Umzug zu Freundin und Familie mit 16 - Formulare, Aufsichtspflicht etc.
Hallo Liebe Community.
Ich bin 16 Jahre alt, gehe momentan in die 12. Klasse (Hamburg, G8 - letztes Jahr) und lebe in Hamburg wenige hundert Meter von meiner Freundin entfernt mit meinen Eltern und meiner Schwester zusammen in einem Doppelhaus.
Ich und meine Eltern haben uns nichts mehr zu sagen, da wir uns des öfteren Streiten und die Differenzen in den Grundsätzen so groß sind, dass wir nicht mehr miteinander klarkommen. Familientherapie wurde durchgeführt, ohne wirklichen Erfolg, nach einer Weile hat sich das Verhätlniss wieder verschlechtert.
Da ich für meine Schulbildung noch sehr jung bin (mit Abitur bin ich gerade 17 geworden) habe ich nicht die Aussicht alleine in einer Wohnung leben zu können, desweiteren weiß ich noch nicht wirklich, was ich beruflich machen möchte.
Seit langer Zeit bin ich jetzt mit meiner 17 jährigen Freundin zusammen die, wie gesagt, "eine Straße weiter" wohnt und wir haben überlegt, ob ich zu ihr ziehen könnte. Angesichts der Tatsache, dass meinen Eltern klar ist, dass es weder für mich, noch für sie gut ist, wenn wir weiterhin zusammen leben, würden sie mir wahrscheinlich sogar Geld zahlen (quasi Unterhalt für die Familie meiner Freundin, da diese finanziell nicht so gut dastehen) und bei einem Umzug zustimmen.
Jetzt meine Fragen:
Wenn alle beteiliten (Meine Eltern, ich, die Eltern meiner Freundin (welche Hauseigentümer sind, Mietvertrag ist also kein Problem), sie) einverstanden sind, können wir dann einfach zum Amt gehen und mich ummelden?
Wie können meine Eltern zum Beispiel Aufsichtspflicht VOLLSTÄNDIG übertragen?
Müssten die Eltern meiner Freundin mich dann quasi direkt adoptieren oder geht das auch anders (durch übertragen von Aufsichtspflicht oder bei Erfüllung anderer Kriterien)?
Muss ich umgemeldet werden (Wohnorteintragungen werden ja warhscheinlich geändert aber würde so ein Umzug quasi auch meine Familienbeziehungen ändern, wäre ich dann rein rechtlich nicht mehr das Kind meiner Eltern - siehe Frage 3: Adoption -)?
Ich bedanke mich schonmal im Vorraus und hoffe, dass ich keine Antworten in der Art von "Rede lieber noch mal mit deinen Eltern, ihr schafft das schon" bekomme, da dieses Thema gegessen ist und es jetzt nur noch um förmliche Dinge geht. Funktioniert dies nicht finanzieren mir meine Eltern anderweitig eine WG oder ähnliches. Das Thema ist durch.
Trotztdem vielen Dank :)
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Deine Eltern haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht über dich. Wenn sie damit einverstanden sind, dass du zu deiner Freundin ziehst, legt euch niemand einen Stein in den Weg. Das ändert natürlich nichts daran, dass sie für deinen Unterhalt verpflichtet sind.
Sollte das Verhältnis in der neuen Familie nicht so klappen, wie ihr euch das jetzt vorstellt, ist nur die Unterbringung in einer Wohnung für "betreutes Wohnen" durch das Jugendamt möglich. Auch das müssen deine Eltern bezahlen, wenn sie dazu in der Lage sind.
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Hast du schonmal an betreutes Wohnen gedacht? Zudem müssen deine Eltern eig. eh Unterhalt für dich zahlen (zumindest soweit ich weiß). Außerdem bekommst du eig. Kindergeld.
Hast du dir schon überlegt, was ist, wenn ihr euch trennt? Was ist wenn ihr euch im schlechten trennt (viel Streit, ihr wollt euch nicht wiedersehen). Da wäre eine Adoption vll. nicht so die beste Idee.
Ich würde dir empfehlen zum zuständigen Jugendamt zu gehen und dich dort zu informieren. Zudem würde ich dir empfehlen Richtung betreutes Wohnen zu denken und die Sachbearbeiter auch gezielt danach zu befragen.
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Ja. Wobei eine Ummeldung aber gar nicht von nöten ist, da deine Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht von dir haben.
Klar. Geht ja zum Beispiel auch, wenn man auf eine Ferienreise mit einer Organisation fährt. Was sie nicht können, ist es ihre Erziehungsrecht zu übertragen. Sie bleiben weiterhin die "Bestimmer"
Übertragen fast aller Rechte und Pflichten geht auch so (Ausnahme Erziehungsrecht/pflicht). Wenn du dieses Rehct auch übertragen haben willst, geht wirklich nur eine Adoption.
Nein, du bleibst (außer Adoption) das Kind deiner Eltern udn must nicht zwangsläufig umgemeldet werden.
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