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Umweltverschmutzung

gefragt von Dagmar66 am 11.10.2009 um 21:44 Uhr

Hallo! Ich ärgere mich ständig über meinen Nachbarn, der immer (auch bei 18°C Außentemperatur) sein Auto, einen Diesel warm laufen läßt. Ich habe ihn schon zur Rede gestellt, aber ihn interessiert das nicht er sagt dann immer es wäre ein Diesel und das wäre so. Aber das Auto, ein Mercedes, ist noch gar nicht so alt, den muss man bestimmt nur vorglühen aber nicht laufen lassen. Ist es eigentlich erlaubt? Wenn nicht, wo steht es? LG Dagmar


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peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 11. Oktober 2009 21:46
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Wende Dich ans Ordnungsamt und schildere die Situation


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Nellina
beantwortet von Nellina am 11. Oktober 2009 21:45
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Das ist gesetzlich verboten. Rufe das naechste mal die Polizei. UMWELTVERSCHMUTZER

Kommentar von E7cfa5d9d18157d2bcf28135b8d09d99smalljoerg1611 am 11. Oktober 2009 21:46

Umweltverschmutzer sind ganz andere.....und die Polizei hat besseres zu tun !!!!

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 11. Oktober 2009 21:51

Auf einer öffentlichen Verkehrsfläche gilt § 30 Abs. 1 StVO: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen

Kommentar von E7cfa5d9d18157d2bcf28135b8d09d99smalljoerg1611 am 11. Oktober 2009 21:53

es gab da in der ehemaligen eine Organisation.....da waren auch solche "beschäftigt".........

Kommentar von Dagmar66 am 11. Oktober 2009 21:54

Und wie sieht das dann auf seiner Hofeinfahrt aus?

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 11. Oktober 2009 21:57

die Hofeinfahrt gehört auch zur öffentlichen Verkehrsfläche.


anonym
beantwortet von chicaBlue am 11. Oktober 2009 21:46
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Beschwere dich beim Umweltschutzamt. Einen Diesel braucht man heutzutage nicht mehr vorglühen. Ich fahre seit 15 Jahren Diesel und habe das noch nie gemacht.


syringa
beantwortet von syringa am 11. Oktober 2009 21:48
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Auch ein Diesel muss heute nicht mehr warm laufen. Aber bezüglich der Lärmbelästigung ist es mal wieder so ein Fall. Eigentlich ist es verboten. Aber wenn du jetzt die Polizei rufst, gibt es ein endloses Hin- und Her und gute die Nachbarschaft ist endgültig dahin. Ich würde mich über sowas einfach nicht weiter aufregen. Es gibt Schlimmeres.

Kommentar von Dagmar66 am 11. Oktober 2009 21:53

Klar gibt es schlimmeres, aber bei meiner anderen Nachbarin zieht der Gestank ins Kinderzimmer und bei mir in die Küche. Ich werde morgen mal bei meiner Kollegin im Ordnungsamt vorbei gehen.


tehran8
beantwortet von tehran8 am 11. Oktober 2009 21:49
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das darf er nicht ruf das ordnungsamt an



joerg1611
beantwortet von joerg1611 am 11. Oktober 2009 21:45
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Na, wenn ihm doch kalt is........

Kommentar von chicaBlue am 11. Oktober 2009 21:47

Dann soll er eine Wärmeflasche mitnehmen oder die Sitzheizung anmachen.


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