Gibt es da eine Frist, bei der man mit rechtlichen Konsequenzen rechnen muß?

Laut § 27 StVZO sind Datenänderungen unverzüglich zu melden, i.e. es gibt hier eigentlich keine Frist. Ich hab schon erlebt, dass die bei Kontrollen gar nicht gut auf nicht geänderte Dokumente zu sprechen sind. Also besser gleich erledigen.

Wer seinen Wohnsitz länger als 3 Monate, auch wenn es nur vorübergehend ist, in einen anderen Zulassungsbezirk verlegt, muss dies der Zulassungstelle so schnell wie möglich mit teilen.(aktuelles Fahrschulbuch vom Verlag Vogel) habe es so gelernt das du halt dann doch besser nach den 3 Monaten das Auto ummelden solltest um evtl auftretenden Problemen aus dem Wege zugehen.
nach drei monaten muss man sich ummelden
richtig, mich hat das 56 € gekoster, weil ich das nicht getan habe.

Ummelden: Ist deine neue Wohnung nun dein Hauptwohnsitz, musst du dich bei der Meldestelle bzw. beim Einwohnermeldeamt anmelden. Und zwar innerhalb einer Frist von – meistens - sieben Tagen. Danach wird tatsächlich ein Bußgeld fällig – man mag es nicht glauben, ist aber wahr. Das Meldegesetz ist jedoch Ländersache, deshalb können in Frankfurt andere Fristen gelten als in Greifswald. Einfach mal nachfragen. Bringe deinen Personalausweis und den Mietvertrag mit. Oft möchten auch Vermieter eine Bestätigung haben, dass man sich um- bzw. angemeldet hat. Das Ganze kostet nichts.
Auto oder Motorrad ummelden: Nennst du ein Fahrzeug dein eigen, muss deine neue Adresse im Fahrzeugschein eingetragen werden. Zuständig sind die Zulassungsstellen. Die reine Adressänderung eintragen zu lassen, kostet 10 Euro. Ziehst du in eine neue Stadt, musst du dein Fahrzeug ummelden und den Kfz-Schein und Kfz-Brief umschreiben lassen sowie neue Nummernschilder bekommen. Das Ummelden kostet ca. 20 Euro. Die neuen Schilder noch mal etwa 30 Euro zusätzlich.
Damit du den Weg auf die Zulassungsstelle nicht mehrfach erledigst, hier eine Checkliste, was du dabei haben musst:
Adressänderung eintragen lassen: - Kfz-Brief, - Kfz-Schein, - HU-Bericht, - sicherheitshalber die Versicherungsdoppelkarte.
Ummelden: - Kfz-Brief, - Kfz-Schein, - Abmeldung, - Versicherungsdoppelkarte, - Personalausweis, - HU-Bericht, - AU-Bericht, - die alten Nummernschilder

Da schon alles gesagt ist, der Vollständigkeit halber, wenn Du an Deinem alten Wohnsitz noch weiterhin mit Zweitwohnsitz angemeldet bist, dann brauchst Du den Fahrzeugschein nicht ändern lassen.