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umzug

gefragt von MamboMambo am 06.09.2007 um 18:52 Uhr

hallo !! habe da eine frage ! ist ein umzug in eine andere stadt möglich obwohl man harz 4 empfänger ist ??? die stadt ist wesentlich größer als unser nest und somit wären die chancen auf eine arbeit auch besser !!ich habe aber noch keine zusage zu einer arbeit !! oder darf man das nicht ??? es geht hier nicht um die umzugskosten die würde ich sebst tragen !! es wäre allerdings eine andere ARGE zuständig !!! die größe der wohnung würde sich auch nicht ändern !! möcht lediglich wissen ob ich meine bezüge auch in der neuen stadt weiter
bekomme !!!????? danke für eure hilfe


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umzug (406)
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Reply


Wolfgang Foerster
beantwortet von Wolfgang Foerster am 6. September 2007 18:54
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warum nicht? Ich kann mir keinen vernünftigen Grund vorstellen, warum man Dir das Umziehen verbieten sollte oder könnte. Wir leben schließlich in einem freien Land und nicht mehr in der DDR. Aber wenn Du sicher gehen willst, dann frage doch beim Arbeitsamt nach.

Kommentar von Regenmacher am 6. September 2007 19:11

ARGE ist nicht Arbeitsamt.

Kommentar von 42e61a05e6bb14a96ab16cff054a1943smallWolfgang Foerster am 6. September 2007 21:48

danke für den Hinweis, so genau kenne ich mich damit glücklicherweise nicht aus


anonym
beantwortet von Regenmacher am 6. September 2007 18:56
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Klar, bekommst du ALG 2 auch in der anderen Stadt. Du solltest dich aber zuvor erkundigen, welche Mieten dort von der ARGE übernommen werden.

Die Übernahme der KdU (Kosten der Unterkunft) sind von ARGE zu ARGE unterschiedlich hoch.


ladiana
beantwortet von ladiana am 6. September 2007 22:49
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Ja ,ist möglich aber du solltest den Antrag früh genug stellen damit du dein Geld pünktlich auf dein Konto hast.Das problem hatte ich nämlich und musste fast zwei monate auf das Geld warten.Am besten bei der ARGE von dein neue Wohnort informieren.Viel Glück !!! LG ladiana


anonym
beantwortet von pepe33 am 6. September 2007 23:00
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Klar kannst Du umziehen, zumal Du in eine größere Stadt ziehen willst. Damit hast Du ja auch größere Vermittlungschancen. Am besten wäre es ja, wenn Du Dich schon vorher bei einigen Firmen bewirbst und evt. auch schon eine oder mehrere Einladungen vorweisen kannst.

Wohnungsgrößen und Mieten erhälst du telefonisch bei der neuen zuständigen ArGe. Dort kannst Du Dich auch gleich als Arbeitssuchende(r) eintragen lassen.


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