hallo, meine Freundin muss aus ihrer alten Wohnung raus...
Das Problem ist sie ist arbeitslos und hat auch niemanden, der ihr beim Umzug helfen könnte.... da alle entweder arbeiten müssen oder im Urlaub sind...
also, braucht sie einen Umzugsservice.....
weiß jemand ob das Amt das bezahlt????
Bekannten haben einen Lkw gestellt bekommen mußten aber selber fahren aber es gibt auch die möglichkeit den umzug über einen caritative einrichtung machenzulassen z.b. Caritas ,manche Kirchenvereine helfen auch weiter,ansonsten announce in der Zeitung setzen und um Hilfe bitten

Bei Hartz4 Empfängern muß der Umzug eh gemeldet werden, den übernimmt das Amt dann in der Regel auch. Da dieses dann mit rechnung belegt werden muß, kommt eh nur eine Firma in Frage oder caritative Einrichtungen.

Was soll das Amt denn noch alles bezahlen?
Ich hätte gerne ein Antwort auf meine Frage... und keine Gegenfrage.....
mineiro am 24. Juli 2009 17:31 Ok - das Amt bezahlt nicht!
und ob.... Können Sie Ihren Umzug nicht selbständig realisieren, (wegen einer Behinderung oder als alleinerziehendes Elternteil ohne private Helfer) können auch die Kosten für eine Umzugsfirma übernommen werden.
So, und demnächst bitte vorher überlegen.... DANKE
Schau doch einfach mal hier rein http://www.umzugstipps.de/tip/umzugsbeihilfe-arbeitsamt.shtml
Lass dich nicht so schnell von Missgünstigen entmutigen! Unter bestimmten Umständen zahlt das Amt tatsächlich anteilig die Umzugskosten, hilft bei der Mietkaution (als Darlehen) und auch beim Anmieten eines Wagens oder Umzugshelfern. Schau mal hier: http://www.umzug-easy.de/Rat/Hartz-IV-und-Umzug.html
Wie alt/ jung ist sie und wer hat sie zum Umzug aufgefordert? Wenn es der Sozialleistungsträger selbst war, beteiligt er sich, bei U25er übernimmt er ggf. komplett die Umzugskosten. Ist der Umzug aus eigenem (Not-) Wunsch entstanden, ist alles reines Privatvergnügen! Sie sollte sich schleunigst zum zuständigen Sozialleistungsträger bewegen und es vor Ort abklären. Wenn sie umzieht und erst zuspät informiert, kann sie auch nachträglich keine Beihilfen erhalten.