Aemmie am 14.02.2009 um 9:45 Uhr
ist es eigendlich rechtens, dass ein HarrtzIV Empfänger, wegen eines Umzuges um Erlaubnis bitten muß, wenn dieser sich an den gesetzlichen Bestimmungen hält (Größe der Wohung, Mietkosten)? Alle anfallenden Kosten selber trägt?. Bitte nicht antworten, er erhält Leistungen fürs Faul sein. Die Leistungen erhält er ja auch weiterhin, also nur eine Verlagerung des Bezugsortes. Oder ist diese Bestimmung eine Verletzung des Persönlichkeitsrecht, den bestraft werden sie ja auch nach dem Erwachsenenrecht, wenn das Jugendstrafgesetz nicht mehr dafür in Frage kommt. Seid Ihr dafür, dass er umzeihen darf ohne einer Erlaubnis. Dagegen, weil er Leistung bezieht unmenschliche Vorgehensweise Mit egal.

Auch wenn jemand vom Staat untersützt wird hat er immer noch eine Menschenwürde. Die meisten die vom Staat leben können nichts für ihr Elend. Der Staat trägt sehr große Schuld an diesem Elend. Und alle die noch Arbeit haben noch nie in Not waren...sollten hier lieber nicht antworten!! Sie haben einfach keine Ahnung!!

Umzüge sind mittlerweise dermaßen bürokratisch reglementiert, dass es Hartz4 Empfängern quasi so gut wie unmöglich ist, eine freie Entscheidung bezgl. der Wohnungswahl zu treffen.

HartzIv wird bei Bedürftigkeit gezahlt. Also muss man sich auch an bestimmte "Spielregeln" halten. Das ist Geld, dass von allen zur Verfügung gestellt werden muss. Also sind die "Verteiler" auch rechenschaftspflichtig und können nicht einfach nach gut Dünken das Geld ausgeben.
Das Geld was da verteilt wird, kann man nicht nach Gutdünken ausgeben, das ist das Existenzminimum und langt gerade so für die Lebenserhaltung. Du hast die Frage nicht verstanden.
Virginia47 am 14. Februar 2009 16:00 Ich habe die Frage schon richtig verstanden. Wer auf Leistungen angewiesen ist, muss sich auch an die Spielregeln halten. ich kann auch nicht einfach umziehen und erwarten, dass Andere die Kosten übernehmen. Dafür muss ich selber aufkommen. Und von unmenschlicher Vorgehensweise zu sprechen, ist wohl mehr als übertrieben. Da könnte man bei allen Maßnahmen von unmenschlichen Vorgehensweisen sprechen. Als ich arbeitslos war, wurde ich auch gezwungen, eine Weiterbildung zu machen, oder bekam eine Arbeitsstelle angeboten. Ich war darüber froh, weil ich so wieder zu Geld kam und wäre gar nicht auf die Idee gekommen, von unmenschlicher Vorgehensweise zu sprechen. Soll er sich um Arbeit bemühen. Vielleicht übernimmt der neue Arbeitgeber den Umzug? Aber so lange er sich melden muss, ist er auch an Vorgaben gebunden.

Der Staat ist doch kein Vormund. Außerdem wird der Umzug schon seine Gründe haben. Sowas macht man doch nicht aus Lust und Laune.

Verstößt gegen das Grundgesetz, denn jeder Mensch darf wohnen, wo er möchte. Wenn Du vor Ort einen Job gefunden hast, wird Dir das Amt auch noch bei den Umzugskosten helfen.
Aemmie am 14. Februar 2009 09:50 weiß ich mit den Umzugskosten. Einige Ämter sagen aber auch gleich sie gehen nicht in Leistung, ist auch klar, weil keine Festeinstellung vorgelegt werden kann.
svanny am 14. Februar 2009 09:57 Schwachsinn. Er fragt ja freiwillig.
Jeder Hartz IV Empfänger kann jederzeit umziehen und muss dazu niemanden fragen.
Nur es gibt eben Spielregeln, wenn er Geld vom Staat kasieren möchte. Die kann er einhalten, muss aber nicht zwingend.
Aemmie am 14. Februar 2009 10:06 ist kein Schwachsinn, ist fakt. stell mal eine Frage hier und lies die Antworten auf HartzIV bezogen, richtig.
svanny am 14. Februar 2009 10:09 Es kann nicht gegen Menschenrechte oder das Grundgesetz verstößen, weil er dazu nicht verpflichtet ist und freiwillig nachfragt. Er fragt nicht nach Erlaubnis für den Umzug, sondern fragt, ob er bei einem Umzug auch noch Leistungen erhält.
Aemmie am 14. Februar 2009 10:11 Wenn du umziehen möchtest aus welchen Gründen auch immer, brauchst Du die Einwilligung des Amtes. sonst Sperre für 3 Moante. auch fakt
svanny am 14. Februar 2009 10:13 Verstehst du es nicht oder willst du es nicht verstehen?
Du brauchst für den Umzug keine Genehmigung! Die brauchst du nur, wenn du weiterhin Leistungen beziehen möchtest. Es wird und kann dich niemand belangen, wenn du einfach umziehst. Du bekommst dafür keine strafrechtliche Strafe.
Ansonsten ist es auch immer so, wenn du ein vertragliches Verhältnis eingehst. Du akzeptierst die Bedingungen eines Vertrags oder lässt es.
Schnuffduff am 14. Februar 2009 10:30 Normal sollte es so sein wie du schreibst svanny...aber glaub mir die Realität sieht anders aus. Du brauchst bei der Arge nur etwas unsicher auftreten...schon haben sie dich in den Fängen. Sicher darfst du umziehen ohne Erlaubnis...aber wenn du wirklich an die falschen gerätst...kann es dir passieren...dass sie dir dein Geld sperren. Dann gibt es Widerspruch...Ablehnung des Widerspruchs...Klage...und die Arge weiß genau...dass sie diese Klage verlieren wird...aber sie versuchen es trotzdem. Ich glaube sowas nennt man Machtspielchen
svanny am 14. Februar 2009 10:33 Das bestreite ich doch gar nicht, ganz im Gegenteil: Ich sage genau das und finde das sogar richtig so.
Wer Geld beziehen möchte(!), hat die Regeln zu akzeptieren. Aber es muss auch ausdrücklich klar sein, dass niemand dazu verpflichtet ist. Dazu verpflichtet Leistungen zu beziehen und dazu verpflichtet sich eine Erlaubnis für den Umzug an sich zu holen.
Nur man "muss" sich eben ein Okay holen, wenn man umziehen möchte und dann noch Leistungen beziehen möchte.
Schnuffduff am 14. Februar 2009 10:47 Ein Okay ist glaube nicht der richtige Ausdruck wenn ich meinen Umzug selber finanziere brauche ich keine Erlaubnis...ich muß nur früh genug Bescheid sagen. Wenn ich keine Arbeit mehr habe...bin ich nicht verpflichtet ALG zu beantragen...aber ich muß...sonst verhunger ich kann keine Miete mehr zahlen.
svanny am 14. Februar 2009 10:49 Ja. Aber du hast die Wahl. Und darum geht es.
Wenn man einen Arbeitsvertrag eingeht, akzeptiert man auch die Bedingungen am Arbeitsplatz, sonst wird man auch gekündigt und bekommt keinen Lohn mehr. Mit dem Unterschied, das man für den Lohn eine Gegenleistung erbringt.
Warum sollte jetzt jemand, der Leistungen ohne Gegenleistung bezieht, sich nicht an Bedingungen halten müssen.
Schnuffduff am 14. Februar 2009 10:58 So ziehmlich jeder Arbeitsloser hat Gegenleistung erbracht...er hat eingezahlt...damit er wenn er seinen Job verliert...warum auch immer...unterstützt wird. Meistens wird er gekündigt weil die Firma pleite macht oder sie den Lohn für ihre eigene Kasse brauchen um in Urlaub fahren zu können. Ich habe keine Wahl wenn ich meinen Job verliere.
svanny am 14. Februar 2009 11:00 Das trifft sich auf manche zu. Aber nicht auf geborene Langzeitarbeitslose.
Schnuffduff am 14. Februar 2009 11:29 Dankeee ;)okay bin nicht direkt ein geborener

solange du Leistungen vom Staat ohne Gegenleistung beziehst (nicht böse gemeint)..schreibt dir der Geldgeber vor, was du zu machen hast
Aemmie am 14. Februar 2009 09:49 stimmt, bin nicht böse wegen dieser Antwort. So werden den Menschen die Chancen genommen, sich auf den 1. Arbeitsmarkt einzugliedern. Denn wenn es in einer Stadt schlechte Arbeitsmöglichkeiten gibt, kann man diese nur durch einen Umzug abschaffen.
andreas48 am 14. Februar 2009 09:51 dann begründe es auch so der ARGE gegenüber und dann wird auch keiner was dagegen haben
Aemmie am 14. Februar 2009 10:04 es ist keine Frage die auf eine einzelne Person gerichtet ist, sondern allgemein. Denn es werden viele Frage hier gestellt.
Schnuffduff am 14. Februar 2009 10:06 Die meisten haben für ihre Unterstützung vom Staat schwer gearbeitet...also haben sie auch eingezahlt...oder sehe ich das falsch. Der Staat sollte sich erstmal drum kümmern...dass die Arbeitsplätze in Deutschland bleiben...und dann kann er vielleicht über Entmündigung der Bürger nachdenken
andreas48 am 14. Februar 2009 10:08 der Gedanke mäge gut sein..aber im Moment gibt es halt Reglements , die einzuhalten sind..ob das einem gefällt oder nicht ist eine ganz andere Frage
Schnuffduff am 14. Februar 2009 10:12 Es sind nicht nur Gedanken...es ist die Realität. Unsere Regierung versagt auf ganzer Linie!!
Warst du schonmal Hartz IV Empfänger? Es hat nichts damit zu tun ob es einem gefällt oder nicht was hier abläuft.
Schnuffduff am 14. Februar 2009 10:32 Ließ dich mal durch dieses Forum (eines von fielen) http://www.elo-forum.org/forum.php Und danach kannst du vielleicht sagen wer hier Täter und Opfer ist
Das ist nicht nur unmenschlich, das ist gegen die Grundrechte. Wenn der Empfänger Anspruch auf Leistungen hat, dann hat er die, egal ob er in Flensburg oder München wohnt. Wenn er meint, er müsse umziehen, weil er dann näher an seinem Schrebergarten wohnt oder näher bei seiner Großtante, dann ist das doch seine Sache, dass muss er dem Amt gegenüber nicht einmal begründen, sondern nur mitteilen. Auch H4ler haben verfassungsmäßige Grundrechte.
Wenn ein Hartz4 Empfänger umziehen will, und sich die Kosten für Wohnung/Nebenkosten nicht erhöhen, würde ich es für unnötig halten, dass man eine Genehigung einholen muss. Aber irgendwie muss das Ganze ja kontrolliert werden,denn wenn später die Kosten möglicherweise "explodieren", wird ja auch wieder Hilfe vom Staat erwartet. Fazit: Es ist nicht schön, wird aber auch nicht anders gehen.
Schnuffduff am 14. Februar 2009 09:58 Zum Umzug gibt es nur Ünterstützung vom Staat wenn ausreichende Gründe vorliegen. Ziehst du um weil dir die Wohnung nicht mehr gefällt oder was auch immer...gibt es keinerlei Unterstützung

das geht zu weit
OSQuest am 14. Februar 2009 09:49 hier gibts Information
wenn man sich das durchliest, könnte man die meinung bekommen, dass hier einige meinen das der staat was für den bürger amchen muss und nicht andersrum. Wir BÜRGER haben verpflichtungen gegenüber dem staat und nicht er gegenüber uns



Warum wird es als Freiheitsbeschränkung angeprangert, wenn der Staat nur einen Umzug zahlt, wenn es wirklich notwendig ist und nicht, wenn das ein H4-Empfänger möchte?
Ich kann doch auch nicht einfach umziehen, wenn ichs mir nicht leisten kann.
Die Frage war nicht, ob der Staat den Umzug bezahlen soll.
bitmap am 14. Februar 2009 10:32 Und wo ist dann das Problem?
Kosten für die Unterkunft bekommt man doch gezahlt (außer man ist U25).
Schnuffduff am 14. Februar 2009 10:34 Ich denke es ist jedem oder fast jedem Arbeitslosen klar...dass wenn er freiwillig umziehen will er keine Unterstützung verlangen kann.

Er muss ja nicht zwingend fragen und kann jederzeit umziehen, wenn er möchte. Deswegen ist es kein Verstoß gegen Menschenrechte.
Wenn er aber Geld will (also weiterhin Leistungen beziehen möchte), hat er sich an die Regeln zu halten und muss dann diese akzeptieren.

wenn man Geld vom Staat bekommt,kann dieser vielleicht, warum auch immer Einwendungen haben.Ich kenne deinen Fall nicht


Wer zahlen muss,sollte auch dazu was sagen können! Aber wen er aus Gesundheitlichen Gründen oder sonstigen wichtigen Zügelt und er nicht mehr vom Staat will...warum nicht?
Die Arge verlangt unsinniger Weise so oft einen Umzug...weil man vielleicht 5qm zu viel hat oder weil man 20 € über der erlaubten Miete liegt...und wenn sie dieses verlangen...müssen sie den Umzug und die Renovierung...falls erforderlich ist...beider Wohnungen zahlen...da frag ich mich doch wer hier nicht ganz Rund läuft
so Unrecht hast Du da nicht, nur der Umzug wird auch damit begründet, dass die Heitzungskosten und Wasserkosten wohl zu hoch sind, nicht wenn es sich um ein paar Quadratmeter mehr handelt und die Differenz selbst trägt, dann kannste wohnen bleiben. Ach som Strom zahlt jeder selber, dafür gibt es keinen Zuschuss.
Es ist so...es handelt sich meistens um ein paar qm oder ein paar Euro. Ich kann auch in einer kleineren Wohnung sehr hohe Energiekosten verursachen. Trägst du die paar Euro Mehrkosten selber...kommt die Arge und unterstellt dir...dass du Einnahmen hast. Ich habe diese Schikane selbst schon erlebt. Die Arge-Mitarbeiter treiben ein Machtspielchen mit den Arbeitslosen.