Hallo zusammen, Ich ziehe in kurzer Zeit in die Wohnung meiner Freundin, mit der Ich jetzt seit 2 Monaten zusammen bin. Kurz davor sind wir beide unabhängig voneinander und ohne uns zu kennen umgezogen. Logischerweise haben wir beide dann jeweils einen Vertrag für Telefon-DSL abgeschlossen. Sie hat Kabel, Ich 1&1 seit nun 3 Monaten, wir beide haben eine jeweilge Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr. Kann Ich nun meinen Vertrag kündigen, da Ich ja dann bei meiner Freundin Ihre Flat Telefon-DSL mitnutzen kann und uns beide Anbieter ja nicht gleichzeitig versorgen könnten? Hat jemand eine Lösung? Danke
Tja da wirst du leider Pech haben...aus den Verträgen rauszukommen ist fast ein ding der unmöglichkeit....meistens ist es bei den Firmen sogar so, das wenn du umziehst sich der Vertrag wieder um 12 bzw. 24 Monate verlängert...so war es bei mir bei Arcor z.B.
Aber du kannst es auf jedenfall versuchen...schriftlich kündigen...die werden dir dann schon ne Antwort schicken...

Wenn ihr beim selben Anbieter seid kannst du anbieten die Vertragslaufzeiten auf einen Vertrag zu addieren.
Bei welchen Anbieter seid ihr?? Denk das es normalerweise keine großen Probleme darstellt, hatte den Fall schon (arbeite in einen Handyladen)
Habs schon gelesen. Geh mal da hin wo du 1&1 abgeschlossen hast, die können direkt die Händlerhotline anrufen.
komisch du hast einen handy-laden und verstehst komplett die frage nicht !!! ganz einfach er und seine freundin haben 2 verschiedene internetanbieter in einer wohnung und möchten einen kündigen !!! ICH DENKE AUCH DAS DIESE IHRE VERTRAGSLAUFZEIT NICHT VORAB AUF- LÖSEN ; JEDOCH KÜNDIGEN WÜRDE ICH IN JEDEM FALL EINEN ANBIETER UND DANN KOMMT SCHON EINE ANTWORT !
??????????? Versteh nix?????????????? :-))))))))))))) Logisch das er zu seinem Anbieter gehen soll er zieht um sie kann a kündigen. Müssen direkt Provider anrufen. Normalerweise dürfte es kein Problem geben. Ich arbeite direkt mit den Provider O2, D2, D1 und eplus zusammen nicht mit 1&1 oder kabel!!!!!!!!!! AUSSERDEM HABE ICH KEINEN HANDYLADEN!!!! ARBEITE NUR IN EINEM

Man hat ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Umzug. Das sollte auch in den allgemeinen Geschäftsbedingugen drinstehen.