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Umzugsservice bei Hartz 4

gefragt von Doro1982 am 24.07.2009 um 17:26 Uhr

hallo, meine Freundin muss aus ihrer alten Wohnung raus...

Das Problem ist sie ist arbeitslos und hat auch niemanden, der ihr beim Umzug helfen könnte.... da alle entweder arbeiten müssen oder im Urlaub sind...

also, braucht sie einen Umzugsservice.....

weiß jemand ob das Amt das bezahlt????


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anonym
beantwortet von newcomer am 24. Juli 2009 17:27
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das Amt beteiligt sich bei Aussicht eines Jobs!


skywalker66
beantwortet von skywalker66 am 24. Juli 2009 17:26
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Das wäre ja noch schöner......Klares NEIN


anonym
beantwortet von joke0163 am 24. Juli 2009 17:30
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Bekannten haben einen Lkw gestellt bekommen mußten aber selber fahren aber es gibt auch die möglichkeit den umzug über einen caritative einrichtung machenzulassen z.b. Caritas ,manche Kirchenvereine helfen auch weiter,ansonsten announce in der Zeitung setzen und um Hilfe bitten


eddali
beantwortet von eddali am 24. Juli 2009 17:36
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Bei Hartz4 Empfängern muß der Umzug eh gemeldet werden, den übernimmt das Amt dann in der Regel auch. Da dieses dann mit rechnung belegt werden muß, kommt eh nur eine Firma in Frage oder caritative Einrichtungen.


mineiro
beantwortet von mineiro am 24. Juli 2009 17:28
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Was soll das Amt denn noch alles bezahlen?

Kommentar von Doro1982 am 24. Juli 2009 17:30

Ich hätte gerne ein Antwort auf meine Frage... und keine Gegenfrage.....

Kommentar von 6c91e7ec3aec4850edd122ad42c3793fsmallmineiro am 24. Juli 2009 17:31

Ok - das Amt bezahlt nicht!

Kommentar von Doro1982 am 24. Juli 2009 17:41

und ob.... Können Sie Ihren Umzug nicht selbständig realisieren, (wegen einer Behinderung oder als alleinerziehendes Elternteil ohne private Helfer) können auch die Kosten für eine Umzugsfirma übernommen werden.

So, und demnächst bitte vorher überlegen.... DANKE


anonym
beantwortet von Baltz am 25. Juli 2009 06:24
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Shaunie
beantwortet von Shaunie am 25. Juli 2009 12:42
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Lass dich nicht so schnell von Missgünstigen entmutigen! Unter bestimmten Umständen zahlt das Amt tatsächlich anteilig die Umzugskosten, hilft bei der Mietkaution (als Darlehen) und auch beim Anmieten eines Wagens oder Umzugshelfern. Schau mal hier: http://www.umzug-easy.de/Rat/Hartz-IV-und-Umzug.html


anonym
beantwortet von DRBaertling am 25. Juli 2009 13:13
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Wie alt/ jung ist sie und wer hat sie zum Umzug aufgefordert? Wenn es der Sozialleistungsträger selbst war, beteiligt er sich, bei U25er übernimmt er ggf. komplett die Umzugskosten. Ist der Umzug aus eigenem (Not-) Wunsch entstanden, ist alles reines Privatvergnügen! Sie sollte sich schleunigst zum zuständigen Sozialleistungsträger bewegen und es vor Ort abklären. Wenn sie umzieht und erst zuspät informiert, kann sie auch nachträglich keine Beihilfen erhalten.


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