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Umzug in eine andere Stadt?

gefragt von Nani82Nani82 am 28.02.2009 um 20:41 Uhr

Ich bin seit einiger Zeit mit meinen neuen Partner zusammen. Habe aber ein Kind von einem anderen Mann, mit dem ich auch das gemeinsamme Sorgerecht habe. Er hat den Kleinen auch regelmäßig. Möchte aber gern mit meinen Partner in nächster Zukunft zusammen zeihen in eine andere Stadt. Wie verläuft sich das mit einem Kind, wegen Aufenthaltbestimmungsrecht, kann ich ohne weiteres wegziehen, wenn der leibliche Vater dagegen wäre?

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Kinder x 17.940 Aufenthaltsbestimmungsrecht x 77

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anonym
beantwortet von Kleines79 am 4. Juli 2009 07:23
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Hallo, also ich bin grad in einer ähnlichen Situation. Würde gern mit meinem Partner 45 km zusammenziehen, habe dort eine ger. Basis zugesagt bekommen. Verfahrenspflegerin gibt uns nicht viel Chancen. Umgezogen wären wir in den Sommerferien weil mein Sohn in die Schule kommt und ich ihn nächstes Jahr nicht wieder rausholen wollte. Dies zählt aber erst mal nicht, sonder wielang man mit dem jetztigen Partner zusammen ist. Mind. 2 Jahre sollten es sein. Mein Ex-Mann ist zu keinem Kompromiss bereit, und nun müssen wir hier bleiben und dies ist eine finanzielle starke Belastung. Habe dem Vater eingeräumt seine Kinder 3 mal in der Woche sehen zu können, würde ihm entgegenfahren.

Die neue Rechtssprechung ist irgendwie unklar.


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pherusa
beantwortet von pherusa am 28. Februar 2009 20:45
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Meines Wissens darfst Du umziehen innerhalb Deutschlands. Man muss nur das geregelte Besuchsrecht einhalten oder eben entsprechend neu regeln. Die Kinder kommen im allgemeinen ganz gut damit zu recht! und sind eher froh, wenn die Eltern, wenn auch für sich, wieder glücklich sind.


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 28. Februar 2009 20:48
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Du kannst machen was Du willst. Wenn Du mit Deinem neuen Partner in die USA ziehst, hat er dann leider nur noch das Recht, das Kind zu bezahlen. Da ein Wahrnehmen des Besuchrechts seinerseits doch kostspielig wäre.

Als Mutter hat frau doch ein paar Rechte mehr, wenn es um den Nachwuchs geht. Es ist eben sein Problem, wenn Dein Ex meint, nur weil er mit Dir zusammen war, gleich Besitzansprüche stellen zu müssen.

Kommentar von hypericum am 28. Februar 2009 20:55

Trotzdem ist es im Interesse der Kinder, beide Eltern lieben und auch sehen zu dürfen. Sie brauchen die Unterstützung beider Eltern, um ihren eigenen Kindern - und sich selbst - später einmal auch Halt geben zu können. - Man kann die Beziehung aber auch über größere Distanzen aufrecht erhalten; mein Sohn - aus meiner ersten Ehe - wohnt 500 km von seinem Papa entfernt. Er verbringt seit ca. 4 Jahren alle Ferien bei ihm. Und sie telefonieren.


anonym
beantwortet von MemoryW25 am 28. Februar 2009 20:43
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Hallo

Es kommt drauf an in welches Bundesland ich weis zb das man wenn man nach Hessen zieht einen Einwilligung des Leiblichen Vaters braucht.

Aber ansonsten darf man das da ich mit meinem Sohn aus erster Ehe auch zu meinem Neuen Lebensgefährten gezogen bin .


ullagio
beantwortet von ullagio am 28. Februar 2009 20:43
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Musst Du mit dem Vater Deines Kindes abmachen


biva1
beantwortet von biva1 am 28. Februar 2009 20:42
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wenn du nicht zuuu weit weg ziehst kann der leibliche vater nix dagegen sagen, wenn aber zw. ihm und seinem sohn gleich mehrere bundesländer liegen würden, dann schon.


anonym
beantwortet von Kleines79 am 4. Juli 2009 07:23
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Hallo, also ich bin grad in einer ähnlichen Situation. Würde gern mit meinem Partner 45 km zusammenziehen, habe dort eine ger. Basis zugesagt bekommen. Verfahrenspflegerin gibt uns nicht viel Chancen. Umgezogen wären wir in den Sommerferien weil mein Sohn in die Schule kommt und ich ihn nächstes Jahr nicht wieder rausholen wollte. Dies zählt aber erst mal nicht, sonder wielang man mit dem jetztigen Partner zusammen ist. Mind. 2 Jahre sollten es sein. Mein Ex-Mann ist zu keinem Kompromiss bereit, und nun müssen wir hier bleiben und dies ist eine finanzielle starke Belastung. Habe dem Vater eingeräumt seine Kinder 3 mal in der Woche sehen zu können, würde ihm entgegenfahren.

Die neue Rechtssprechung ist irgendwie unklar.


Pinje
beantwortet von Pinje am 28. Februar 2009 20:49
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du solltest den Vater vom Kind schon informieren und eine Regelung finden wie oft er das Kind sehen darf


anonym
beantwortet von kleinerStreber am 28. Februar 2009 20:42
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kannst ja ber das schadet den kind

Kommentar von MemoryW25 am 28. Februar 2009 20:45

es muss dem Kind nicht schaden

Kommentar von Acb25d70a6479f7068d3507e66420fd6smallpherusa am 28. Februar 2009 20:47

?wie kommst du da drauf?

Kommentar von Simple_avatar6smallNani82 am 28. Februar 2009 20:50

da der Vater sein Kind liebt und er es glaube nicht gut heißen würde, wenn wir weg ziehen.

Kommentar von MemoryW25 am 28. Februar 2009 20:56

Na er wird sein Kind auch lieben wenn er weiter weg wohnt an der Beziehung ändert sich ja nichts


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