Umzug - Miete doppelt

14 Antworten

Der Vermieter braucht sich ja auch keinen Streß machen ! Dein Vertrag läuft bis 31.01. mit der daraus resultierenden rechtsverbindlichen Zahlungsverpflichtung. Eine mögliche frühere Übergabe musst du finanziell gesehen ausschließlich mit dem Nachmieter klären. Dabei kannst du dich selbstverständlich auf den Standpunkt stellen, dass der Nachmieter für die Dauer seiner Nutzung auch bezahlen muss! Warum sollte der auch 14 tage kostenlos dort wohnen?

Hallo, ich muss mal auf etwas wichtiges hinweisen. Das Vertragsverhältnis besteht eigentlich nur zwischen Euch und dem Vermieter! und so würde ich es auch belassen. Mit dem Nachmieter habt Ihr absolut nichts zu tun und etwaige Absprachen sind da eher nicht bindend. Ansprechpartner, bezüglich Mietzahlung, Nebenkosten und wie hoch bzw. bis wann diese gehen, ist NUR der Vermieter. Die Zeiten und Beträge sollten schriftlich in einem Aufhebungsvertrag festgehalten werden, nur so seid ihr abgesichert und es gibt dann keine Unstimmigkeiten. Ist der Vermieter nicht willig, dann gibt es die Schlüssel eben erst am fristgerechten Mietende.

Der Vermieter gab übrigens als "Antwort", wir haben ja noch den Januar laut Vertrag, wo wir für aufkommen müssten.

LizWa  11.11.2014, 12:32

Eben, im Januar bist du noch der Mieter und dein Vertrag läuft bis zum Ende des Monats.

anjanni  11.11.2014, 12:33
@LizWa

Genau - und Du hast dann auch das Recht, so lange die Wohnung zu nutzen. Der Vermieter könnte das mit dem Einverständnis aller Beteiligten anders regeln.

Gonzo1312  11.11.2014, 13:16

Ich bin auch zum 01.11.14 ausgezogen und hab quasi diesen Monat auch 2 Mieten bezahlt. Kam der von der Hausverwaltung am 02.11. ganz dreist an und meinte: "Na Sie könn mir ja den Schlüssel schon geben, wegen eventuelle Besichtigungen"... Da ich mit dem vorher schonmal Stress hatte hab ich bloß gesagt das er die Schlüssel von mir erst am 30.11. kriegt und kein Tag früher. "Das ist aber ein Sonntag." sagt er und guckt mich an wie 5 Tage Regenwetter! 😂😂 Denn hab ich mich ins Auto gesetzt und bin losgefahren! 😂😂😂

Allerdings wurde schnell ein Nachmieter gefunden, und es wurde darüber gesprochen, eine Übergabe schon zum 15.01. zu machen und man teilt sich die Warmmiete

Was sagt der Vermieter dazu? ist er mit dem Nachmieter einverstanden und das er ab 15.01 die Wohnung bezahlt? Ihr könnt euch ausmachen was ihr wollt - wenn der Vermieter nein sagt gilt eure Abmachung nicht

Jetzt allerdings möchten die Nachmieter schon zum 01.01.2015 in die Wohnung. Was wir zwar schaffen würden aber es ist mit Stress verbunden, da wir vom 15.01. ausgingen. Die Nachmieter haben, ohne unser Wissen, mit dem Vermieter ausgemacht

zum wievielten habt ihr die Wohnung gekündigt? wenn zum 15.01 und wenn der Vermieter dass damals akzeptiert hat, dann gilt dieses Datum. Falls er das nicht akzeptiert halt gitl die gesetztliche Kündigungfrist. Die wäre aber wahrscheinlich nachteilig für den Vermieter da ihr da länger als zzum 15.01 in der Wohnung drinnen beliben würdet und er die ja schon am 01.01 wieder vermieten will. er kann euch aber nicht am 01.01 = vor der gesetztlichen Kündigungsfrist oder vor derm ursprünglichen Kündigungsdatum raus schmeißen.

NUR die Nebenkosten für den Januar zu zahlen. Und zu mir sagt der Vermieter, wir sollen uns mit dem Nachmieter einigen oder uns von ihm Geld geben lassen, für den Januar.

also sie wollen den kompletten Jänner drinnen wohnen aber nur die Nebenkosten zahlen? Da werden die aber Pech haben wenn du nein sgast. dir steht die Wohnung bis zum letzten Tag deiner Kündigungsfrist zu. Ich würde die nicht vorher rein lassen. Wenn ihr netterweise schon am 01.01 auszieht, dann enden für euch die Kosten mit Ende Dezember. Lasst euch das schriftlich geben. Will er das nicht, dann bleibt ihr bis zum offiziellen Mietende drinnen

Ich würde ganz klar sagen, dass Du nur bereit bist, zum 01.01. auszuziehen, wenn Du dann auch zu diesem Termin einen Auflösungsvertrag bekommst, also die Zusicherung, dass der neue Miete ab diesem Tag in der Pflicht ist (auch für die spätere Nebenkostenabrechnung). Der neue Mieter kann dann doch genau so gut seinen Mietvertrag auf den 01.01. datiert bekommen.

Du bist natürlich in keiner Weise verpflichtet, vorzeitig auszuziehen, wenn der Vermieter sich nicht auf vertragliche Regelungen einlässt. Und das würde ich dem neuen Mieter auchklipp und klar so mitteilen. Dann geht Dein Vertrag eben bis zum 31.01. - und so lange "nutzt" Du auch die Wohnung.

erstdenkenbitte  11.11.2014, 12:33

Genau so sieht das nämlich aus.

DH !