt (Höhere Gewalt) schließt Schadenersatzansprüche benahe aus und für solche Dinger zahlt auch keine Betriebshaftpflicht oder Transportversicherung (wenn überhaupt vorhanden).

Der Vermieter kann keine ganze Monatsmiete verlangen, wenn nur ein oder zwei Tage später übergeben wird (pro Tag 1/30 der Monatsmiete (§546a BGB)).

Mein Rat: Such Dir eine seriöse Firma für den 1. oder 2., für diesen Monat wirste keine ordentliche Firma finden. Versuch erst garnicht Schadenersatz etc. zu verlangen, das wird Dich nochmehr Geld kosten und bekommen wirste nichts -> denn wer ein solches Geschäftsgebahren hat ist pleite oder wird es bald sein.

Lasst es Euch eine Lehre fürs Leben sein: "Gier frisst Hirn"

Chloe0487 
Fragesteller
 09.09.2010, 21:21

Das Unternehmen kam Dienstags um 11 Uhr und hat den kompletten Umzug "KOSTENLOS" gemacht!!!!!!

Eine Konventionalstrafe müsste vertraglich vereinbar worden sein.

Schadensersatzanspruch ergibt sich aus den §§ 280, 281 BGB.

Allerdings seid ihr verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Könnt ihr evtl. kurzfristig ein anderes Umzugsunternehmen beauftragen - vielleicht eins, das über mehr als einen LKW verfügt...?

Chloe0487 
Fragesteller
 30.08.2010, 11:43

Klar können wir das, aber die Kosten sprengen den Rahmen!

Das jetzige Unternehmen hat einen Festbetrag von 300,- Euro, ein weiteres Unternehmen hatte einen KVA von 1100,- abgegeben!!!

wenn du etwas schriftlich mit dem umzugsunternehmen ausgemacht hast, muß der spediteur für alle folgekosten aufkommen.