Umzug während Bezug von Krankengeld in ALG1 Phase möglich?

6 Antworten

Im ALG I- und Krankengeldbezug kannst du problemlos umziehen, ohne Sanktionen o.ä. erwarten zu müssen. ALG I und Krankengeld sind (Sozial-)versicherungsleistungen. Erst im ALG II-Bezug wird es schwieriger, da handelt es sich um Sozialleistungen, die man nicht durch vorherige Einzahlungen erworben hat. Du benötigst aktuell keine Zustimmung der KK oder der BAfA. 

Seit  wahn mus das Bundesland Deutschland für einnen Auswanderer, Leistungen in vorm von Krankengeld bezahlen?

Sobald er nicht mehr ihm Bundesland Deutschland wohnt, hatt er auch keinn Anspruch auf Leistungen des Budeslandes, oder nicht?

@Atemu1

Übrigens seine Krankenversicherung ist auch weg,

@Atemu1

Au Backe!! Deutschland ist kein Bundesland!!Wenn ich von einem Bundesland in ein anderes ziehe, bin ich kein Auswanderer, ich bleibe in Deutschland. Vielleicht machst du dich erst mal schlau, was ein Bundesland ist! 

@Atemu1

Was für ein Käse! Die großen KK sind bundesweit vertreten, da erübrigt sich ein Wechsel.

@Atemu1

ICH WANDERE NICHT AUS!! HAST DU GEKIFFT; MANN; ODER WAS????

@alexarts

Ich hoffe, er hat es endlich kapiert! :-D

@Irisanna

Ach dann sag, doch bitte von wo wochin es Geit.

@Atemu1

Du brauchst, glaube ich, selbst Bettruhe. Hast du gesoffen?

Umzug während Bezug von Krankengeld in ALG1 Phase

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Du darfst umziehen wohin Du willst ... Du musst aber der Agentur für Arbeit den umzug mitteilen (jetzt) auch wen Du da im momnent nicht bekommst undDich dann nach Gesundschreibung bei der örtlichen zuständigen Agentur für Arbeit unverzüglich (am nächsten Tag) persönlich melden, damit die restlichen Leistungen in Gang gesetzt werden können 

bei den Ärzten musst Du unbedingt auf Nahtlosigkeit (!) der Krankschreibungen achen, sonst könnte der Anspruch auf Krankengeld entfallen - also am neuen Wohnort schnellstens einen Arzt suchen und immer die Daten im Blick behalten

Du kannst natürlich umziehen, musst dich aber bei allen Ämtern melden. Gute Besserung.

Es gibt drei Typen von umzug:

  1. Umzug inerhalb des Bezirks, das kannst du machen.
  2. Umzug auserhalb des Bezirks, dann ist eine Andere Agentur für Arbeit für dich veranwortlich.
  3. Umzug in einnen anderes Bundesland, dann verlierst du das Krankengeld, weil du nicht mehr in diesem Bundesland lebst.

Jede Agentur für Arbeit ist nur für die Leistungen in deren Bezirk und Bundesland verantwortlich, nicht für die Auswanderer in ein Anderes Bundesland.

Die Agentur für Arbeit kann dir sagen, das du nicht mehr in derren Budeslad wohnst auuch nicht in irren Bezik, damit sind sie für dich nicht mer verantwortlich, also hast du auch kein Anspruch auf die Leistungen, wie z.B. Krankengeld und so weiter.

Übrigens ist das kein Umzug sondern eine Auswanderung.

@Atemu1

Wenn du z.B. frücher ich München gewont hast, und nach Hamburg umziest, ist die Agentur für Arbeit niicht verpflichtet an dich Leistungen in vorm von Geld zu überweisen.

Dann musst du dich bei der anderen Agentur für Arbeit in Hamburg anmelden.

Nach dem Umzug sind semliche Leistunge an dich einzustellen.

@Atemu1

Es geht hier um Krankengeld, nicht um ALG1-Bezug. Und ich wandere nicht ins Ausland aus. Gott, was ist nur los mit dir??

@alexarts

Könntest du dich entscheiden, erst ziest du in ein anders Bundesland, also in ein anderes Land damit ins Ausland.

Jetzt sagst du das du nicht ins Ausland umziest, damit nicht in ein anderes Bundesland.

Was stimmt nun von wo nach wo ziest du um?

@Atemu1

Wie kommst du auf diesen Schwachsinn? Wer seinen Umzug selbst organisiert und bezahlt, kann innerhalb Deutschlands hinziehen wo es ihm beliebt. Er muss sich nur ab- und wieder anmelden.

Und was den Beleg des Arztes betrift, so hatt er nur inerhalb des Bundeslandes eine gültigkeit.

Du brauchst ein Apostille für das Budesland in welches du Auswanderst auf dem Beleg des Arztes, sonst ist es auserhalb des Budeslades nichs wert.

AUSWANDERN in ein anderes Bundesland? Das ist ja wohl ein Witz! Es handelt sich um einen Umzug innerhalb der BRD! Da ist nix mit Auswanderung!

@Irisanna
  • Das sind hier z.B. einige Bundesländer:

    1. Deuschland
    2. Pollen
    3. ITALIEN
    4. ROM
    5. FRACE
    6. SPAIN
  • Also in welches Bundesland, soll er umziechen ?

  • Und das verlassen eines Budesland, bezeichnet man als auswandern.
  • Und hat nicht der Fragensteller gesagt das er in ein anderres Bundesland umziet?

Zitat aus der Frage: Dafür müsste ich aber in ein anderes Bundesland ziehen.

@Atemu1

Bundesländer sind z.B. Schleswig-Holstein, Hessen, Bayern, Berlin, Baden-Württemberg. Bundesländer sind alle Teil der Bundesrepublik Deutschland. Offensichtlich kommst du nicht aus Deutschland und hast das nie realisiert. LÄNDER (Frankreich, Spanien, Deutschland, Polen) sind NICHT BUNDESländer. Schau mal bei Google, gib "Bundesländer" ein. Himmel, Ar... und Zwirn.

Seit wann wandert man innerhalb Deutschlands aus? So lange der Fragesteller nicht den Umzug höchstpersönlich in die Hand nimmt, hat er mit der AU keine Schwierigkeit. Natürlich muss er dafür sorgen, dass keine Unterbrechung eintritt.

Mach diesen Fehler nicht, wenn du Krankengeld bekommst dan um gesund zu werden, wenn du aber gesund genug bist um umzuziechen.

Dann kanst du den Anspruch auf das Krankengeld verlieren.

http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article138008178/So-schnell-verliert-man-Ansprueche-auf-Krankengeld.html

Werend du Krankengeld bekommst darfst du keinner Tetichkeit wie z.B. Kisten schleppen Einpacken oder eine Arbeit die dein Körper belastet ausüben.

Du kannst erst dann umzug machen wenn du Gesund bist und kein Krankengeld beziest sonst nicht.

Es seiden du ziest in ein Heim oder Krankenhaus um das geit natürlich.

Wer sagt denn, dass ICH die Kisten schleppe? Außerdem hätte ich eine ärztliche Empfehlung für den Umzug. Der Artikel, den du verlinkt hast, bezieht sich nur auf nahtloses Belegen der Krankschreibung und nicht auf meine Frage.

@alexarts

Der Arzt sagtr das es sinfohl ist wenn du umziest,

aber damit verlierst du sovort dein Krankengeld.

Die Agentur für Arbei ist nicht für andere Budesländer oder Bezirke verantwortlich.

Sobald du umgezogen bist, bekommst du keinn Krankengeld von dieser Agentur für Arbeit.

Du musst dich an deinne neue Agentur für Arbeit wenden.

Es kann passieren das du eine Zeitlang garnichts bekommst.

Oder das du für ein Jahr alles verlierst.

Du musst dich über all neu anmelden.

@Atemu1

Ja, danke, dass du hier Müll erzählst. Ich habe inzwischen selbst in den Richtlinien der Krankenkasse und der Arbeitsagentur nachgelesen, ich darf umziehen. Also danke für gar nichts. Sayonara

@alexarts

Ah,erst ein mahl ist es kein Müll.

Zweitens verläst du das Bundesland.

Und somit ist dieses Bundesland nicht mehr für dich zuständig.

Und damit hast du auch kein Anrecht auf Krankengeld von einem Bundesland in dem du nicht wohnst.

Es gibt drei Möglichkeiten.

Entweder das neue Bundesland und die für dich zuständige Angetur für Arbeit übernimt das Krankengeld.

Oder das Krankengeld wird dir nicht mehr gezahlt weil du keinne Anschrifft in diessem Bundesland mehr hast und abgemeldet bist.

Oder der Restbetrag wird dier überwiessen aus  Kulanz.

Dafür musst du aber vor dem Umzug dich an die neue Agentur für Arbeit wenden, und sie das fragen.

Mit der Zustimmung und nachweis das du das Budesland wechselst, geist du zu deiner Alten Agentur, die müssen jetzt alles unter sich apsprechen.

@Atemu1

Er bekommt das Krankengeld nicht von der Agentur für Arbeit, Krankengeld gibt es von der KK. 

@Atemu1

Von der Agentur für Arbeit bekommt niemand Krankengeld. Dafür ist die Krankenkasse zuständig.

@Atemu1

Atemu, du erzählst KÄse. Der Umzug findet statt innerhalb der Bundesrepublik von einem Bundesland in ein anderes. Nicht ins Ausland. Wenn erst zb. die Agentur f.Arbeit München war, ist es nun die Agt. Hamburg oder je nachdem. Das alles hat nichts aber auch gar nichts mit dem Krankengeldbezug zu tun. Das sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe.

Krankenkasse darf Umzug nicht verbieten

Der Bezug von Krankengeld einer bestimmten regionalen Krankenkasse kann die freie Wahl des Wohnsitzes nicht einschränken oder bestimmen. Man hat grundlegend die Freiheit, den Wohnsitz auszuwählen und darf somit auch während des Bezuges von Krankengeld in ein anderes Bundesland umziehen. Es spiele hierbei keine Rolle, ob man während des Umzugs Krankengeld beziehe.

Beim Umzug in einen anderen regionalen Bereich bzw. in ein anderes Bundesland würde sich hierbei lediglich die Zuständigkeit innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse örtlich ändern. Sofern die jeweiligen Voraussetzungen für den Bezug von Krankengeld nach dem Umzug weiterhin vorliegen, ist die Krankenkasse verpflichtet Ihnen weiterhin Krankengeld zu bezahlen. Unabhängig von Wohnort oder Krankenkasse ist das Krankengeld im SGB V geregelt und gilt damit für sämtliche Krankenkassen innerhalb der Bundesrepublik.

Einzig und allein ausschlaggebend und notwendig sei es, der zuständigen Krankenkasse rechtzeitig von dem geplanten Umzug mitzuteilen und den neuen Wohnsitz zu nennen.

@alexarts
  • Ein Umzug in ein andesres Bundesland egal welches ist eine Auwandererun aus dem Bundesland, aber was mich interessier von welchem Bundesland ins welche geit es den?