Umzug aus Wg in eigene Wohnung/Hartz4?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Erstmal brauchst du garnichts machen.

Wenn sich deine Miete durch den auszug eines Mitbewohners erhöht, musst du das dem JC unter Vorlage der Vertragsänderung nachweisen und bekommst die erhöhte Miete bezahlt - auch für die komplette 4-Roum-Wohnung.

Das geht solange, bis du eine Aufforderung zur Senkung der Miete bekommst. Ab dann hast du 6 Monate Zeit für einen Umzug.

Dann kannst du eine Wohnung nehmen, die im örtlich festgelegten Rahmen liegt - auch wenn sie teurer, als dein jetziger Mietanteil ist und kannst dir sogar den Umzug bezahlen lassen.


nur was das Zimmer auch gekostet hat?

Ich vermute mal das, weil Du nicht wirklich einen Grund zum Ausziehen hast.

Ok, danke...Auch bei einer Wohnungsauflösung, da ich alleine ja keine 4-Zimmer-Wohnung halten kann? 

@linybee

Wenn Du dann zum Umzug aufgefordert wirst, kannst Du Dir eine Wohnung nehmen mit der angemessenen Miete.