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Umweg auf dem Weg zur Arbeit - zahlt die gesetzliche Unfallversicherung trotzdem?

gefragt von timtaler am 23.08.2008 um 11:07 Uhr

Auf dem Weg zur Arbeit hat ein Arbeitskollege im Autoradio gehört, dass die Autobahn vollgesperrt war. Daraufhin ist er auf eine Umgehungsstraße ausgewichen und hatte dort prompt einen Unfall. Kommt dafür die gesetzliche Unfallversicherung auf, auch wenn die Route ein riesiger Umweg war?

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Versicherungen x 560 Unfallversicherung x 185 Arbeitsweg x 26 gesetzliche Unfallversicherung x 11

Topismama
beantwortet von Topismama am 18. September 2008 18:59
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Ja die zahlen.


teasyms
beantwortet von teasyms am 24. August 2008 12:32
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Auf der Internetseite der gesetzlichen Unfallversicherung steht folgendes:

Wegeunfall Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden.

Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden:

um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen

bei Fahrgemeinschaften

bei Umleitungen

weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann

http://www.dguv.de/inhalt/leistungen/versschutz/wegeunfall/index.jsp


hanna2908
beantwortet von hanna2908 am 24. August 2008 08:48
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Es besteht Versicherungsschutz. Ein Sozialgericht hat jetzt ein Urteil verfasst was besagt, dass: Unvorhergesehende Umwege sind VErsichert. Iin dem Fall war jemand einen Umweg zu einer Günstigen Tankstelle gefahren. Wurde abgelehnt, weil unvorhergesehen wäre wenn der Tank plötzlich leer ist oder Reifenschäden bestehen, nicht wenn man sparen will. Also in deinem Fall besteht auf jeden Fall Schutz


anonym
beantwortet von ronni2 am 23. August 2008 11:21
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wenn du einen umweg gefahren wärest, um z.b. noch irgendetwas zu erledigen, dann nicht. aber in deinem fall besteht versicherungsschutz.


griechesucht
beantwortet von griechesucht am 23. August 2008 11:19
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Bei der Begründung ist es ein Arbeitsunfall und von der gesetzlichen Unfallversicheung unanfechtbar....


kimmo
beantwortet von kimmo am 23. August 2008 11:16
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Die Sicherung bezahlt auch für die Unfälle auf einem Umweg.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 23. August 2008 11:10
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Das kein privat veranlasster Umweg, sondern eine verkehrsbedingte Umgehung. Der Versicherungsschutz bleibt also erhalten.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 23. August 2008 11:09
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klares JA

du bist nicht verpflichtet, den kürzesten Weg zu nehmen, anders ist es z. B. wenn du vor der Arbeit noch schwimmen gehst und auf dem Weg zum Schwimmbad passiert was.


regideur
beantwortet von regideur am 23. August 2008 11:08
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Wenn er es erklären kann ja. Wenn es aber unglaubwürdig ist oder gar kein Stau war nicht.


anonym
beantwortet von knickel am 23. August 2008 11:08
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Ich denke schon. Der Versicherungschutz gilt meiner Meinung nach nicht nur für den kürzesten Weg, sondern auch wenn's plausible Gründe für den Umweg gibt. Und eine Vollsperrung der Autobahn ist für mich ein zienmlich plausibler Grund um die Autobahn zu verlassen!


hajottka
beantwortet von hajottka am 23. August 2008 11:08
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Die Begründung ist doch plausibel und sicher auch nachvollziehbar!


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