Wie ist das mit einem Auto, das die Erstzulassung am 13.05.08 hatte, das war ja dann gestern 1 Jahr alt. Dieses Auto steht bei einem Gebrauchtwagenhändler. Wie ist das nun, wenn ich das Auto z.B. am 20.05. kaufen würde und dann den Prämienantrag stelle, dann wäre das Auto ja schon 1 Jahr und 1 Woche alt...Gilt das dann trotzdem noch als Jahreswagen bzw. kann ich dafür die Prämie erhalten ? Wie ist das denn zu verstehen mit den Jahreswagen ? Und müssen diese vorher grundsätzlich als Werkswagen genutzt werden oder kann das auch ein Auto von einer Privatperson sein ? Bei der BAFA -Hotline erreicht man leider persönlich keinen, hab ich mehrfach probiert.

Na klar, kannst du dafür die Umweltprämie beantragen...immerhin ist der Wagen wie du sagst ein Jahreswagen!

bekommst du nicht es gib ein datum denn sie fest gelegt haben

Müsste man genauer nachforschen. In diesem zusammenhang gefällt mir der Ausdruck "Umweltprämie" überhaupt nicht.

Der prämienberechtigte Wagen darf maximal 1 Jahr alt sein. Dein gewählter ist also zu alt.
außerdem darf er vorher nicht auf Privat zugelassen sein.
Sorry!
Uwe
Gilt da der exakte Zulassungstag nicht der ganze Monat ? Das Auto war jetzt auf den Gebrauchtwagenhändler zugelassen, gilt das auch ?
Uwiest am 14. Mai 2009 10:00 Ja, es gilt der Tag!
Und wenn mir der Verkäufer das Kaufdatum zurückdatiert, also vor den 13.Mai ? Oder würde das auffallen, wenn der Antrag erst viel später eingeht ?
Uwiest am 14. Mai 2009 10:06 ...das ist nicht legal!
Das kann Dir Dein Händler aber auch erklären.
Uwe