Ich bin seit einiger Zeit mit meinen neuen Partner zusammen. Habe aber ein Kind von einem anderen Mann, mit dem ich auch das gemeinsamme Sorgerecht habe. Er hat den Kleinen auch regelmäßig. Möchte aber gern mit meinen Partner in nächster Zukunft zusammen zeihen in eine andere Stadt. Wie verläuft sich das mit einem Kind, wegen Aufenthaltbestimmungsrecht, kann ich ohne weiteres wegziehen, wenn der leibliche Vater dagegen wäre?
Hallo, also ich bin grad in einer ähnlichen Situation. Würde gern mit meinem Partner 45 km zusammenziehen, habe dort eine ger. Basis zugesagt bekommen. Verfahrenspflegerin gibt uns nicht viel Chancen. Umgezogen wären wir in den Sommerferien weil mein Sohn in die Schule kommt und ich ihn nächstes Jahr nicht wieder rausholen wollte. Dies zählt aber erst mal nicht, sonder wielang man mit dem jetztigen Partner zusammen ist. Mind. 2 Jahre sollten es sein. Mein Ex-Mann ist zu keinem Kompromiss bereit, und nun müssen wir hier bleiben und dies ist eine finanzielle starke Belastung. Habe dem Vater eingeräumt seine Kinder 3 mal in der Woche sehen zu können, würde ihm entgegenfahren.
Die neue Rechtssprechung ist irgendwie unklar.

Meines Wissens darfst Du umziehen innerhalb Deutschlands. Man muss nur das geregelte Besuchsrecht einhalten oder eben entsprechend neu regeln. Die Kinder kommen im allgemeinen ganz gut damit zu recht! und sind eher froh, wenn die Eltern, wenn auch für sich, wieder glücklich sind.

Du kannst machen was Du willst. Wenn Du mit Deinem neuen Partner in die USA ziehst, hat er dann leider nur noch das Recht, das Kind zu bezahlen. Da ein Wahrnehmen des Besuchrechts seinerseits doch kostspielig wäre.
Als Mutter hat frau doch ein paar Rechte mehr, wenn es um den Nachwuchs geht. Es ist eben sein Problem, wenn Dein Ex meint, nur weil er mit Dir zusammen war, gleich Besitzansprüche stellen zu müssen.
Trotzdem ist es im Interesse der Kinder, beide Eltern lieben und auch sehen zu dürfen. Sie brauchen die Unterstützung beider Eltern, um ihren eigenen Kindern - und sich selbst - später einmal auch Halt geben zu können. - Man kann die Beziehung aber auch über größere Distanzen aufrecht erhalten; mein Sohn - aus meiner ersten Ehe - wohnt 500 km von seinem Papa entfernt. Er verbringt seit ca. 4 Jahren alle Ferien bei ihm. Und sie telefonieren.
Hallo
Es kommt drauf an in welches Bundesland ich weis zb das man wenn man nach Hessen zieht einen Einwilligung des Leiblichen Vaters braucht.
Aber ansonsten darf man das da ich mit meinem Sohn aus erster Ehe auch zu meinem Neuen Lebensgefährten gezogen bin .

wenn du nicht zuuu weit weg ziehst kann der leibliche vater nix dagegen sagen, wenn aber zw. ihm und seinem sohn gleich mehrere bundesländer liegen würden, dann schon.
Hallo, also ich bin grad in einer ähnlichen Situation. Würde gern mit meinem Partner 45 km zusammenziehen, habe dort eine ger. Basis zugesagt bekommen. Verfahrenspflegerin gibt uns nicht viel Chancen. Umgezogen wären wir in den Sommerferien weil mein Sohn in die Schule kommt und ich ihn nächstes Jahr nicht wieder rausholen wollte. Dies zählt aber erst mal nicht, sonder wielang man mit dem jetztigen Partner zusammen ist. Mind. 2 Jahre sollten es sein. Mein Ex-Mann ist zu keinem Kompromiss bereit, und nun müssen wir hier bleiben und dies ist eine finanzielle starke Belastung. Habe dem Vater eingeräumt seine Kinder 3 mal in der Woche sehen zu können, würde ihm entgegenfahren.
Die neue Rechtssprechung ist irgendwie unklar.

du solltest den Vater vom Kind schon informieren und eine Regelung finden wie oft er das Kind sehen darf
kannst ja ber das schadet den kind