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Umweltprämie - Was bei Änderung der Kfz-Bestellung?

gefragt von Knarf2010 am 06.07.2009 um 17:20 Uhr

Hallo,

ich habe vor einer Woche einen Neuwagen bestellt. Vom Händler hab ich den Vertrag "Verbindliche Bestellung" bekommen. Damit habe ich dann bei der BAFA die Umweltprämie reserviert. Also die Verbindliche Bestellung als PDF im Anhang mitgeschickt. Nun habe ich heute noch einmal die Bestellung geändert (andere Farbe). Vom Händler bekam ich eine neue Verbindliche Bestellung mit Datum von heute. Muss ich nun etwas bezüglich der Umweltprämie unternehmen? Die Verbindliche Bestellung, die ich bei der Reservierung als PDF mitgeschickt habe, ist ja eigentlich nicht mehr gültig.

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Umweltprämie x 109 Reservierung x 46 Bafa x 25

Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 7. Juli 2009 03:38
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Nein, da es sich nur um eine Reservierung der Prämie handelt. Der Gesetzgeber hatte anfänglich versäumt, dieses Verfahren zuzulassen. Hätte sicherlich weniger Wählerstimmen und Ärger bei Händlern und Käufern geführt. Aber was will ich von wohl meiner Meinung nach überwiegend drittklassichen Juristen in der Politik erwarten. Die Umweltprämie wird nur ausgezahlt, wenn bei Kauf dann die gesetzl. Bestimmungen vorliegen. Kurz 1. Jahr vorher 9 Jahre altes Kfz gefahren, neues bis Jahreswagen gekauft UND zugelassen, vor dem 31.12.2009 zugelassen. Alles natürlich auf die eigene Person. Ich würde mich wundern, wenn es anders wäre.



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