Frage von Pizzajunky01 07.08.2012

Umzug zu Freundin und Familie mit 16 - Formulare, Aufsichtspflicht etc.

  • Hilfreichste Antwort von DerHans 07.08.2012
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    Deine Eltern haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht über dich. Wenn sie damit einverstanden sind, dass du zu deiner Freundin ziehst, legt euch niemand einen Stein in den Weg. Das ändert natürlich nichts daran, dass sie für deinen Unterhalt verpflichtet sind.

    Sollte das Verhältnis in der neuen Familie nicht so klappen, wie ihr euch das jetzt vorstellt, ist nur die Unterbringung in einer Wohnung für "betreutes Wohnen" durch das Jugendamt möglich. Auch das müssen deine Eltern bezahlen, wenn sie dazu in der Lage sind.

  • Antwort von Blacki 07.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hast du schonmal an betreutes Wohnen gedacht? Zudem müssen deine Eltern eig. eh Unterhalt für dich zahlen (zumindest soweit ich weiß). Außerdem bekommst du eig. Kindergeld.

    Hast du dir schon überlegt, was ist, wenn ihr euch trennt? Was ist wenn ihr euch im schlechten trennt (viel Streit, ihr wollt euch nicht wiedersehen). Da wäre eine Adoption vll. nicht so die beste Idee.

    Ich würde dir empfehlen zum zuständigen Jugendamt zu gehen und dich dort zu informieren. Zudem würde ich dir empfehlen Richtung betreutes Wohnen zu denken und die Sachbearbeiter auch gezielt danach zu befragen.

  • Antwort von Mandek 07.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
    1. Ja. Wobei eine Ummeldung aber gar nicht von nöten ist, da deine Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht von dir haben.

    2. Klar. Geht ja zum Beispiel auch, wenn man auf eine Ferienreise mit einer Organisation fährt. Was sie nicht können, ist es ihre Erziehungsrecht zu übertragen. Sie bleiben weiterhin die "Bestimmer"

    3. Übertragen fast aller Rechte und Pflichten geht auch so (Ausnahme Erziehungsrecht/pflicht). Wenn du dieses Rehct auch übertragen haben willst, geht wirklich nur eine Adoption.

    4. Nein, du bleibst (außer Adoption) das Kind deiner Eltern udn must nicht zwangsläufig umgemeldet werden.

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