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Umzug als HartzIV Empfänger

gefragt von AemmieAemmie am 14.02.2009 um 9:45 Uhr

ist es eigendlich rechtens, dass ein HarrtzIV Empfänger, wegen eines Umzuges um Erlaubnis bitten muß, wenn dieser sich an den gesetzlichen Bestimmungen hält (Größe der Wohung, Mietkosten)? Alle anfallenden Kosten selber trägt?. Bitte nicht antworten, er erhält Leistungen fürs Faul sein. Die Leistungen erhält er ja auch weiterhin, also nur eine Verlagerung des Bezugsortes. Oder ist diese Bestimmung eine Verletzung des Persönlichkeitsrecht, den bestraft werden sie ja auch nach dem Erwachsenenrecht, wenn das Jugendstrafgesetz nicht mehr dafür in Frage kommt. Seid Ihr dafür, dass er umzeihen darf ohne einer Erlaubnis. Dagegen, weil er Leistung bezieht unmenschliche Vorgehensweise Mit egal.

22 Stimmen : Dagegen, weil er Leistung bezieht (13) ; unmenschliche Vorgehensweise (7) ; mir egal (2)
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Hilfe x 6.248 Umzug x 1.541 Menschrecht x 1

Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 14. Februar 2009 09:55
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Auch wenn jemand vom Staat untersützt wird hat er immer noch eine Menschenwürde. Die meisten die vom Staat leben können nichts für ihr Elend. Der Staat trägt sehr große Schuld an diesem Elend. Und alle die noch Arbeit haben noch nie in Not waren...sollten hier lieber nicht antworten!! Sie haben einfach keine Ahnung!!

abgestimmt für: unmenschliche Vorgehensweise
Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 14. Februar 2009 10:02

Die Arge verlangt unsinniger Weise so oft einen Umzug...weil man vielleicht 5qm zu viel hat oder weil man 20 € über der erlaubten Miete liegt...und wenn sie dieses verlangen...müssen sie den Umzug und die Renovierung...falls erforderlich ist...beider Wohnungen zahlen...da frag ich mich doch wer hier nicht ganz Rund läuft

Kommentar von Fa0e93212c14f5ea527ddd541a519fabsmallAemmie am 14. Februar 2009 10:09

so Unrecht hast Du da nicht, nur der Umzug wird auch damit begründet, dass die Heitzungskosten und Wasserkosten wohl zu hoch sind, nicht wenn es sich um ein paar Quadratmeter mehr handelt und die Differenz selbst trägt, dann kannste wohnen bleiben. Ach som Strom zahlt jeder selber, dafür gibt es keinen Zuschuss.

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 14. Februar 2009 10:19

Es ist so...es handelt sich meistens um ein paar qm oder ein paar Euro. Ich kann auch in einer kleineren Wohnung sehr hohe Energiekosten verursachen. Trägst du die paar Euro Mehrkosten selber...kommt die Arge und unterstellt dir...dass du Einnahmen hast. Ich habe diese Schikane selbst schon erlebt. Die Arge-Mitarbeiter treiben ein Machtspielchen mit den Arbeitslosen.


Melek1
beantwortet von Melek1 am 14. Februar 2009 09:59
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Umzüge sind mittlerweise dermaßen bürokratisch reglementiert, dass es Hartz4 Empfängern quasi so gut wie unmöglich ist, eine freie Entscheidung bezgl. der Wohnungswahl zu treffen.

abgestimmt für: unmenschliche Vorgehensweise

Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 14. Februar 2009 09:50
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HartzIv wird bei Bedürftigkeit gezahlt. Also muss man sich auch an bestimmte "Spielregeln" halten. Das ist Geld, dass von allen zur Verfügung gestellt werden muss. Also sind die "Verteiler" auch rechenschaftspflichtig und können nicht einfach nach gut Dünken das Geld ausgeben.

abgestimmt für: Dagegen, weil er Leistung bezieht
Kommentar von rudibee am 14. Februar 2009 10:03

Das Geld was da verteilt wird, kann man nicht nach Gutdünken ausgeben, das ist das Existenzminimum und langt gerade so für die Lebenserhaltung. Du hast die Frage nicht verstanden.

Kommentar von 2480dac39f8698ce5690b212cd1ce6c9smallVirginia47 am 14. Februar 2009 16:00

Ich habe die Frage schon richtig verstanden. Wer auf Leistungen angewiesen ist, muss sich auch an die Spielregeln halten. ich kann auch nicht einfach umziehen und erwarten, dass Andere die Kosten übernehmen. Dafür muss ich selber aufkommen. Und von unmenschlicher Vorgehensweise zu sprechen, ist wohl mehr als übertrieben. Da könnte man bei allen Maßnahmen von unmenschlichen Vorgehensweisen sprechen. Als ich arbeitslos war, wurde ich auch gezwungen, eine Weiterbildung zu machen, oder bekam eine Arbeitsstelle angeboten. Ich war darüber froh, weil ich so wieder zu Geld kam und wäre gar nicht auf die Idee gekommen, von unmenschlicher Vorgehensweise zu sprechen. Soll er sich um Arbeit bemühen. Vielleicht übernimmt der neue Arbeitgeber den Umzug? Aber so lange er sich melden muss, ist er auch an Vorgaben gebunden.


CLHexe75
beantwortet von CLHexe75 am 14. Februar 2009 09:48
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Der Staat ist doch kein Vormund. Außerdem wird der Umzug schon seine Gründe haben. Sowas macht man doch nicht aus Lust und Laune.

abgestimmt für: unmenschliche Vorgehensweise

Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 14. Februar 2009 09:47
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Verstößt gegen das Grundgesetz, denn jeder Mensch darf wohnen, wo er möchte. Wenn Du vor Ort einen Job gefunden hast, wird Dir das Amt auch noch bei den Umzugskosten helfen.

abgestimmt für: unmenschliche Vorgehensweise
Kommentar von Fa0e93212c14f5ea527ddd541a519fabsmallAemmie am 14. Februar 2009 09:50

weiß ich mit den Umzugskosten. Einige Ämter sagen aber auch gleich sie gehen nicht in Leistung, ist auch klar, weil keine Festeinstellung vorgelegt werden kann.

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 14. Februar 2009 09:57

Schwachsinn. Er fragt ja freiwillig.

Jeder Hartz IV Empfänger kann jederzeit umziehen und muss dazu niemanden fragen.

Nur es gibt eben Spielregeln, wenn er Geld vom Staat kasieren möchte. Die kann er einhalten, muss aber nicht zwingend.

Kommentar von Fa0e93212c14f5ea527ddd541a519fabsmallAemmie am 14. Februar 2009 10:06

ist kein Schwachsinn, ist fakt. stell mal eine Frage hier und lies die Antworten auf HartzIV bezogen, richtig.

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 14. Februar 2009 10:09

Es kann nicht gegen Menschenrechte oder das Grundgesetz verstößen, weil er dazu nicht verpflichtet ist und freiwillig nachfragt. Er fragt nicht nach Erlaubnis für den Umzug, sondern fragt, ob er bei einem Umzug auch noch Leistungen erhält.

Kommentar von Fa0e93212c14f5ea527ddd541a519fabsmallAemmie am 14. Februar 2009 10:11

Wenn du umziehen möchtest aus welchen Gründen auch immer, brauchst Du die Einwilligung des Amtes. sonst Sperre für 3 Moante. auch fakt

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 14. Februar 2009 10:13

Verstehst du es nicht oder willst du es nicht verstehen?

Du brauchst für den Umzug keine Genehmigung! Die brauchst du nur, wenn du weiterhin Leistungen beziehen möchtest. Es wird und kann dich niemand belangen, wenn du einfach umziehst. Du bekommst dafür keine strafrechtliche Strafe.

Ansonsten ist es auch immer so, wenn du ein vertragliches Verhältnis eingehst. Du akzeptierst die Bedingungen eines Vertrags oder lässt es.

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 14. Februar 2009 10:30

Normal sollte es so sein wie du schreibst svanny...aber glaub mir die Realität sieht anders aus. Du brauchst bei der Arge nur etwas unsicher auftreten...schon haben sie dich in den Fängen. Sicher darfst du umziehen ohne Erlaubnis...aber wenn du wirklich an die falschen gerätst...kann es dir passieren...dass sie dir dein Geld sperren. Dann gibt es Widerspruch...Ablehnung des Widerspruchs...Klage...und die Arge weiß genau...dass sie diese Klage verlieren wird...aber sie versuchen es trotzdem. Ich glaube sowas nennt man Machtspielchen

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 14. Februar 2009 10:33

Das bestreite ich doch gar nicht, ganz im Gegenteil: Ich sage genau das und finde das sogar richtig so.

Wer Geld beziehen möchte(!), hat die Regeln zu akzeptieren. Aber es muss auch ausdrücklich klar sein, dass niemand dazu verpflichtet ist. Dazu verpflichtet Leistungen zu beziehen und dazu verpflichtet sich eine Erlaubnis für den Umzug an sich zu holen.

Nur man "muss" sich eben ein Okay holen, wenn man umziehen möchte und dann noch Leistungen beziehen möchte.

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 14. Februar 2009 10:47

Ein Okay ist glaube nicht der richtige Ausdruck wenn ich meinen Umzug selber finanziere brauche ich keine Erlaubnis...ich muß nur früh genug Bescheid sagen. Wenn ich keine Arbeit mehr habe...bin ich nicht verpflichtet ALG zu beantragen...aber ich muß...sonst verhunger ich kann keine Miete mehr zahlen.

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 14. Februar 2009 10:49

Ja. Aber du hast die Wahl. Und darum geht es.

Wenn man einen Arbeitsvertrag eingeht, akzeptiert man auch die Bedingungen am Arbeitsplatz, sonst wird man auch gekündigt und bekommt keinen Lohn mehr. Mit dem Unterschied, das man für den Lohn eine Gegenleistung erbringt.

Warum sollte jetzt jemand, der Leistungen ohne Gegenleistung bezieht, sich nicht an Bedingungen halten müssen.

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 14. Februar 2009 10:58

So ziehmlich jeder Arbeitsloser hat Gegenleistung erbracht...er hat eingezahlt...damit er wenn er seinen Job verliert...warum auch immer...unterstützt wird. Meistens wird er gekündigt weil die Firma pleite macht oder sie den Lohn für ihre eigene Kasse brauchen um in Urlaub fahren zu können. Ich habe keine Wahl wenn ich meinen Job verliere.

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 14. Februar 2009 11:00

Das trifft sich auf manche zu. Aber nicht auf geborene Langzeitarbeitslose.

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 14. Februar 2009 11:29

Dankeee ;)okay bin nicht direkt ein geborener


andreas48
beantwortet von andreas48 am 14. Februar 2009 09:46
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solange du Leistungen vom Staat ohne Gegenleistung beziehst (nicht böse gemeint)..schreibt dir der Geldgeber vor, was du zu machen hast

abgestimmt für: Dagegen, weil er Leistung bezieht
Kommentar von Fa0e93212c14f5ea527ddd541a519fabsmallAemmie am 14. Februar 2009 09:49

stimmt, bin nicht böse wegen dieser Antwort. So werden den Menschen die Chancen genommen, sich auf den 1. Arbeitsmarkt einzugliedern. Denn wenn es in einer Stadt schlechte Arbeitsmöglichkeiten gibt, kann man diese nur durch einen Umzug abschaffen.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 14. Februar 2009 09:51

dann begründe es auch so der ARGE gegenüber und dann wird auch keiner was dagegen haben

Kommentar von Fa0e93212c14f5ea527ddd541a519fabsmallAemmie am 14. Februar 2009 10:04

es ist keine Frage die auf eine einzelne Person gerichtet ist, sondern allgemein. Denn es werden viele Frage hier gestellt.

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 14. Februar 2009 10:06

Die meisten haben für ihre Unterstützung vom Staat schwer gearbeitet...also haben sie auch eingezahlt...oder sehe ich das falsch. Der Staat sollte sich erstmal drum kümmern...dass die Arbeitsplätze in Deutschland bleiben...und dann kann er vielleicht über Entmündigung der Bürger nachdenken

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 14. Februar 2009 10:08

der Gedanke mäge gut sein..aber im Moment gibt es halt Reglements , die einzuhalten sind..ob das einem gefällt oder nicht ist eine ganz andere Frage

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 14. Februar 2009 10:12

Es sind nicht nur Gedanken...es ist die Realität. Unsere Regierung versagt auf ganzer Linie!!

Warst du schonmal Hartz IV Empfänger? Es hat nichts damit zu tun ob es einem gefällt oder nicht was hier abläuft.

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 14. Februar 2009 10:32

Ließ dich mal durch dieses Forum (eines von fielen) http://www.elo-forum.org/forum.php Und danach kannst du vielleicht sagen wer hier Täter und Opfer ist


anonym
beantwortet von rudibee am 14. Februar 2009 10:20
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Das ist nicht nur unmenschlich, das ist gegen die Grundrechte. Wenn der Empfänger Anspruch auf Leistungen hat, dann hat er die, egal ob er in Flensburg oder München wohnt. Wenn er meint, er müsse umziehen, weil er dann näher an seinem Schrebergarten wohnt oder näher bei seiner Großtante, dann ist das doch seine Sache, dass muss er dem Amt gegenüber nicht einmal begründen, sondern nur mitteilen. Auch H4ler haben verfassungsmäßige Grundrechte.

abgestimmt für: unmenschliche Vorgehensweise

anonym
beantwortet von TanteBertha am 14. Februar 2009 09:51
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Wenn ein Hartz4 Empfänger umziehen will, und sich die Kosten für Wohnung/Nebenkosten nicht erhöhen, würde ich es für unnötig halten, dass man eine Genehigung einholen muss. Aber irgendwie muss das Ganze ja kontrolliert werden,denn wenn später die Kosten möglicherweise "explodieren", wird ja auch wieder Hilfe vom Staat erwartet. Fazit: Es ist nicht schön, wird aber auch nicht anders gehen.

abgestimmt für: Dagegen, weil er Leistung bezieht
Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 14. Februar 2009 09:58

Zum Umzug gibt es nur Ünterstützung vom Staat wenn ausreichende Gründe vorliegen. Ziehst du um weil dir die Wohnung nicht mehr gefällt oder was auch immer...gibt es keinerlei Unterstützung


freto
beantwortet von freto am 14. Februar 2009 09:46
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das geht zu weit

abgestimmt für: unmenschliche Vorgehensweise
Kommentar von D1ef0e395de8d4e5599b4e33f366bfbcsmallOSQuest am 14. Februar 2009 09:49

hier gibts Information

http://www.gegen-hartz.de/


anonym
beantwortet von felisfrt am 18. Juni 2009 14:27
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wenn man sich das durchliest, könnte man die meinung bekommen, dass hier einige meinen das der staat was für den bürger amchen muss und nicht andersrum. Wir BÜRGER haben verpflichtungen gegenüber dem staat und nicht er gegenüber uns

abgestimmt für: Dagegen, weil er Leistung bezieht

Pinje
beantwortet von Pinje am 23. März 2009 15:56
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cats4life
beantwortet von cats4life am 15. Februar 2009 13:24
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Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 14. Februar 2009 10:34
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bitmap
beantwortet von bitmap am 14. Februar 2009 10:16
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Warum wird es als Freiheitsbeschränkung angeprangert, wenn der Staat nur einen Umzug zahlt, wenn es wirklich notwendig ist und nicht, wenn das ein H4-Empfänger möchte?

Ich kann doch auch nicht einfach umziehen, wenn ichs mir nicht leisten kann.

Kommentar von rudibee am 14. Februar 2009 10:26

Die Frage war nicht, ob der Staat den Umzug bezahlen soll.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 14. Februar 2009 10:32

Und wo ist dann das Problem?

Kosten für die Unterkunft bekommt man doch gezahlt (außer man ist U25).

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 14. Februar 2009 10:34

Ich denke es ist jedem oder fast jedem Arbeitslosen klar...dass wenn er freiwillig umziehen will er keine Unterstützung verlangen kann.


svanny
beantwortet von svanny am 14. Februar 2009 09:54
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Er muss ja nicht zwingend fragen und kann jederzeit umziehen, wenn er möchte. Deswegen ist es kein Verstoß gegen Menschenrechte.

Wenn er aber Geld will (also weiterhin Leistungen beziehen möchte), hat er sich an die Regeln zu halten und muss dann diese akzeptieren.

abgestimmt für: Dagegen, weil er Leistung bezieht

Praline
beantwortet von Praline am 14. Februar 2009 09:52
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anonym
beantwortet von ONEPC am 14. Februar 2009 09:51
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schildi
beantwortet von schildi am 14. Februar 2009 09:50
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wenn man Geld vom Staat bekommt,kann dieser vielleicht, warum auch immer Einwendungen haben.Ich kenne deinen Fall nicht

abgestimmt für: Dagegen, weil er Leistung bezieht

leandra6
beantwortet von leandra6 am 14. Februar 2009 09:49
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lasim
beantwortet von lasim am 14. Februar 2009 09:48
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Wer zahlen muss,sollte auch dazu was sagen können! Aber wen er aus Gesundheitlichen Gründen oder sonstigen wichtigen Zügelt und er nicht mehr vom Staat will...warum nicht?

abgestimmt für: mir egal

paxera
beantwortet von paxera am 14. Februar 2009 09:48
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konny27
beantwortet von konny27 am 14. Februar 2009 09:46
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anonym
beantwortet von Mehamm123 am 14. Februar 2009 09:46
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