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Umzug+Umzugskosten+ALG2, wann spätestens bei ARGE melden, damit e noch bewilligt wird?

gefragt von kreativkekskreativkeks am 21.08.2009 um 10:04 Uhr

Mein jetztiger Mietvertrag läuft zum 31.10.09 aus. Habe zunächst eine Wohnung für mich gesucht, ein Mietangebot erhalten wurde jedoch nicht genommen, zudem ist es für mich als Frau mit Hund und ALG2 ziemlich schwierig eine Wohnung zu bekommen. Da mein bester Freund(mein EX) auch auf der Suche nach einer Wohnung ist haben wir überlegt eine WG zu gründen.Jetzt brauch ich Infos.

An der Infotheke der ARGE wurde mir jedoch gesagt, daß ohne Mietangebote überhaupt keine Termine zur Information vergeben werden. Was wenn wir erst im Oktober eine geeignete Wohnung finden und somit erst dann ein Mietangebot vorlegen können-da ich zum 01.11.09 ausziehen muss, wird der Zeitraum der ARGE reichen? Die Person mit der ich die WG gründen will arbeitet und ist Normalverdiener, er würde den Mietvertrag unterschreiben und mich als Untermieterin anmelden.

Wie groß darf denn die Wohnung bzw. mein Raum dann sein, denn er verdient ja und muß sich nicht an m²-Begrenzungen halten.

P.s. ich bin Aufstockerin und beziehe sowohl ALG1+2 Danke für Eure Hilfe.

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Umzug x 1.542 ARGE x 1.092 Hartz4 x 982 ALG2 x 374 WG x 250 SGBIII x 1

mops09
beantwortet von mops09 am 21. August 2009 10:08
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les Dich da mal durch - alle Infos: http://www.tacheles-sozialhilfe.de


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 21. August 2009 10:13
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Auchdazu
beantwortet von Auchdazu am 21. August 2009 10:12
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Ich glaube, in Anbetracht der Tatsache wie die Dinge stehen du solltest bei der Arsche einfach einmal deine Absicht zum Wohnungswechsel, "beantragen" dann wirst du über alle Folgen deiner Absicht informiert. Es ist auch von Bundesland verschieden. Dir stehen 35 qm² zur verfügung, alleine, und wenn das Zimmer grösser ist, vergiss es dann wird dir Geld abgezogen. Ich schreib jetz nicht weiter sonst ärgere ich mich wie ein Arsche. ! über die Arsche !


Augenblick85
beantwortet von Augenblick85 am 21. August 2009 10:10
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Wichtig ist immer, dass du den Antrag vor dem Umzug stellst also auch wenn du erst im Oktober eine Wohnung findest auf jeden Fall gleich beantragen und im Extrefall dauerts halt etwas die brauchen ja immer ihre Zeit fürs bearbeiten.

Sicher dass die ARGE für dich zuständig sind und nicht das Arbeitsamt mit dem aufstocken?


Friend15
beantwortet von Friend15 am 21. August 2009 10:09
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hi, also wenn du nur als untermieterin dort einziehst hast du mit dem mietvertrag nichts am hut. du hast dann einen gesonderten vertrag mit deinem freund.

mit diesem untermietvertrag musst du dann zur arge gehen und dir das bewilligen lassen.

wird dies bewilligt kannst du umziehen.

ähm aso oktober dürfte noch langen von der zeit. aber ziehe es nicht zu sehr hinaus.

lieber etwas zeitspanne frei haben!

lg, sebi


esperado
beantwortet von esperado am 21. August 2009 10:09
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Also an Deiner Stelle würde ich es mal hier versuchen: http://www.mehr-hartz-iv.de/haeufige-fehler.html


Melly1878
beantwortet von Melly1878 am 21. August 2009 10:08
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Ruf doch mal bei Deinem Sachbearbeiter an und klär das direkt. Du hast ja nicht mehr das meiste an Zeit und dort kann man Dir zumindest telefonisch sagen, auf was Du zu achten hast!

Vorsicht ist geboten was den Ex angeht! Wenn Ihr nicht aufpaßt, dann kann es Euch passieren, dass man Euch ein eheänliches Verhältnis unterstellt und man Dir die Leistungen kürzt! Hängt stark vom Sachbearbeiter ab!

Kommentar von 8384b4a70b150f5a5dc42e46468131f3smallmops09 am 21. August 2009 10:11

man muss ein Dokument einreichen, welches bestätigt, dass jeder für seine finanziellen Belange selber aufkommt. Also keine gemeinsamen Konten oder Versicherungen hat.


alex24021965
beantwortet von alex24021965 am 21. August 2009 10:08
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Melde das so schnell wie möglich an. Bzw. sprich mit der Arge in welchem Umfang sie sich beteiligen. Erkläre einfach wie die Formalitäten sind.


stefan42
beantwortet von stefan42 am 22. August 2009 05:44
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Hallochen! Die Mietkosten werden von der ARGE übernommen was den Mietspiegel betrifft! Mit den Mietvertrag von Vermieter hast du nichts zu tun, jedoch einen Untermietvertrag mit deinen Freund abschließen! Es kommt auf das Bundesland an wieviel m² du beziehen darfst, jedoch ist das bei den meisten ARGE nicht mehr so wichtig! Wichtiger ist die Miete! In NRW zb. ist der Mietspiegel bei 217€ kalt! Bei der ARGE wird immer nach der Kaltmiete berechnet! Wenn du ausziehen mußt (da Mietvertrag ausläuft) von alten Vermieter eine Bescheinigung der ARGE beibringen das eine Verlängerung des Mietvertrags nicht möglich ist oder nicht verlängert wird! Bei nichtverlängerung des Mietvertrags besteht die Bedrohung der Obdachlosigkeit und du hast anspruch auf Wohnungswechsel. Die Genehmigung für den Umzug kann dir der Sacharbeiter/in sofort ausstellen inform einer Verhandlungsniederschrift! Da dein Umzug dann gezwungen ist, hast du die Möglichkeit einen Antrag auf Umzugskosten einzureichen! Die Umzugskosten werden in den meisten ARGE´s oder Jobcenter pauschliert (Miettransporter) bewilligt! Diese Informationen haben nur die richtigkeit wenn du älter als 25 Jahre bist!


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