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Umzugskosten, wenn die Arbeit weit weg ist..

gefragt von danimaus76danimaus76 am 02.08.2008 um 15:23 Uhr

Wir haben beschlossen aus Berlin wegzugehen, und nun hat mein Freund auch einen Job ab dem 1.9.08 gefunden, der aber 750km von Bnl. entfernt ist. Zur Zeit ist er arbeitslos und ich beziehe Hartz4. Nun wird er aber mehr verdienen und wir würden aus Hartz4 rausfallen. Wir haben 2 Kinder. Übernimt die ARGE trotzdem Die Umzugskosten????


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gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 2. August 2008 15:25
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bei der arge nachfragen....vielleicht übernehmen sie die kosten, weil ihr danach keine hilfe vom staat benötigt

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 2. August 2008 15:33

bekommt er alg1 und ihr alg2?

Kommentar von 85e77a35f26e1fbe3be54fe6d62ce9a1smalldanimaus76 am 2. August 2008 15:36

Er hat jetz ALG1 beantragt, ich bekomme ALG2. Da ich aber der Kopf der BG bin müßen wir zum Jobcenter.

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 2. August 2008 15:35

Frag mal bei der Arge nach.Vielleicht habt ihr Glück.Bei meiner Cousine haben sie die Kosten nicht übernommen.Bei ihr war´s so, dass sie wegen Hartz 4 in eine kleinere Wohnung ziehen mußte.Grad als sie ihre Wohnung gekündigt u.den neuen Mietvertrag unterschrieben hatte,bekam sie einen neuen Job.Da hat die Arge sich nicht an den Umzugskosten beteiligt.

Kommentar von 85e77a35f26e1fbe3be54fe6d62ce9a1smalldanimaus76 am 2. August 2008 15:37

Aber wie geht sowas, sie hat doch ihr Gehalt auch nich im Vorraus bekommen.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 2. August 2008 15:30
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die chancen stehen da sehr gut, denn ein umzug wegen arbeitsaufnahme wird unterstützt.

er muss sich an die arbeitsagentur wenden, aber vorher, im nachhinein wird nix gezahlt.


Berserker
beantwortet von Berserker am 2. August 2008 15:28
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Bei der arge nachfragen. Die muß den Umzug ja genemigen.

Kommentar von 85e77a35f26e1fbe3be54fe6d62ce9a1smalldanimaus76 am 2. August 2008 15:30

Aber wo wäre da die Logik wenn die sagen nein, es würden ihnen keine 4 Leute mehr auf der tasche liegen.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 2. August 2008 15:31

nicht bei der ARGE.

er ist arbeitslos, also alg1-bezieher, dann ist die Arbeitsagentur zuständig.

Kommentar von 85e77a35f26e1fbe3be54fe6d62ce9a1smalldanimaus76 am 2. August 2008 15:33

Eben nich, weil ich der Kopf der Bedarfsgemeinschaft bin und das Geld vom Jobcenter bekomme.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 2. August 2008 15:44

na und? er kann umziehen und du mit, wo liegt das problem.

sicher wirst du dann kein hartz mehr bekommen, aber was wollt ihr eigentlich?


wim50
beantwortet von wim50 am 2. August 2008 15:29
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Arbeitsaufnahe ist ein guter Grund, einen Antrag auf Übernahme der Kosten zu stellen. Das betrifft allerdings in erster Linie deinen Freund. Du wirst einen solchen Antrag nicht stellen können.

Kommentar von 85e77a35f26e1fbe3be54fe6d62ce9a1smalldanimaus76 am 2. August 2008 15:31

Aber wenn sie ihn allein schicken, müßte er sich ne Wohnung da unten suchen und bei mir hier die vollen Kosten trage da ich keinerlei Einkommen habe. Wo ist der Sinn???

Kommentar von 85e77a35f26e1fbe3be54fe6d62ce9a1smalldanimaus76 am 2. August 2008 15:32

Sie können ja nicht sein volles Gehalt anrechnen da er sich ja auch versorgen muß.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 2. August 2008 15:43

wo liegt denn das problem?

er sucht sich ne neue wohnung am arbeitsort, sagt in der agentur bescheid, bekommt seine umzugskosten und du ziehst mit.

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 2. August 2008 16:36

Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid, ist der Umzug natürlich für alle notwendig und nicht nur für ihn allein.

Ich meinte das nur insofern, dass den Antrag nicht du stellen kannst, da ja nicht du wegen Arbeitsaufnahme umziehen willst/mußt, sondern dein Freund.


t00nfish
beantwortet von t00nfish am 2. August 2008 15:52
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außerdem können arbeitsbedingte umzüge von der steuer abgesetzt werden. wie sich das verhält, wenn die arge die kosten ganz oder teilweise übernimmt, weiß die arge oder der steuerberater


anonym
beantwortet von MarianneW am 2. August 2008 16:32
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Wenn er in ALG I Bezug ist, übenrimmt das AA die Umzugskosten, ich glaub bis 1000 Euro - weiß aber nicht ob man da einen Rechtsanspruch drauf hat oder ob das ein Topf ist der dann irgendwann leer ist. Ebenso gibt es ja Zuschüsse zu Bewerbungskosten sowie die ersten Monate nach Arbeitsaufnahme zu den Fahrtkosten. (Ob das jetzt alles so sinnvoll ist und gerecht gegenüber denjenigen, die normal den Job wechseln, sei mal dahingestellt)

Wie die spezielle Situation bei Kombination in der Bedarfsgemeinschaft von ALG I und Hartz IV ist weiß ich nicht - fragt halt mal den Sachbearbeiter.


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