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Umzugskosten bei Grundsicherung

gefragt von brOOmStickbrOOmStick am 14.06.2009 um 19:22 Uhr

Hallo,

wollte mal vorab etwas fragen, da ich nun keine Ahnung habe wie das ablaufen wird und so weiter...

Also, bei Erhalt von Grundsicherung möchte man umziehen, bewilligt wurde es schon. Man musste 3 Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen einreichen, eins davon wurde ausgewählt...

Nun frage ich mich, wird da nur ein kleiner Standardbetrag beigezahlt oder wird komplett übernommen? Es ist ja nicht so viel, allerdings sind da schon ein paar Kisten dabei... Bei einem angeschlagenen Rücken wär das schlecht, wenn die selbst ins Dachgeschoss getragen werden müssten.

Kann mir jemand sagen, wie da der Rest ablaufen wird?

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Kosten x 3.491 Umzug x 1.541 Grundsicherung x 138

anonym
beantwortet von vlavielle am 15. Juni 2009 13:15
0x
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Alos wenn schon bewilligt, werden die Kosten auch übernommen. Nicht übernommen werden die Kosten für die Helfer. LG


Inschy
beantwortet von Inschy am 15. Juni 2009 08:57
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Hoi.Also wir sind vor etwas über ein Jahr wegen arbeit in die Schweiz gezogen.Die Kosten wurden im vollem umpfang bezahlt.Wir brauchten die Möbel und Kisten ect.nicht selber tragen.



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