anousha am 19.02.2009 um 16:35 Uhr
Seit zwei Tagen versuche ich vergebens die Bafa-Hotline zu erreichen, deswegen stelle ich die Frage mal hier. Wenn ich das richtig verstanden habe kann man die Umweltprämie erhalten, wenn man den Jahreswagen direkt beim Händler kauft, aber auch 'privat', wenn der Wagen auf einen Werksangehörigen zugelassen war. Was für eine Rechnung muss ich in diesem Fall meinem Antrag beifügen? Muss die Mehrwertsteuer ausweisbar sein? Danke.

Einzelheiten kannst Du hier nachlesen unter Nachweise:
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/index.html
Von Privat steht da aber nichts.

Schau bitte mal hier:
http://www.bafoeg-aktuell.de/News/2009/01/15/abwrackpraemie-von-2500-euro-was-ma...

Hier ist ein sehr interessanter link.:
http://bonner-wirtschaftsgespraeche.de/index.php/2009/01/21/bonn-informationen-z...
soweit ich weiß gelten folgende regeln:
das alte auto älter wie neun jahre, mindestens ein jahr auf dich zugelassen,
du musst den verwertungsnachweis des alten autos vorlegen (gibts beim autoverwerter der es verschrottet
das neue muss mindestens euro 4 sein
es steht nirgends, daß es von einem händler sein muss, du brauchst auch keine rechnung, könnte ja auch ein geschenk der erbtante sein :-))
anousha am 19. Februar 2009 16:42 laut bafa schon. 'Kopie der Rechnung beziehungsweise des Leasingvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs. Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller eine Bescheinigung des Kfz-Herstellers, das der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen 'Werksangehörigen/eine Werksangehörige zugelassen war.' http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/index.html